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Überblick über das Amtsblatt vom 16. bis 22. Dezember 2024

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Ich teile hier eine Zusammenfassung der Entwicklungen aus den Gesetzen, Dekreten, Verordnungen, Rundschreiben und sonstigen Rechtsvorschriften, die zwischen dem 16. und 22. Dezember 2024 im Amtsblatt (Resmî Gazete) von der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM), dem Präsidenten, den Ministerien und juristischen Personen des öffentlichen Rechts veröffentlicht wurden.

Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat beschlossen, der Moneymate Elektronik Para ve Ödeme Hizmetleri A.Ş. die Betriebserlaubnis als E-Geld-Institut zu erteilen.

Das Verfassungsgericht (AYM) hat die Artikel 125 und 126 des Notariatsgesetzes, die Regelungen zu den gegen Notare verhängbaren Disziplinarstrafen enthalten, für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Das AYM hob die Regelung in Artikel 125 auf, die besagt: "Gegen Notare, die Handlungen und Verhaltensweisen zeigen, die dem Ansehen und der Ehre des Berufs widersprechen, ihre Aufgaben nicht oder fehlerhaft erfüllen oder Handlungen begehen, die das für die Ausübung ihres Amtes erforderliche Vertrauen erschüttern, werden zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung der Notariatsdienste je nach Art und Schwere des Falls die im folgenden Artikel aufgeführten Disziplinarstrafen verhängt." Ebenso wurde die Regelung in Artikel 126 zu den für Notare vorgesehenen Strafen wie "Verwarnung, Verweis, Geldstrafe, vorübergehende Entlassung aus dem Dienst und Ausschluss aus dem Beruf" aufgehoben. Die Aufhebungsentscheidungen treten nach 9 Monaten in Kraft.

Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat die Gründung der Bank unter dem Namen Katılımevi Katılım Bankası A.Ş. genehmigt.

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat das Kommuniqué über die Bestimmung von Antimikrobiotika oder antimikrobiellen Gruppen, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen reserviert sind (Kommuniqué Nr.: 2024/33) veröffentlicht. Mit diesem Kommuniqué wurden zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen Antimikrobiotika oder Gruppen antimikrobieller Substanzen festgelegt, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen reserviert sind. Es wurde beschlossen, die Verwendung dieser Substanzen bei Tieren zu verbieten. Die in der Liste aufgeführten Antimikrobiotika oder antimikrobiellen Gruppen dürfen nicht in veterinärmedizinischen Produkten oder medikierten Futtermitteln verwendet werden. Zulassungsanträge für Produkte, die diese Substanzen enthalten, werden abgelehnt, und bereits erteilte Zulassungen werden widerrufen. Das Kommuniqué tritt zwei Monate nach seinem Veröffentlichungsdatum in Kraft.

Das Handelsministerium hat das Kommuniqué zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs bei Importen (Kommuniqué Nr.: 2024/32) veröffentlicht. Das Kommuniqué zielt darauf ab, die Entscheidung in Kraft zu setzen, die nach Abschluss der Antidumpinguntersuchung getroffen wurde, welche durch die Generaldirektion für Importe des Handelsministeriums bezüglich des Produkts "Garne und Fäden aus vulkanisiertem Kautschuk" mit Ursprung in der Republik Indien, klassifiziert unter der Zolltarifposition 4007.00, eingeleitet wurde und im Amtsblatt vom 13.09.2023 mit der Nummer 32308 veröffentlicht wurde (Kommuniqué Nr.: 2023/22).

Das Handelsministerium hat das Kommuniqué zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs bei Importen (Kommuniqué Nr.: 2024/37) veröffentlicht. Das Kommuniqué zielt darauf ab, eine endgültige Überprüfungsuntersuchung bezüglich der bestehenden endgültigen Antidumpingmaßnahme auf Importe von "gasbetriebenen Durchlauferhitzern", klassifiziert unter der statistischen Zolltarifposition 8419.11.00.00.00 mit Ursprung in der Volksrepublik China, einzuleiten und die Verfahren und Grundsätze dieser Untersuchung festzulegen.

