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Amtsblatt / 29. September – 5. Oktober 2025

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Das Verfassungsgericht;

- hat entschieden, dass das Eigentumsrecht verletzt wurde, da die Verzugszinssätze die Inflation nicht ausgleichen, stellte jedoch fest, dass diese Verletzung kein Einzelfehler ist, sondern ein strukturelles Problem, das aus unzureichenden gesetzlichen Regelungen resultiert. Aus diesem Grund erklärte das Gericht, dass zur dauerhaften Lösung des Problems eine neue gesetzliche Regelung durch die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) erforderlich sei. Da eine Vielzahl ähnlicher Anträge vorliege, müsse statt individueller Entschädigungen eine strukturelle Lösung gefunden werden. In diesem Zusammenhang wandte das Gericht das Pilotentscheidungsverfahren an, informierte die TBMM über die notwendige Lösung und setzte die Prüfung gleichgelagerter Fälle ab diesem Beschluss für einen Zeitraum von 6 Monaten aus.

- entschied, dass das Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde, da das Gericht die vom Angeklagten benannten Zeugen nicht anhörte und den Angeklagten dadurch in erheblichem Maße benachteiligte; daher sei eine Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich.

- entschied, dass die Ablehnung des Antrags eines Verurteilten, dessen Strafmaß durch den Kassationshof (Yargıtay) bestätigt wurde, seinen Anwalt zu sprechen, mit der Begründung, das Mandatsverhältnis sei beendet, eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens darstellt.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat die Verordnung über den Straßentransport geändert und Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen untersagt, Transporte zwischen zwei Punkten innerhalb der türkischen Grenzen durchzuführen. Zudem änderte das Ministerium das Kommuniqué über Winterreifen und verlängerte den Zeitraum, in dem Winterreifenpflicht besteht, um einen Monat, indem es diesen von bisher 1. Dezember – 1. April auf 15. November – 15. April ausweitete.

Die Wettbewerbsbehörde hat das Kommuniqué über das Recht auf Akteneinsicht und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen geändert und das Recht der Parteien auf Zugang zu Ermittlungsakten bei laufenden Verfahren eingeschränkt; den Parteien wird der Zugang zur Akte nur noch einmal gestattet, sofern keine neuen Beweise vorliegen. Bereits laufende Ermittlungen unterliegen ausnahmsweise noch dem alten Kommuniqué.

Der Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten hat Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern pro Jahr oder einer jährlichen Bilanzsumme von weniger als 10 Millionen TL zu den Unternehmen hinzugefügt, die von der VERBİS-Registrierungspflicht befreit sind.