Auch sie sind Betroffene. Seit 10 Jahren führen sie einen Rechtsstreit. Ihre Zahl beläuft sich auf 1300. In der gesamten Türkei sind sie in 81 Provinzen tätig, einige als Bezirksleiter, andere als Polizeistationsleiter oder Abteilungsleiter.
Ich kann förmlich hören, wie Sie sich fragen: "Was ist das, von wem ist hier die Rede?" Die Personen, von denen wir sprechen, sind Polizeiführer. In der Polizei gab es zwei Wege, um Polizeiführer zu werden. Der eine Weg führte über den Abschluss an der Polizei-Akademie mit einer Beförderung nach 4 Jahren, der andere über eine 6-jährige Dienstzeit als Polizeibeamter mit Hochschulabschluss und einer Beförderung nach 6 Jahren...
Die Benachteiligung der Polizeiführer, die vom Polizeibeamten zum stellvertretenden Kommissar aufgestiegen waren und den Kampf mit dem Slogan "Schluss mit der Ungerechtigkeit, auch wir wollen nach 4 Jahren befördert werden" begonnen hatten, wurde durch eine Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes behoben, und es wurde beschlossen, sie wie die Absolventen der Polizei-Akademie nach 4 Jahren zu befördern.
Doch durch einen diesem Gesetz hinzugefügten vorübergehenden Artikel entstand eine neue Benachteiligung. Ein in einer unserer Provinzen als Abteilungsleiter tätiger Hauptkommissar schilderte den seit 10 Jahren andauernden Kampf in einer E-Mail an 12punto.com.tr wie folgt:
"Ich habe 2002 die Höhere Berufsfachschule für Polizei (Polis Meslek Yüksek Okulu) begonnen. Nach einer intensiven zweijährigen Ausbildung an der Schule trat ich 2004 meinen Dienst in Istanbul an. Während meiner Dienstzeit habe ich ein 4-jähriges Studium abgeschlossen. Derzeit versuche ich, mein Masterstudium zu beenden. 2011 habe ich die interne Prüfung zum stellvertretenden Kommissar bestanden und nach einjähriger Ausbildung 2012 meinen Dienst als stellvertretender Kommissar in Istanbul fortgesetzt. Zu jener Zeit musste ein ranghohes Personal, das wie ich intern zum stellvertretenden Kommissar aufgestiegen war, 6 Jahre im Dienstgrad verweilen, um in den nächsthöheren Rang befördert zu werden. Ein ranghohes Personal, das als Absolvent der Polizei-Akademie von außen eingestellt wurde, musste hingegen nur 4 Jahre im Dienstgrad verweilen, um befördert zu werden.
POLIZEIAKADEMIEN WURDEN GESCHLOSSEN
Infolge der Ereignisse zwischen der Regierung und der Fetullahistischen Terrororganisation (FETÖ) am 17./25. Dezember 2013 wurden einige Änderungen am Polizeiorganisationsgesetz vorgenommen, die betrafen, wie und mit welchem System das ranghohe Personal der Polizei ausgebildet werden sollte. Mit der Änderung wurde die Polizei-Akademie geschlossen und die Ausbildungsdauer von 4 Jahren auf 9 Monate verkürzt. Zudem wurde festgelegt, dass wie bisher auch intern Personal rekrutiert werden sollte und die Beförderungsfrist für diese Gruppe auf 4 Jahre gesenkt wurde. Eigentlich war dies die richtige Maßnahme. Doch an dieser Stelle wurde der vorübergehende Artikel 26 hinzugefügt, wodurch das ranghohe Personal, das wie ich zwischen 2004 und 2014 intern zum stellvertretenden Kommissar aufgestiegen war, vom Geltungsbereich ausgeschlossen wurde. Kurz gesagt: Eine Regelung, die eigentlich zu unseren Gunsten hätte sein sollen, wurde auf uns nicht angewendet. Im Jahr 2018 habe ich meine 6-jährige Dienstzeit vollendet und wurde zum Kommissar befördert. Zwischen 2015 und 2019 haben wir diese ungerechte Situation auf dem Dienstweg unseren Vorgesetzten und dem damaligen Innenminister ordnungsgemäß mitgeteilt. Viele unserer Kollegen haben Klagen vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Im Jahr 2019 wurde unser Anliegen gehört und eine Regelung getroffen, doch diese blieb unvollständig: Mit der Regelung von 2015 war die Beförderungsfrist zum stellvertretenden Kommissar für Absolventen eines 4-jährigen Studiums, sowohl intern als auch extern, auf 4 Jahre festgelegt worden.
WIR WURDEN ZUM ZWEITEN MAL BENACHTEILIGT
Diese Regelung erfreute 1300 Polizeiführer wie mich. Da ich meine vorherige Beförderung jedoch erst nach 6 Jahren erhalten hatte, forderte ich, dass diese Zeit als 4 Jahre angerechnet wird und verlangte den Ausgleich der 2-jährigen Differenz. Unsere dienstälteren Vorgesetzten stellten dieselbe Forderung. Dies wurde jedoch ignoriert und erneut ein Artikel in das Gesetz eingefügt, der besagte: "Für die zu viel geleistete Dienstzeit können keine Ansprüche geltend gemacht werden."
WIR HOFFEN, DASS UNSER INNENMINISTER DIESES PROBLEM LÖSEN WIRD
Im Jahr 2022 wurde ich zum Hauptkommissar befördert. Normalerweise hätte ich 2023 zum Polizeiamtsrat befördert werden müssen. Nach der aktuellen Lage werde ich erst 2025 zum Polizeiamtsrat befördert. Unser Innenminister und unser Generaldirektor für Sicherheit haben ihre Ämter erst kürzlich angetreten. Ich sage, dass diese rechtswidrige Situation auch im Einklang mit den Bedürfnissen der Polizei gelöst werden muss, da es derzeit einen großen Mangel an Polizeiamtsräten und Polizeidirektoren gibt. Ich fordere, dass dieses Problem, das seit 10 Jahren wie ein Krebsgeschwür besteht und uns sehr belastet, unter diesem Gesichtspunkt bewertet und gelöst wird."
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