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Amtsblatt / 1.-7. Dezember 2025

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Das Verfassungsgericht hat das Gesetz für nichtig erklärt, das den türkischen Vermögensfonds (Türkiye Varlık Fonu) und die Unternehmen in seinem Besitz von den für öffentliche Unternehmen geltenden Rechtsvorschriften, Praktiken und Beschränkungen befreite, und damit den türkischen Vermögensfonds sowie seine Tochtergesellschaften der parlamentarischen Kontrolle unterstellt. Diese Unternehmen waren bisher von 18 verschiedenen Gesetzen, einschließlich des Rechnungshofgesetzes, ausgenommen und von der Kontrolle durch die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) ausgeschlossen.

Mit der neuen Regelung der Energiemarktaufsichtsbehörde (EPDK) zu intelligenten Zählersystemen werden ab dem 1. März 2026 Stromzähler schrittweise durch neue intelligente Zähler ersetzt; bis zum 1. Januar 2028 sollen 1 Million Abonnenten mit intelligenten Zählern ausgestattet werden. Durch die Funktion der sofortigen Online-Überwachung soll illegaler Stromverbrauch verhindert werden. Die neuen Zähler verfügen über eine Funktion, die bei externen Eingriffen die Stromzufuhr unterbricht.

Durch eine Änderung der Verordnung über personenbezogene Gesundheitsdaten wurde die Aufbewahrungsfrist für Gesundheitsdaten verstorbener Personen von 20 auf 30 Jahre verlängert. Gesundheitsdaten wurden für die zuständigen Hausärzte sowie bei stationärer Aufnahme für die Ärzte derselben Einrichtung zugänglich gemacht. Gesundheitsdaten minderjähriger Kinder können nunmehr nur noch von dem sorgeberechtigten Elternteil eingesehen werden. Ein Elternteil ohne Sorgerecht kann nach Antragstellung bei der Generaldirektion für Gesundheitsinformationssysteme und bei positivem Bescheid Zugang zu den Gesundheitsdaten seines Kindes erhalten.

Mit der Änderung des Gesetzes zur Identitätsmeldung wurden Personen, die in Yachthäfen, Häfen und Küsteneinrichtungen sowie auf Schiffen und Fahrzeugen des Seetourismus übernachten, in das Gesetz einbezogen; für diese Personen wurde, wie in Hotels, eine Meldepflicht eingeführt.

Durch eine Änderung der Verordnung über Elektroroller wurde die Verpflichtung eingeführt, Kennzeichen- und Standortdaten der Roller mit den Gemeinden, der Generaldirektion für Geoinformationssysteme, der Generaldirektion für Sicherheit und dem Generalkommando der Gendarmerie zu teilen.

Mit der Änderung des Stiftungsgesetzes werden Stiftungs-Kulturgüter, die ursprünglich durch Stiftungen entstanden sind, aber im Laufe der Zeit in das Eigentum juristischer Personen des öffentlichen Rechts wie des Schatzamtes, der Gemeinden, der Sonderverwaltungen oder Dörfer übergegangen sind, an die sogenannten "mazbut"-Stiftungen (verwaltete Stiftungen) übertragen. Gebäude, die mit Stiftungsmitteln errichtet/renoviert wurden oder zu denen die Stiftung einen Beitrag geleistet hat, werden als Stiftungs-Kulturgut anerkannt. Mit Mietern von Immobilien, die der Generaldirektion für Stiftungen oder mazbut-Stiftungen gehören und bei denen derzeit ein Rechtsstreit anhängig ist, können bei Akzeptanz der neuen Bedingungen neue Verträge mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren abgeschlossen werden; andernfalls werden diese Personen gemäß dem staatlichen Vergabegesetz geräumt. Zudem werden künftig 40 % der jährlichen Bruttoeinnahmen der von der Generaldirektion für Stiftungen verwalteten Stiftungen sowie der mazbut-Stiftungen, die unter das Nießbrauchrecht fallen, als Verwaltungs- und Repräsentationskosten an die Generaldirektion für Stiftungen abgeführt.

Durch eine Änderung der Verordnung des Bildungsministeriums (MEB) über private Bildungseinrichtungen wurde die Pflicht zur Integration in ein biometrisches Identitätsprüfungssystem eingeführt, um zu verhindern, dass private Förder- und Rehabilitationszentren durch die Anmeldung von "Geisterschülern" unrechtmäßige staatliche Zuwendungen erhalten. Zahlungen werden nur an private Förder- und Rehabilitationszentren geleistet, die bis zum 1. Januar 2026 in das System des Ministeriums integriert sind. Einrichtungen, die die Integration erst nach diesem Datum vornehmen, erhalten für den Zeitraum, in dem keine Integration bestand, keine Zahlungen.