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Sparbremse für Kommunen

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Bei den Kommunalwahlen 2024 wechselten viele Stadtverwaltungen, insbesondere in den Großstädten, von der Regierungspartei zur Opposition.

Die Regierung, die bei jeder Gelegenheit die Demokratie betont, zieht aus dieser Niederlage jedoch keine Lehren, sondern lässt keine Gelegenheit aus, die nun von der Opposition geführten Kommunen zu bestrafen.

Nach der Wahl wurde ein Sparerlass veröffentlicht, der den Kommunen die Einstellung von neuem Personal untersagte und, was noch schwerwiegender ist, neue Dienstleistungsausschreibungen genehmigungspflichtig machte. In vielen Kommunen wurden Ausschreibungen storniert, um die Genehmigung einzuholen, Leistungsverzeichnisse für die Genehmigung geändert, und leider konnten einige Dienstleistungen aufgrund der verspäteten oder ausbleibenden Genehmigungen nicht erbracht werden.

Auch in dem kürzlich in die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingebrachten Gesetzentwurf zu Sparmaßnahmen sind Bestimmungen enthalten, die die Kommunen in eine schwierige Lage bringen werden. Da einige dieser Bestimmungen unklar sind, möchte ich nicht auf diese eingehen, sondern über eine einzige, klare und eindeutige Regelung sprechen: die Anteile der Kommunen an der Straßenbeleuchtung.

Vor etwa zehn Jahren, als der Großteil der Kommunen noch unter AKP-Verwaltung stand, wurde festgelegt, dass die Kosten für die allgemeine Beleuchtung, die zuvor vollständig aus dem kommunalen Haushalt finanziert wurden, teilweise aus dem allgemeinen Haushalt und teilweise durch einen Abzug von einem bestimmten Prozentsatz der Anteile gedeckt werden sollten, die Kommunen und Provinzverwaltungen aus den Steuereinnahmen des allgemeinen Haushalts erhalten.

Diese Regelung war im Grunde äußerst positiv, da sie die finanzielle Belastung der lokalen Verwaltungen bei der Finanzierung der für das Wohl der Bevölkerung notwendigen allgemeinen Beleuchtungsdienste verringerte. Der nun in die TBMM eingebrachte Entwurf macht jedoch einen Rückschritt bei dieser positiven Regelung: Die Abzugssätze werden auf das Dreifache des gesetzlichen Satzes bzw. auf 50 Prozent über dem derzeit angewandten Satz erhöht. 

Mit der im Entwurf enthaltenen Regelung werden die Abzugssätze von den Anteilen der Kommunen an den Steuereinnahmen des allgemeinen Haushalts zur Deckung der allgemeinen Beleuchtungskosten wie folgt angepasst: Der gesetzliche Satz von 10 Prozent, der innerhalb der Grenzen der Metropolen seit 2014 mit 20 Prozent angewandt wurde, wird auf 30 Prozent erhöht; der gesetzliche Satz von 5 Prozent, der in anderen Kommunen und deren Einzugsgebieten seit 2014 mit 10 Prozent angewandt wurde, auf 15 Prozent; und der gesetzliche Satz von 10 Prozent, der außerhalb dieser Grenzen in den jeweiligen Provinzverwaltungen seit 2014 mit 20 Prozent angewandt wurde, wird auf 30 Prozent angehoben.

Zwar hatte die Regierung bereits früher einen ähnlichen Vorstoß unternommen. In der Zeit, als die Metropolen unter AKP-Verwaltung standen, wurden die Kosten für den U-Bahn-Bau durch das Verkehrsministerium in geringem Maße von den Steuereinnahmen der Kommunen aus dem allgemeinen Haushalt abgezogen. Nachdem Istanbul und Ankara jedoch unter CHP-Verwaltung übergingen, wurde der Abzugssatz von den Steuereinnahmen der Kommunen für den U-Bahn-Bau erhöht.

Mit anderen Worten: Die Regierung, die die Kommunen verloren hat, nutzt die Waffe der Kürzung kommunaler Einnahmen, die sie bereits früher eingesetzt hat, um die Kommunen handlungsunfähig zu machen, verfolgt diesmal jedoch ein anderes Szenario.

Auch wenn es bei den getroffenen Regelungen so aussieht, als seien die oppositionellen Kommunen die Bestraften, so ist es doch der Bürger, der der kommunalen Dienstleistungen beraubt wird, der letztlich den Preis zahlt – solange die AKP-Führung die Demokratie nicht verinnerlicht und nicht gelernt hat, eine Niederlage zu akzeptieren.