Das Handelsministerium hat das Kommuniqué zur Erhöhung der monetären Schwellenwerte gemäß Artikel 10 des Gesetzes Nr. 5957 über die Regulierung des Handels mit Obst und Gemüse sowie anderen Waren mit ausreichendem Angebot und Nachfragetiefe veröffentlicht. In diesem Rahmen ist für das Jahr 2025 bei Streitigkeiten unter einem Wert von 887.009,71 Türkischen Lira die Anrufung der Schiedsgerichte für Großmärkte (Hal Hakem Heyetleri) obligatorisch. Die Entscheidungen dieser Gremien in solchen Streitigkeiten haben die Wirkung eines vollstreckbaren Titels. Diese Entscheidungen werden gemäß den Bestimmungen des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes Nr. 2004 über die Vollstreckung von Titeln umgesetzt. Bei Streitigkeiten ab einem Wert von 887.009,71 Türkischen Lira für das Jahr 2025 können die Entscheidungen des Schiedsgerichts vor dem Handelsgericht erster Instanz als Beweismittel vorgebracht werden. Das Kommuniqué tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die Zentralbank der Republik Türkei hat das Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués über Mindestreserven (Nr.: 2013/15) (Kommuniqué Nr.: 2024/24) veröffentlicht. Es wurde festgelegt, dass für Verbindlichkeiten, die nicht aus Einlagen/Beteiligungsfonds (ausgenommen solche von ausländischen Banken) stammen und die von der TCMB in Fremdwährung festgelegt wurden und aus dem Ausland mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr stammen, die Mindestreservesätze für den Erhöhungsbetrag gegenüber dem Stand vom 06.01.2023 bis zum Berechnungsdatum 19.12.2025 (einschließlich) auf null (0) Prozent angewendet werden. Verbindlichkeiten, die aus dem Anwendungsbereich des Artikels herausgenommen wurden, werden bis zum Ende ihrer Laufzeit gemäß der von der TCMB festgelegten Berechnungsmethode weiterhin im Rahmen dieser Anwendung berücksichtigt. Das Kommuniqué tritt am 21.12.2024 in Kraft.

Das Handelsministerium hat das Kommuniqué zur Erhöhung der monetären Schwellenwerte gemäß Artikel 68 des Gesetzes Nr. 6502 über den Verbraucherschutz und Artikel 6 der Verordnung über Verbraucherschlichtungsstellen veröffentlicht. Demnach sind für Anträge im Jahr 2025 bei Streitigkeiten mit einem Wert unter 149.000 (einhundertneunundvierzigtausend) Türkischen Lira die Verbraucherschlichtungsstellen der Provinzen oder Bezirke zuständig. Das Kommuniqué tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Das Handelsministerium hat das Kommuniqué zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs bei Importen (Kommuniqué Nr.: 2024/36) veröffentlicht. Das Kommuniqué zielt darauf ab, die Entscheidung in Kraft zu setzen, die nach Abschluss der endgültigen Überprüfungsuntersuchung getroffen wurde, welche durch die Generaldirektion für Importe des Handelsministeriums bezüglich der Importe von "Chromit-Feuerfeststeinen", "Magnesit-Feuerfeststeinen", "Chrom-Magnesit-Feuerfeststeinen" und "Produkten, die Magnesit, Magnesia in Periklasform, Dolomit (einschließlich Dolimform) oder Chromit enthalten (ausgenommen solche, die Dolomit enthalten; ausgenommen Bauplatten auf Magnesiumoxidbasis mit einer Dicke zwischen 3 mm und 30 mm)" mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet wurde und im Amtsblatt vom 02.09.2023 mit der Nummer 32297 veröffentlicht wurde (Kommuniqué Nr.: 2023/24).

Das Türkische Patent- und Markenamt hat das Kommuniqué zur Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen für Markenregistrierungsanträge (Türkpatent: 2024/2) veröffentlicht. Gemäß dem Kommuniqué wurden folgende Ergänzungen zur Klassifizierungsliste für Waren und Dienstleistungen vorgenommen. Zur Klasse 9: Kryptowährungen, NFTs, mobile Anwendungen, humanoide Roboter mit künstlicher Intelligenz, Laborroboter, Roboter für Bildungszwecke, Sicherheitsüberwachungsroboter und Ladestationen für Elektrofahrzeuge,

