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Amtsblatt / 27. April – 3. Mai 2026

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Durch eine Änderung der Verordnung über den Immobilienhandel wurde die Nutzung des „Sicheren Zahlungssystems“ des Ministeriums bei Immobilienverkäufen ab dem 1. Juli 2026 verpflichtend eingeführt. Die Regelung stellt sicher, dass der gesamte Kaufpreis der Immobilie vom Käufer auf das vom Grundbuchamt festgelegte Konto eingezahlt wird und der Betrag erst nach Abschluss der Eigentumsübertragung auf das Konto des Verkäufers überwiesen wird. Die Regelung sieht jedoch auch vor, dass der Kaufpreis erst nach Abzug einer Nutzungsgebühr auf den eingezahlten Betrag überwiesen wird.

Mit dem Gesetz Nr. 7578 wurde die bezahlte Mutterschaftsurlaubszeit für Arbeiterinnen und Beamtinnen von 8 auf 14 Wochen nach der Geburt verlängert. Damit wurde ein Urlaub von insgesamt 24 Wochen gesetzlich verankert, bestehend aus 8 Wochen vor und 16 Wochen nach der Geburt. Es wurde gesetzlich geregelt, dass Frauen und Kindern, die in Frauenhäusern untergebracht sind, ein Taschengeld in der im Gesetz zum Schutz der Familie und zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen festgelegten Höhe gewährt wird. Personen, die wegen sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch, Handel mit Drogen oder Stimulanzien, Drogen- oder Obszönitätsdelikten sowie vorsätzlicher Tötung verurteilt wurden, dürfen nicht in Einrichtungen arbeiten oder diese betreiben, die als Bildungseinrichtungen, Dienstleistungsbetriebe, Kantinen, Wohnheime, Kindergärten, Pflegeheime, Kinderclubs, Internetcafés und -salons, E-Gaming-Zentren, Kindersportschulen sowie Einrichtungen für Leibeserziehung und Sport im öffentlichen oder privaten Sektor geführt werden. Im Gesetz zur Regelung von Internetpublikationen und zur Bekämpfung von durch diese Publikationen begangenen Straftaten wurden die Definitionen für „Spiel“, „Spielevertreiber“, „Spieleentwickler“ und „Spieleplattform“ neu geregelt. Soziale Netzwerkanbieter dürfen Kindern unter 15 Jahren keine Dienste mehr anbieten, sind verpflichtet, alle Maßnahmen zur Altersverifizierung zu ergreifen und müssen zudem sicherstellen, dass Eltern die Konten ihrer Kinder kontrollieren können. Soziale Netzwerkanbieter mit einem täglichen Zugriff von mehr als 10 Millionen aus der Türkei müssen getroffene Entscheidungen unverzüglich und spätestens innerhalb einer Stunde umsetzen.

Die Verordnung über traditionelle und komplementäre medizinische Anwendungen (GETAT) wurde erneuert, wodurch die Bedingungen für die Eröffnung von Einheiten und Zentren für traditionelle und komplementäre Medizin erleichtert wurden. Gesundheitseinrichtungen mit einer GETAT-Anwendungseinheit wurde das Recht eingeräumt, diesen Dienst nicht nur in einem Teil der Räumlichkeiten, sondern in allen Zimmern anzubieten. Es wurde ermöglicht, GETAT-Anwendungszentren, die Dienstleistungen für Risikopatientengruppen erbringen können, auch in staatlichen Krankenhäusern und Privatkrankenhäusern mit einer Kapazität von 100 Betten oder mehr zu eröffnen. Die Eröffnung von GETAT-Anwendungseinheiten in Hausarztpraxen, medizinischen Dienstleistungseinheiten, häuslichen Pflegediensten und Zahnarztpraxen wurde ermöglicht.

Für Einkünfte aus Dienstleistungen wie Architektur, Ingenieurwesen, Design, Software, Bildung und Gesundheit, die ins Ausland erbracht werden und auf die ab dem 1. Januar 2026 beginnende Besteuerungszeiträume anzuwenden sind, wurde der Rabatt von 80 Prozent auf 100 Prozent erhöht, sofern die gesamten erzielten Einnahmen in die Türkei überführt werden.

Für ab dem Jahr 2023 erzielte Gewinne wurde für Institutionen, die sich am Kapital ausländischer Unternehmen in Form von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung beteiligen, deren Sitz nicht in der Türkei liegt, der Befreiungssatz für Beteiligungserträge auf 50 Prozent festgelegt, sofern das Unternehmen, das die Beteiligung hält, mindestens 50 % des eingezahlten Kapitals der ausländischen Beteiligung besitzt und der Betrag bis zum Fälligkeitsdatum der Körperschaftssteuererklärung für den Zeitraum, in dem der Gewinn erzielt wurde, in die Türkei transferiert wurde, ohne dass weitere im Körperschaftssteuergesetz genannte Bedingungen erfüllt sein müssen. Mit der Änderung wurde der Mindestbeteiligungssatz für ausländische Gewinne von Körperschaftssteuerpflichtigen für das Jahr 2026 von 50 % auf 20 % gesenkt. Der Befreiungssatz wurde von 50 % auf 80 % angehoben.

Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat beschlossen, die Laufzeit der Unterstützungsregelung für die Umwandlung von Devisen aus dem Ausland in türkische Lira für Unternehmen vom 30. April 2026 bis zum 31. Juli 2026 zu verlängern.