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Amtsblatt / 21.-27. Juli 2025

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Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit sowie das Innenministerium haben eine Verordnung erlassen, wonach die Unterbringungs-, Rückreise- und Gesundheitskosten von Personen, gegen die aufgrund fehlender Arbeitserlaubnis eine Abschiebeentscheidung ergangen ist, von dem Unternehmen eingezogen werden, bei dem sie illegal beschäftigt waren. Die Einziehung erfolgt über die Finanzämter; die Regelung tritt zum 23.01.2026 in Kraft. 

Im Bergbaugesetz wurde eine Änderung vorgenommen, wonach Bergbauaktivitäten fortgesetzt werden können, wenn das Bergbaugebiet nach Erteilung der Lizenz genehmigungspflichtig wird; die erteilte Lizenz bleibt also gültig. Als einzige Ausnahme wurde festgelegt, dass bei der Entdeckung von Kulturgütern im Bergbaugebiet die Genehmigung des Ministeriums für Kultur und Tourismus erforderlich ist. Bergbauprodukte, die grundlegende Inputs für die industrielle Produktion darstellen und ein hohes Versorgungsrisiko aufweisen, wurden als kritische Mineralien eingestuft, während Mineralien von hoher Bedeutung für die nationale Sicherheit als strategische Mineralien definiert wurden. Für strategische oder kritische Mineralien können Eilenteignungen durchgeführt werden, und bei Vorliegen eines Präsidialbeschlusses müssen Bergbaubetreiber bis zu 10 % ihrer Produktion des Vorjahres auf Lager halten. 

Mit einer Änderung des Gesetzes zum Schutz des Wertes der türkischen Währung wurde festgelegt, dass bei der unerlaubten Einfuhr oder Ausfuhr von Wertgegenständen oder Vermögenswerten im Wiederholungsfall ein Bußgeld in maximaler Höhe verhängt wird und alle Aktivitäten des Unternehmens, das die unbefugte Tätigkeit ausübt, dauerhaft eingestellt werden. 

Durch eine Änderung des Gesetzes über Gewerkschaften der Beamten und Tarifverträge werden gegen Verantwortliche öffentlicher Einrichtungen, die bis zum 31.05.2025 Bekleidungshilfen an Beamte geleistet haben, keine verwaltungsrechtlichen oder finanziellen Ermittlungen oder Strafverfahren eingeleitet; bereits laufende Verfahren werden eingestellt.

Mit einer Änderung des Gesetzes über den Markt für Flüssiggas (LPG) und des Strommarktgesetzes wurde Distributoren der Weiterverkauf von erworbenem LPG an andere Distributoren untersagt. 

Durch eine Änderung des Arbeitsgesetzes wurde geregelt, dass Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit dessen schriftlicher Zustimmung Mitteilungen auch über das registrierte elektronische Postsystem (KEP) zukommen lassen können; Kündigungsmitteilungen müssen jedoch weiterhin schriftlich (d. h. ohne Verwendung von KEP) erfolgen. 

Mit einer Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Medizin und ihrer Zweige wurde Ärzten, Zahnärzten und Fachärzten ermöglicht, bei maximal zwei privaten Gesundheitseinrichtungen oder Stiftungsuniversitäten sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Die Neuaufnahme von Schülern in die Programme für Pflegeassistenz und Geburtshelferassistenz an berufsbildenden Schulen im Gesundheitswesen wurde verboten. Für Ärzte, Zahnärzte und Fachärzte gemäß der Facharztgesetzgebung, die in privaten Gesundheitseinrichtungen und Stiftungsuniversitäten tätig sind, wurde eine Verpflichtung zur Beantragung einer neuen Arbeitserlaubnis bis zum 01.06.2026 eingeführt. Die Arbeitserlaubnisse derjenigen, die bis zu diesem Datum keinen Antrag stellen, werden annulliert.

Durch eine Änderung des Grundgesetzes für Gesundheitsdienste wurde privaten Gesundheitseinrichtungen jegliche Werbung untersagt, mit Ausnahme von Informations- und Aufklärungsmaßnahmen. 

Mit einem Dekret mit Gesetzeskraft (KHK) über einige Regelungen im Gesundheitsbereich wurde Apotheken, Arzneimittelgroßhändlern und Lizenzinhabern eine dreimonatige Frist bis zum 24.10.2025 eingeräumt, um Unstimmigkeiten zwischen Lagerbeständen und dem Nachverfolgungssystem zu beheben, die sich aus Meldungen an das System vor dem 15.03.2025 ergeben hatten.

Mit einer von der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) erlassenen Verordnung wurden die Zinsen für Barkredite und Dispokredite (KMH) von 5 % auf 4,75 % gesenkt. Der Höchstzinssatz für Kreditkarten wurde für private Karten mit einem Periodensaldo zwischen 25.000 und 150.000 Lira von 4,25 % auf 4 % und für private Karten mit einem Periodensaldo über 150.000 Lira sowie für alle Firmenkreditkarten von 4,75 % auf 4,50 % reduziert.