Das Gesetz Nr. 7579 zur Änderung des Grundbuchgesetzes, einiger anderer Gesetze sowie des Gesetzesdekrets Nr. 375 wurde von der Großen Nationalversammlung der Türkei verabschiedet. Wertgutachten für Grundbucheintragungen, die bisher meist von Banken bei autorisierten Stellen in Auftrag gegeben wurden, müssen nun auch in das elektronische System des Grundbuchamtes eingepflegt werden.
Auf diese Weise soll die Identifizierung von Kauf- und Verkaufstransaktionen erleichtert werden, bei denen für Immobilien kein realer Wert als Grundlage für die Gebührenberechnung angegeben wurde. Bodenuntersuchungen dürfen künftig nur noch von Stellen durchgeführt werden, die vom Ministerium autorisiert wurden.
Die Gründung neuer Unternehmen oder Genossenschaften durch Kommunen bedarf nun der Genehmigung durch den Präsidenten. Zudem wurde die für Änderungen am Verwaltungsplan einer Wohnanlage erforderliche Mehrheit von vier Fünfteln auf zwei Drittel gesenkt.
Mit der Verordnung über Gesundheitszeugnisse wurde das Verfahren für die Beantragung von ärztlichen Attesten vollständig auf das E-Nabız-System umgestellt. Die schriftliche Antragstellung und die Pflicht zur physischen Archivierung wurden abgeschafft.
Bestimmte Gesundheitsbescheinigungen können nun ohne physischen Arztbesuch über das System abgerufen werden. In Krankenhäusern werden Zentren für die Beantragung von Gesundheitszeugnissen eingerichtet, und die Erneuerung bestimmter Attestarten kann im Rahmen von Fernbehandlungsdiensten erfolgen. Die neue Verordnung digitalisiert die Prozesse für Gesundheitszeugnisse, die insbesondere für den Berufseinstieg, Sport und soziale Aktivitäten erforderlich sind.
Durch eine Änderung des Generalkommuniqués zur staatlichen Liegenschaftsverwaltung wurde es möglich, bei 2/B-Grundstücken, für die zwar ein Rechtsanspruch besteht, die aber aus verschiedenen Gründen nicht an den Berechtigten übertragen werden konnten, ein gleichwertiges anderes 2/B-Grundstück zu übertragen. Sollte in derselben Provinz keine vergleichbare Immobilie gefunden werden, kann die Übertragung aus einer anderen Provinz erfolgen. Wertsteigernde bauliche Anlagen auf dem Grundstück wie Häuser, Lagerhallen oder Gewächshäuser werden in die Wertermittlung einbezogen. Zwischen der zu bestimmenden Ersatzimmobilie darf ein Wertunterschied von maximal 20 % bestehen; sollte der Unterschied zugunsten der Öffentlichkeit ausfallen, zahlt das Finanzministerium diesen Differenzbetrag vor der Grundbuchübertragung in bar aus.
Das Kommuniqué zur Umsetzung der Verordnung über neuartige Lebensmittel im Rahmen des Türkischen Lebensmittelkodex wurde veröffentlicht. Mit dem Kommuniqué wurden Unternehmen verpflichtet, bei Anträgen für neue Produkte detaillierte Berichte vorzulegen, die toxikologische Studien, Risikoanalysen, Angaben zum Produktionsprozess sowie Zuverlässigkeitsberichte enthalten.
Unternehmen müssen nachweisen, dass das neue Produkt kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, den Verbraucher nicht irreführt und keinen ernährungsphysiologischen Nachteil mit sich bringt. Zudem wurden neuartige Lebensmittel auf Schweine- oder Insektenbasis vollständig von der Liste gestrichen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf Laborfleisch von Bedeutung. In dieser Form unterbindet das Kommuniqué den Verkauf von als Laborfleisch definierten Lebensmitteln in der Türkei.
Das Verfassungsgericht hat den Teil des Artikels 134 der Strafprozessordnung für nichtig erklärt, der es dem Staatsanwalt ermöglichte, „in Fällen, in denen ein Aufschub Gefahr birgt, eine Anordnung zur Durchsuchung/Kopie von Computern zu erlassen“.
Nach dem Inkrafttreten der Aufhebung in 9 Monaten können Computer, Telefone, Festplatten und sonstige digitale Datenträger nur noch auf richterliche Anordnung durchsucht werden.
Durch eine Änderung des Kommuniqués über Mindestreserven wurde die monatliche Wachstumsgrenze für Dispokredite von 2 % auf 1 % gesenkt. Sollte die Wachstumsgrenze bei den von Banken für Verbraucher eingeräumten Dispokrediten überschritten werden, muss der überschrittene Betrag in Türkischen Lira als Mindestreserve blockiert werden. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Gesetzesänderung darauf abzielt, das Wachstum bei Dispokrediten zu begrenzen und somit den Prozess der geldpolitischen Straffung zu unterstützen.
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