Dass unser Land in ein Flüchtlingslager verwandelt wird, beunruhigt jeden außer der AKP und den Imperialisten.
Millionen von Menschen, die unter dem Deckmantel der „Ensar-Brüderlichkeit“ vom Staat ins Land geholt wurden, die als „billige Arbeitskräfte“ gepriesen werden, die ungehindert illegal einreisen oder die mit einem Visum kommen und dann bleiben...
Selbst die mächtigsten Länder der Welt könnten diesem wirtschaftlichen, kulturellen und demografischen Zusammenbruch nicht standhalten. Mal sehen, wie viele Jahre wir in diesem Zustand noch durchhalten können...
Während die Lage so ist, gab Außenminister Hakan Fidan, der am 15. Juli ein „historisches Abkommen“ mit dem Irak zur Terrorbekämpfung verkündet hatte, eine weitere frohe Botschaft bekannt!.. Ab dem 1. September soll für unsere „irakischen Brüder unter 15 und über 50 Jahren die Visafreiheit eingeführt werden“!..
Woher das kommt, warum ausgerechnet unter 15 und über 50; das kann niemand erklären und niemand verstehen...
Diejenigen, die die Schule mit einer Kette stürmten, waren wohl Iraker
Wo wir gerade beim Irak sind; Sie erinnern sich sicher an den Angriff auf die Başöğretmen-Imam-Hatip-Mittelschule in Çorum am 5. Juni.
Als ein Schüler, der Berichten zufolge Iraker war, in der Schule erkrankte, rief der Schulleiter einen Krankenwagen. Nach der Erstversorgung durch die Rettungskräfte wurde der Schüler ins Krankenhaus gebracht. Der Erziehungsberechtigte, der von der Erkrankung seines Kindes erfuhr, kam mit einer weiteren Person zur Schule, beschimpfte und beleidigte den Schulleiter mit den Worten: „Warum haben Sie uns nicht informiert?“ und griff den Schulleiter sowie das Schulpersonal mit einer Kette an, die er bei sich trug.
Nach diesem Vorfall, der in den Medien große Aufmerksamkeit erregte, teilte die Polizei von Çorum mit, dass die Fahndung nach dem Erziehungsberechtigten und seinem Begleiter eingeleitet wurde. Das Gouverneursamt von Çorum schilderte die Ereignisse in der Schule und erklärte: „Der Vorfall wird von unserem Gouverneursamt sorgfältig verfolgt. Wir wünschen unserem Schulleiter und unserem Personal gute Besserung.“
Einige Tage später wurde bekannt gegeben, dass es sich bei den Angreifern um Vater und Sohn handelte, der 20-jährige Sohn M.S.D.S. bei einer Polizeioperation in einem Versteck gefasst wurde und die Fahndung nach dem 54-jährigen Vater S.D.H.S. andauert.
Der gefasste M.S.D.S. wurde nach seiner Aussage bei der Polizei der Justiz überstellt. Er wurde jedoch vom zuständigen Gericht wieder auf freien Fuß gesetzt. Daraufhin erklärte die Generalstaatsanwaltschaft Çorum, dass „in einigen Medienorganen und auf Social-Media-Plattformen unvollständige und über das Ziel hinausschießende Nachrichten über den Vorfall der vorsätzlichen Körperverletzung in der Schule verbreitet wurden“ und dass der ausländische Staatsbürger M.S.D.D., der zunächst als Tatverdächtiger festgenommen worden war, nach Identifizierungsmaßnahmen wieder freigelassen wurde, da keine Verbindung zum Vorfall festgestellt werden konnte. Die Staatsanwaltschaft gab zudem folgende Informationen bekannt:
„Gegen den ausländischen Staatsbürger D.H.H., der die vorsätzliche Körperverletzung am Schulleiter und dem Personal begangen hat, sowie gegen eine weitere, noch nicht identifizierte ausländische Person wurde von unserer Generalstaatsanwaltschaft umgehend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Alle Beweise wurden gesammelt, gegen die Verdächtigen wurde ein Ausreiseverbot verhängt und die Ermittlungen sowie die Arbeiten zur Ergreifung der Verdächtigen dauern an.“
Identität nicht festgestellt, aber Ausreiseverbot verhängt!..
