Mit einer Änderung der Verordnung über Ladedienste wurden die Verfahren für den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, mobile Ladestationen und die Lizenzierung von Betreibern neu definiert. Die Preisgestaltung erfolgt ausschließlich auf Basis von kWh/TL, und es wird keine Startgebühr erhoben. Auf Plattformen mit einem Mitgliedschaftssystem darf die Preisgestaltung für Nicht-Mitglieder maximal 25 % über der für Mitglieder liegen. Zwischen Ladebetreibern können Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung getroffen werden.
Durch das Kommuniqué des Berufsbildungsinstituts zu Berufen mit obligatorischem Berufsbildungszertifikat wurde für Beschäftigte in gefährlichen und sehr gefährlichen Arbeiten eine Zertifizierungspflicht eingeführt. Zudem tritt nach 12 Monaten eine Zertifizierungspflicht für 40 neue Berufe in Kraft, insbesondere für Beschäftigte in der Wind- und Solarenergiebranche, in der Technologie für Elektro- und Hybridfahrzeuge, im Bau- und Baumaschinensektor sowie in der Bergbau- und Metallindustrie.
Mit einer Änderung der Verordnung über die Erteilung von Green-Port-Zertifikaten für Küsteneinrichtungen wurden auch Häfen und Piers, die durch Aufschüttung und Trockenlegung gewonnen wurden, in die Definition von Küsteneinrichtungen aufgenommen. Es wurde die Bedingung eingeführt, dass Küsteneinrichtungen einen Gedenkwald anlegen oder ein spezielles Aufforstungsprojekt mit 5.000 Bäumen durchführen müssen. Zudem wurden die Verpflichtungen zur Bereitstellung von Ausrüstung für die Reinigung der Meeresoberfläche sowie zur Erstellung eines jährlichen Berichts durch geplante Reinigungsarbeiten geregelt.
Der Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten hat mit seinem Grundsatzbeschluss vom 18.02.2026 entschieden, dass Verantwortliche für die Datenverarbeitung ihre Texte zur ausdrücklichen Einwilligung und zur Aufklärung getrennt voneinander gestalten müssen.
Mit einem allgemeinen Kommuniqué zum Steuerverfahrensgesetz wurden neue Regelungen für die Vergleichsverfahren bei Strafen wegen Steuerverkürzung und Ordnungswidrigkeiten getroffen. Die Institution, bei der die Vergleichsgespräche stattfinden, wurde präzisiert. Das Verfahren zur Festlegung des strittigen Strafbetrags wurde geklärt. Bei mehreren vorliegenden Strafen erfolgen die Bewertungen auf Basis der höchsten Strafe. Für das Jahr 2026 wurde die Vergleichsgrenze auf 40.000 TL festgelegt. Dieser Betrag wird jährlich gemäß der Neubewertungsrate angepasst. Für Strafen oberhalb dieser Grenze können Vergleichsgespräche geführt werden.
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