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Amtsblatt / 11.-17. August 2025

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Das Verfassungsgericht hat die Bestimmung in einem Dekret mit Gesetzeskraft (KHK) im Rahmen des Ausnahmezustands aufgehoben, die besagte, dass Personen, die aus dem Dienst entlassen wurden, keinerlei Entschädigungsansprüche geltend machen können. Damit gibt es für Personen, die im Rahmen eines KHK aus dem Dienst entlassen wurden, keine gesetzlichen Hindernisse mehr, Klagen auf materiellen und immateriellen Schadensersatz einzureichen (Aktenzeichen 2025/134, Entscheidung 2025/114, 03.06.2025)

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat Änderungen an der Bauverordnung für geplante Gebiete vorgenommen und damit den Bau von Gesundheitseinrichtungen in Parks mit einer Fläche von über 2.500 m² ermöglicht. Zudem wurde der Bau von eigenständigen Kindertagesstätten in Projekten mit einer Baufläche von über 15.000 m² und mehr als 150 unabhängigen Einheiten sowie der Bau von Familienmedizinzentren in Projekten mit einer Fläche von über 25.000 m² und mehr als 250 unabhängigen Einheiten zur Pflicht. Darüber hinaus wurde für Gebäude mit Nutzungsgenehmigung auf Grundstücken, für die aufgrund der Aufhebung des Bebauungsplans derzeit kein gültiger Plan vorliegt, die Durchführung von Umbauten gestattet. Bei unabhängigen Einheiten mit einer Nutzungsgenehmigung sind Umbauten nun unabhängig vom Status des Bebauungsplans zulässig, sofern die Grundfläche, der Koeffizient und die Baufläche des Gebäudes nicht verändert werden.

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat eine Grundsatzentscheidung veröffentlicht, wonach in Naturschutzgebieten, mit Ausnahme von Naturschutzgebieten 1. Grades und streng geschützten sensiblen Gebieten, Tierheime und natürliche Lebensräume für herrenlose Tiere genehmigt werden können.

Das Gesundheitsministerium hat die Verordnung über die freiberufliche Ausübung von Gesundheitsberufen geändert und die Frist für die Lizenzierung von Arbeitsplätzen von Gesundheitsfachkräften, um diese an die im März in Kraft getretene neue Verordnung anzupassen, bis zum 31.12.2025 verlängert.

Die Behörde für öffentliches Beschaffungswesen hat die Durchführungsverordnung für Warenbeschaffungsausschreibungen geändert. Damit wurden Ausschreibungen des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur für den Kauf von Fahrzeugen, die in städtischen Schienensystemen und Eisenbahnlinien eingesetzt werden sollen, in die Liste der Ausnahmefälle aufgenommen, bei denen Verträge in Fremdwährung abgeschlossen werden können. Wie bekannt ist, ist der Abschluss von Verträgen in Fremdwährung oder an Fremdwährung gekoppelten Verträgen im Rahmen des Gesetzes zum Schutz des Wertes der türkischen Währung und anderer Rechtsvorschriften im Hinblick auf den Gegenstand und die Parteien des Vertrages grundsätzlich untersagt und nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig.

Das Ministerium für Industrie und Technologie hat die Verordnung zur Marktüberwachung und -kontrolle von Aufzügen geändert und das Unternehmen, das den Aufzug installiert, als Aufzugshersteller eingestuft, wodurch es denselben Verpflichtungen wie die Hersteller unterliegt.

Mit dem Präsidialdekret Nr. 10209 wurde eine Änderung des Beschlusses über die Anwendung einiger Artikel des Zollgesetzes vorgenommen, in der die Grundsätze für vereinfachte Zollerklärungen im Rahmen der Postverwaltung oder des Expressfrachtverkehrs festgelegt wurden.

Mit dem Präsidialdekret Nr. 10211 wurde eine Änderung des Beschlusses über das Veredelungssystem vorgenommen, wodurch sichergestellt wurde, dass Inlandsbeschaffungen im Rahmen des Veredelungsscheins, außer in Ausnahmefällen, innerhalb der Gültigkeitsdauer des Scheins erfolgen müssen.