Zur Klasse 10: Masken für gesundheitliche Zwecke, zur Klasse 12: Gabelstapler, Wohnwagen, Drohnen und unbemannte Luftfahrzeuge, zur Klasse 29: Ladedienste für Elektrofahrzeuge und Vermietung von tragbaren Ladegeräten, zur Klasse 38: Kommunikationsdienste per Telefon, Computer und anderen Methoden sowie deren Ermöglichung; Dienste zur Übertragung von visuellen und akustischen Nachrichten, Bildern und Videos mittels Computer, Mobiltelefonen und intelligenten tragbaren Geräten, Dienste zur Vermietung von Zugangszeiten zu globalen Computernetzwerken, Internet-Service-Provider-Dienste, Vermietung von Kommunikationsgeräten, zur Klasse 39: Organisation von Reisen und Bereitstellung von Transfers für Personen, die sich im Rahmen des Gesundheitstourismus behandeln lassen möchten, sowie deren Begleiter; Dienste zur Organisation von Reisevisa und Dokumenten, zur Klasse 41: Life-Coaching und Unterhaltungsplanung (Hochzeit, Henna-Abend, Verlobung), zur Klasse 42: Kfz-Gutachterdienste für Landfahrzeuge: Überprüfung, ob das Fahrzeug einen Unfall hatte; Dienste zur Kontrolle des Fahrzeugäußeren, des Fahrzeuginneren, des Fahrzeugunterbodens, des Motorraums, sowie die Feststellung und Berichterstattung von Mängeln, zur Klasse 43: TH-Gesundheitstourismus-Unterkunftsdienste, zur Klasse 44: Zahnmedizinische Dienste, Psychologen, Massage- und Thermalbaddienste, zur Klasse 45: Astrologieberatung und spirituelle Beratung. Mit dem Kommuniqué wurde das im Amtsblatt vom 30.12.2016 mit der Nummer 29934 veröffentlichte Kommuniqué zur Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen für Markenregistrierungsanträge (TPE: 2016/2) aufgehoben.

Das Gremium der Steuerstreitkammern des Staatsrats (Danıştay) hat mit der Entscheidung vom 23.10.2024, Az. 2024/4 E, 2024/10 K., entschieden, dass bei einer Entscheidung zur Ablehnung ohne inhaltliche Prüfung, wenn festgestellt wird, dass bis zum Ablauf der Frist für die erste Verteidigungsschrift ein Rechtsakt angefochten wurde, der in der Sache gar nicht existierte, die Hälfte der im Mindestgebührentarif für Rechtsanwälte festgelegten Anwaltsgebühr zuzusprechen ist.

Das Ministerium für Nationale Bildung hat die Verordnung über das Referendariat und die Karrierepfade im Lehrerberuf veröffentlicht. Gemäß der Verordnung werden diejenigen, die am 18. Oktober 2024 als Referendare tätig waren, sowie diejenigen, die bis zum 1. September 2025 als Referendare ernannt werden, am Ausbildungsprogramm für Referendare teilnehmen. Der Referendariatsprozess darf nicht weniger als ein Jahr und nicht mehr als zwei Jahre dauern. Nach Abschluss des Programms werden die Referendare auf Lehrerstellen ernannt. Für Vertragslehrer gelten dieselben Grundsätze. Vertragslehrer, die eine dreijährige Dienstzeit abgeschlossen haben, sind jedoch von den Bestimmungen des Referendariats befreit. Lehrer, die mindestens 10 Jahre im Lehrerberuf tätig sind und keine Disziplinarstrafe wegen Zurückstellung in der Gehaltsstufe erhalten haben, erhalten das Recht, sich für das Ausbildungsprogramm für Fachlehrer zu bewerben. Wer das Programm erfolgreich abschließt, erhält den Titel "Fachlehrer". Wer mindestens 10 Jahre als Fachlehrer tätig war, kann am Ausbildungsprogramm für Oberlehrer teilnehmen. Wer die Ausbildung erfolgreich abschließt, erhält den Titel "Oberlehrer". Zudem wurde Lehrern, die eine 20-jährige Dienstzeit im Lehrerberuf oder als Fachlehrer vollendet haben, die Möglichkeit eingeräumt, sich direkt für den Titel "Oberlehrer" zu bewerben. Lehrer, die an privaten Bildungseinrichtungen des Bildungsministeriums arbeiten, Führungskräfte, die die Ernennungsvoraussetzungen in diesen Einrichtungen erfüllen, sowie Lehrer an anderen öffentlichen Einrichtungen können sich ebenfalls für die Titel "Fachlehrer" und "Oberlehrer" bewerben, sofern sie die festgelegten Bedingungen erfüllen. Bei der Bewerbung für den Titel "Fachlehrer" oder "Oberlehrer" wird die gesamte Dienstzeit der Lehrer berücksichtigt. Zeiten im Referendariat, Zeiten der Lehrtätigkeit während des Militärdienstes sowie Zeiten als Vertretungslehrer werden in diese Berechnung einbezogen. Mit der neuen Verordnung wurde die vorherige Verordnung vom 12. Mai 2022 aufgehoben.

