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Hier ist das Minderheitenvotum der 4 Kommandeure, die sich gegen den Ausschluss der Leutnants aussprachen

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Nachdem hunderte Leutnants nach dem offiziellen Teil der Abschlussfeier der Militärakademie (Kara Harp Okulu) untereinander ihre Schwerter kreuzten, den Offizierseid sprachen und riefen: „Wir sind die Soldaten Mustafa Kemals“, wurden 5 von ihnen wegen des Vorwurfs der „Disziplinlosigkeit“ aus den türkischen Streitkräften (TSK) entlassen. Nun ist die Begründung des Minderheitenvotums der 4 Mitglieder des Hohen Disziplinarrats des Heereskommandos bekannt geworden, die sich gegen diesen Ausschluss aussprachen.

Der Vorsitzende des Hohen Disziplinarrats sowie der Stabschef des Heereskommandos, der Leiter der Rechtsabteilung, der Logistikchef und ein Oberst der Personalabteilung begründeten ihren Widerspruch gegen den Ausschluss der Leutnants aus der TSK wie folgt:

DAS RUFEN VON „WIR SIND DIE SOLDATEN MUSTAFA KEMALS“

„In Artikel 13 des TSK-Gesetzes über den internen Dienst ist festgelegt: 'Es bedeutet absoluten Gehorsam gegenüber Gesetzen, Vorschriften und Vorgesetzten sowie die Einhaltung der Rechte von Untergebenen und Vorgesetzten', wobei betont wird, dass Disziplin das Fundament des Militärdienstes ist. In Artikel 1 des TSK-Disziplinargesetzes ist festgelegt, dass der Zweck dieses Gesetzes darin besteht, die Verfahren und Grundsätze für die Einrichtung, Wahrung und Aufrechterhaltung eines effektiven Disziplinarsystems in den türkischen Streitkräften zu bestimmen. In Artikel 20, Absatz 1, Buchstabe (c) desselben Gesetzes wird 'Verhalten, das den Dienst behindert' als Disziplinlosigkeit aufgeführt, die eine Entlassung aus den Streitkräften rechtfertigt, und definiert als 'Verhalten und Handlungen, die dem Ansehen des Staates und der türkischen Streitkräfte schaden, oder Handlungen, die ein schweres Verbrechen oder eine schwere Disziplinlosigkeit darstellen'. Betrachtet man den Vorfall im Rahmen der genannten gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der zugeschriebenen Handlungen, so ist festzustellen: Die Anträge des Jahrgangsbesten und seiner Kameraden, den nicht im Programm enthaltenen und aus den Vorschriften gestrichenen Eid während der Zeremonie zu lesen und die geplante Rede des Jahrgangsbesten zu ändern, um eines verstorbenen Kameraden zu gedenken, fielen unter die Bestimmung: 'Jeder Soldat reicht seine Anträge für offizielle und persönliche Angelegenheiten mündlich oder schriftlich über den Dienstweg beginnend beim nächsten Vorgesetzten ein'. Auf diese Anträge wurde jedes Mal negativ reagiert, und es wurde befohlen, dass bei der offiziellen Zeremonie der Eid gelesen wird, der in der aktuell geltenden Zeremonienrichtlinie der Nationalen Verteidigungsuniversität enthalten ist. Tatsächlich wurde bei der offiziellen Zeremonie am 30. August auch der in der geltenden Richtlinie enthaltene Eid gelesen. Es gab keinen bekannten und festgelegten Befehl bezüglich des Dienstes, der besagte, dass der besagte Eid nach Ende der offiziellen Zeremonie nicht gelesen werden dürfe. Der Ausruf 'Wir sind die Soldaten Mustafa Kemals' nach Ende der offiziellen Zeremonie sowie der Inhalt des gelesenen Eides stellen unter Berücksichtigung von Artikel 2 der Verfassung und der Artikel des Gesetzes über Militärakademien keinen Rechtsverstoß dar und wurden daher zu Recht nicht zum Gegenstand eines Disziplinarverfahrens gemacht. Wenn man zudem die Tatsache berücksichtigt, dass der besagte Eid in der Feier am Vorabend von einem Teil der Kadetten, wenn auch ungeplant, gelesen wurde, kann die Handlung des Personals nicht als Verhalten oder Handlungen, die dem Ansehen des Staates und der TSK schaden, oder als schweres Verbrechen oder Disziplinlosigkeit gewertet werden. Folglich stellt dies auch nicht die Disziplinlosigkeit des 'Verhaltens, das den Dienst behindert' dar, die eine Entlassung aus den Streitkräften rechtfertigt. Eine gegenteilige Annahme würde nicht nur dem Grundsatz der 'Verhältnismäßigkeit', der die Unterprinzipien der Proportionalität, Erforderlichkeit und Eignung umfasst, widersprechen, sondern auch nicht der Billigkeit entsprechen. Da wir daher der gewissensmäßigen Überzeugung sind, dass keine Entscheidung zur Entlassung des Personals aus den Streitkräften getroffen werden sollte, schließen wir uns der gegenteiligen Meinung der Mehrheit nicht an.“

Müyesser YILDIZ

4. Februar 2025