Die Mietsteigerungen des letzten Jahres haben Vermieter und Mieter zunehmend gegeneinander aufgebracht. Die Regierung hat die Mieterhöhungen sogar auf 25 Prozent begrenzt. Diese Auseinandersetzungen führten zu bedauerlichen Folgen wie Körperverletzungen und sogar Morden. Wenn wir fragen würden: 'Wer greift bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern ein?', würden Sie 'Polizei, Gendarmerie' antworten.
Ja, heute sprechen wir genau über die Polizisten, die bei Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern eingreifen. Über Polizisten, die aufgrund der hohen Mieten einen Antrag auf eine Dienstwohnung gestellt haben, aber einfach nicht an die Reihe kommen...
Besonders in den Großstädten möchten Polizeibeamte aufgrund der steigenden Mieten in Dienstwohnungen ziehen, für die eine geringere Miete anfällt, doch selbst wenn sie an der Reihe sind, können sie nicht einziehen.
Denn Beamte, die bereits in einer Dienstwohnung leben und deren 5-jährige Frist abgelaufen ist, ziehen nicht aus. Tatsächlich ist der gemeinsame Nenner sowohl für diejenigen, die in eine Dienstwohnung ziehen wollen, als auch für diejenigen, die dort wohnen und nicht ausziehen, der Anstieg der Mieten.
DER TRAUM VON DER DIENSTWOHNUNG
Genau aus diesem Grund schildern Polizisten, die einen Antrag auf eine Dienstwohnung gestellt haben, aber auf ihren Platz warten oder trotz Zuteilung nicht einziehen können, ihr Leid in einer E-Mail wie folgt:
"Wir wissen ehrlich gesagt nicht, was wir schreiben oder tun sollen. Jedes Jahr, wenn die Ankündigungen für die Bewerbungen um Dienstwohnungen beginnen, stellen Tausende von Beamten in allen Provinzen Anträge. Der Beamte, der eine Zusage erhält, hält sich für 'glücklich'. Doch wie sich zeigt, beschränkt sich dieses Glück nur auf den Gewinn bei der Auslosung. Denn man kommt einfach nicht an die Reihe, man kann einfach nicht in die erträumte Dienstwohnung einziehen. Der Einzug in eine Dienstwohnung ist besonders im letzten Jahr zum Traum eines jeden geworden. Denn eine Dienstwohnung bedeutet eine niedrige Miete.
DIEJENIGEN, DEREN 5-JÄHRIGE FRIST ABGELAUFEN IST, ZIEHEN NICHT AUS
Aber Beamte, deren 5-jährige Wohnfrist abgelaufen ist, ziehen nicht aus den Dienstwohnungen aus. Tatsächlich wollen wir genauso wie die, die bereits in einer Dienstwohnung wohnen, nicht ausziehen, weil wir bei einem Auszug mit hohen Mieten konfrontiert wären. Wir werden sogar Zeugen, wie Polizisten und ihre Familien, die nicht aus der Dienstwohnung ausziehen, von der Bereitschaftspolizei geräumt werden. Wie schwierig das ist. Sowohl für die Bewohner als auch für die Beamten, die die Räumung durchführen. Laut der Statistik, die die Generaldirektion für Sicherheit im Januar veröffentlicht hat, gibt es in der gesamten Türkei 319.600 Polizeibeamte, während 39.318 Dienstwohnungen zur Verfügung stehen. Ebenfalls laut Statistik liegt die Quote der Unterbringung in Dienstwohnungen bei 12 Prozent. Wie diese Statistiken zeigen, ist die Anzahl der Dienstwohnungen völlig unzureichend. Aus diesem Grund möchten verheiratete Beamte, die in Großstädte versetzt werden, ihre Familien nicht nachholen. Sie kommen allein und ziehen zu dritt oder viert in eine Mietwohnung. In der Versetzungsperiode werden Großstädte daher nicht mehr bevorzugt."
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