Das Handelsministerium hat die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die im Einzelhandel anzuwendenden Grundsätze und Regeln veröffentlicht. Mit der Änderung wurde die Ratenzahlungsfrist für den Verkauf von Mobiltelefonen, die als generalüberholte Produkte gemäß der Verordnung über den Verkauf generalüberholter Produkte gelten und deren Preis über 25.000 Türkische Lira liegt, sowie für Mobiltelefone, die nicht diese Eigenschaft haben und deren Preis über 20.000 Türkische Lira liegt, auf drei Monate festgelegt. Andererseits wurde die Ratenzahlungsfrist für den Verkauf von Fahrzeugen neu festgelegt: Sie darf bei Fahrzeugverkäufen mit einem endgültigen Rechnungswert von bis zu 400.000 Türkischen Lira 48 Monate, bei Fahrzeugverkäufen über 400.000 Türkische Lira bis 800.000 Türkische Lira 36 Monate, bei Fahrzeugverkäufen über 800.000 Türkische Lira bis 1,2 Millionen Türkische Lira 24 Monate und bei Fahrzeugverkäufen über 1,2 Millionen Türkische Lira bis 2 Millionen Türkische Lira 12 Monate nicht überschreiten. Zudem sind bei Fahrzeugverkäufen mit einem endgültigen Rechnungswert von über 2 Millionen Türkischen Lira keine Ratenzahlungen möglich.

Die Energiemarktaufsichtsbehörde (EPDK) hat die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Ausgleich und die Abrechnung auf dem Strommarkt, die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Lizenzen auf dem Strommarkt und die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Hilfsdienste auf dem Strommarkt veröffentlicht. Dementsprechend wurden Aggregationsdienste in den Geltungsbereich der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Lizenzen auf dem Strommarkt aufgenommen. Somit können juristische Personen, die Inhaber einer Lieferlizenz sind (außer den zuständigen Versorgungsunternehmen), Aggregationsaktivitäten auf dem Strommarkt ausüben, sofern dies in ihrer Lizenz enthalten ist. Juristische Personen mit Lieferlizenz, deren Lizenz Aggregationsaktivitäten umfasst, dürfen keine Aggregationsaktivitäten im Namen von Netzbenutzern ausüben, mit denen sie Verträge zur Stromlieferung haben. Das zuständige Versorgungsunternehmen wird seine Dienste unter Verwendung physischer Umgebungen und Informationssystem-Infrastrukturen erbringen, die sich von denen der Verteilungsunternehmen unterscheiden. Zudem wurden im Rahmen der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Ausgleich und die Abrechnung auf dem Strommarkt die Definitionen für Ausgleichszone, minimales stabiles Produktionsniveau, Aggregator und Aggregation in die Verordnung aufgenommen.

Diese Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. In der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Hilfsdienste auf dem Strommarkt wurden Änderungen in Bereichen wie Nachfrageseitige Teilnahme, Testbericht für Nachfrageseitige Teilnahme, Modus für begrenzte Frequenzempfindlichkeit bei niedriger Frequenz und Modus für begrenzte Frequenzempfindlichkeit bei hoher Frequenz vorgenommen. Im Rahmen der Änderung wird die Sekundärfrequenzregelungsreserve, die von Hilfsdiensteinheiten bereitgestellt wird, welche gemäß Artikel 8 von lizenzierten Produktionsanlagen und eigenständigen Stromspeicheranlagen zertifiziert wurden, im Rahmen der in dieser Verordnung behandelten Verfahren und Grundsätze durch den von der TEİAŞ durchgeführten Lieferprozess direkt oder durch Übertragung von Verpflichtungen von den betreffenden Hilfsdiensteinheiten bereitgestellt. Mit einer in die Verordnung aufgenommenen Übergangsbestimmung wird das Inkrafttreten der Artikel zur nachfrageseitigen Teilnahme und die erste Ausschreibungsankündigung durch die TEİAŞ spätestens bis zum 1. März 2025 erfolgen. Im Rahmen der Änderung des Mindestverbrauchs für die Teilnahme an der nachfrageseitigen Teilnahme wird der Wert von 5.000 Megawattstunden für das Jahr 2025 auf 10.000 Megawattstunden angewendet. Die Artikel 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 der Verordnung treten am 1. März 2025 in Kraft, die übrigen Bestimmungen am Tag ihrer Veröffentlichung.