Die Zusammenfassung dieser Erklärung der Staatsanwaltschaft lautete:
Die falsche Person war festgenommen worden... Die wahren Täter waren der ausländische Staatsbürger D.H.H. und eine weitere, noch nicht identifizierte ausländische Person... Alle Beweise waren gesammelt und gegen die noch nicht gefassten Verdächtigen war ein Ausreiseverbot verhängt worden...
Dass man D.H.H. versteht, ist eine Sache, aber wie konnte ein Ausreiseverbot gegen eine Person verhängt werden, deren Identität nicht einmal festgestellt werden konnte?!
Alles in bester Ordnung: Sie sind geflohen... Sie können nicht wiederkommen
Wie bei jedem Thema wurde auch dieser Vorfall in Çorum nach drei, vier Tagen ausgeschlachtet und dann vergessen.
Aber vor etwa 10 Tagen geschah etwas, das uns zeigte, wie sehr unser Land in „sicheren Händen“ ist, und wir kamen aus dem Staunen nicht mehr heraus. Diesmal geschah Folgendes:
Bei einer Pressekonferenz anlässlich seines einjährigen Dienstjubiläums in Çorum wurde Gouverneur Zülküf Dağlı gefragt, was aus den ausländischen Staatsbürgern geworden sei, die den Angriff auf die Schule verübt hatten. Der Gouverneur verwies die Frage an den Polizeichef.
Der Polizeichef antwortete: „Sie haben das Land auf illegalen Wegen verlassen.“ Der Gouverneur fügte hinzu: „Es ist unmöglich, dass sie wieder einreisen.“...
Wenn die Angreifer nicht bis zur Grenze eskortiert wurden; woher wollen sie dann so sicher wissen, dass sie das Land verlassen haben und dass eine Wiedereinreise unmöglich ist?
Oder gibt es etwa ein System, von dem wir nichts wissen, das diese illegalen Ein- und Ausreisen erkennt?!
So sieht es auch bei einem Gericht in Ankara aus
Um diese Frage zu beantworten, erzählen wir von einem Fall, der vor einem Schwurgericht in Ankara verhandelt wird.
Gegenstand des Verfahrens ist Drogenhandel, alle Angeklagten sind türkische Staatsbürger. Der mutmaßliche Kopf der Bande, A.A., ist flüchtig und gegen ihn wurde ein Haftbefehl erlassen.
Da die Aussage dieses flüchtigen Angeklagten nicht aufgenommen werden konnte und sich das Verfahren in die Länge zog, beantragten die Anwälte der inhaftierten Angeklagten bei der Verhandlung im vergangenen Januar, das Verfahren gegen A.A. abzutrennen, da aus seinen Social-Media-Beiträgen hervorgehe, dass er illegal ins Ausland geflohen sei, und forderten eine baldige Entscheidung über die anderen Angeklagten.
Der Vorsitzende Richter fragte: „Woher sollen wir wissen, dass er illegal geflohen ist?“ und es wurde folgender Zwischenbeschluss gefasst:
„Um Informationen darüber zu erhalten, ob der Angeklagte A. auf illegalem Wege ins Ausland gereist ist, ist ein Ersuchen an die Polizeidienststelle seines Wohnortes zu richten...“
Einen Tag später wurde die Polizei angeschrieben mit der Bitte: „Es ist zu untersuchen, ob A.A. auf illegalem Wege ins Ausland gereist ist, und falls ja, sind seine Auslandsadressdaten zu ermitteln und dem Gericht umgehend zuzusenden.“
In der Antwort der Direktion für Migrationsschmuggelbekämpfung und Grenzübergänge der Polizeidirektion Ankara, die eine Woche später als „dringend“ eingestuft wurde, hieß es: „Nach Abfragen im PolNet-System der Grenzübergänge und im HKS (Grenzüberwachungssystem) wurden keine Aufzeichnungen über eine legale Ein- oder Ausreise der genannten Person gefunden“, während zum Thema „illegale Ein- und Ausreise“ Folgendes erklärt wurde:
„Es gibt kein System, in dem die illegalen Ein- und Ausreisen von Personen abgefragt werden können.“
Wenn der Polizeichef erklärt, die Verdächtigen seien „auf illegalen Wegen ins Ausland geflohen“, der Gouverneur sagt, „eine Wiedereinreise sei unmöglich“, und der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts fragt, ob der flüchtige Angeklagte „auf illegalem Wege ins Ausland geflohen ist“; müssen wir uns dann noch den Kopf darüber zerbrechen, „warum wir in dieser Lage sind“?!
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