Durch eine Änderung der Verordnung des Ministeriums für Nationale Bildung über private Bildungseinrichtungen wurde die Verpflichtung eingeführt, die Bildungsgebühren sowohl für neue als auch für wiederanmeldende Schüler auf Basis des Durchschnitts des Verbraucherpreisindex (VPI) und des Erzeugerpreisindex (EPI) des vorangegangenen Dezembers festzulegen. Es wurde untersagt, dass internationale private Bildungseinrichtungen auf demselben Campus wie andere Schulen untergebracht werden. Für internationale Diplom- und Zertifikatsprogramme sowie für Fremdsprachenunterricht wurde die Verpflichtung eingeführt, ausschließlich in der Türkei gedruckte und vom Ausschuss für Erziehung und Unterricht (Talim ve Terbiye Kurulu) genehmigte Bücher zu verwenden. Darüber hinaus wurde die Internatsunterbringung auf Mittelschulebene beendet, mit Ausnahme von Schulen, die von gemeinnützigen Vereinen und steuerbefreiten Stiftungen betrieben werden und an denen Schüler kostenlos unterrichtet werden.
Per Präsidialdekret:
- Die Gebühr für eine Waffenscheinlizenz wurde für 5 Jahre von 79.002 TL auf 158.000 TL erhöht.
- Der Steuersatz für besondere Verbrauchsteuern (ÖTV) auf Yachten sowie Passagier- und Ausflugsschiffe wurde von 0 % auf 8 % angehoben.
- Die feste Stempelsteuer, die auf alle offiziellen Dokumente erhoben wird, insbesondere bei Notar- und Finanzamtsgeschäften, wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 um etwa 50 % erhöht.
Die Verordnung über Produkte aus menschlichem Gewebe und Zellen sowie über die diesbezüglichen Zentren wurde veröffentlicht. Im Rahmen der Verordnung sollen Produktionszentren eingerichtet werden, um den Bedarf der Patienten an Gewebe- und Zellprodukten durch heimische Produktion zu decken und personalisierte Gewebe- und Zellprodukte herzustellen. Bei Operationen und Behandlungen sollen anstelle von importierten Gewebe- und Zellprodukten heimische Produkte verwendet werden, die aus den eigenen Zellen und Geweben der Patienten gewonnen werden. Die Produktion erfolgt in Zentren für Zell- und Gewebeprodukte unter der Aufsicht des Gesundheitsministeriums und der türkischen Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde (TİTCK). Der Behandlungsbedarf wird von Ärzten festgelegt; die verschriebenen Produkte werden über Krankenhausapotheken, autorisierte Zentren und das staatliche Materialamt (DMO) bereitgestellt.
Die Verordnung über die Berufs- und Aufgabenbeschreibungen von Gesundheitsfachkräften und anderen im Gesundheitswesen tätigen Fachkräften wurde geändert; dabei wurden die Berufs- und Aufgabenbeschreibungen für Nuklearmedizin-Techniker definiert und die der Zahnprothetik-Techniker aktualisiert. Zudem wurden die Rollen von Pflegeassistenten bei Arzneimittel- und Probenprozessen in den Geltungsbereich der Verordnung aufgenommen.
Durch eine Änderung des Kommuniqués über die Anwendungsmodalitäten und Grundsätze für Intensivpflegedienste in stationären Gesundheitseinrichtungen wurde die Frist für die Einhaltung der physischen und technischen Standards, die erstmals mit der im Amtsblatt vom 20.07.2011 veröffentlichten Regelung in Kraft trat, erneut verlängert und auf den 30.06.2026 festgelegt.
Durch eine Änderung der Verordnung über Verträge und Vergütungen in der Hausarztmedizin wurde für Hausärzte und Mitarbeiter der Familienmedizin eine Mindestpunktzahl von 70 Punkten gemäß der vom Ministerium festgelegten Punktetabelle als Voraussetzung für die Vertragsverlängerung eingeführt. Bei Zahlungen an Hausärzte wurde geregelt, dass für Patienten, die im letzten Jahr keine Leistungen des Hausarztes in Anspruch genommen haben, die Hälfte des Koeffizienten als Grundlage dient.
Die Verordnung über die Identifizierung und Registrierung von handschriftlichen und seltenen gedruckten Werken wurde veröffentlicht. Es wurden Regelungen zur Einrichtung von Werkregistrierungskommissionen getroffen, um festzustellen, ob Werke registrierungspflichtig sind, sowie zur Ausstellung eines „Zertifikats für registrierungspflichtige handschriftliche/seltene gedruckte Werke“ für registrierte Werke, die von ihren Eigentümern übernommen wurden, und zur Archivierung digitaler Kopien der Werke. Sammler und Institutionen wurden verpflichtet, ihre handschriftlichen Werke registrieren zu lassen und diese bei Auktionen der Präsidentschaft für handschriftliche und seltene gedruckte Werke zu melden. Es wurde festgelegt, dass Werke, die als ergänzend zu Sammlungen angesehen werden, von der Präsidentschaft angekauft und in das Inventar aufgenommen werden können, und dass Werke, die ein Stiftungs-Siegel oder eine entsprechende Registrierung tragen, den Justizbehörden gemeldet und von der Präsidentschaft verwahrt werden müssen.
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