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Amtsblatt / 3. - 9. November 2025

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Durch eine Änderung der Schutzraumverordnung wurde für Wohngebäude mit mehr als 10 Wohneinheiten eine Schutzraumpflicht eingeführt. U-Bahn-Tunnel und Volksparks (Millet Bahçeleri) werden künftig gemäß ihrer Eignung als Schutzräume reguliert. Zudem wurde der TRT die Aufgabe übertragen, die technische Infrastruktur für eine unterbrechungsfreie Ausstrahlung in allen Schutzräumen für Notfälle zu errichten. Bei Gebäuden, die eine neue Baugenehmigung erhalten, wird der Schutzraumplan nun ein obligatorischer Bestandteil der Projektunterlagen sein. Für die Anpassung bestehender Schutzräume an die neuen Standards wurde eine Übergangsfrist von 5 Jahren festgelegt. Die Nutzung von Schutzräumen als Lager, Parkplatz oder Gemeinschaftsfläche wurde untersagt. Diese Bereiche müssen ausschließlich für Katastrophen- oder Kriegsfälle bereitgehalten und leer geräumt bleiben. In jedem Schutzraum sind zudem eine Notstromquelle, Belüftungsfilter, Wassertanks, ein Abfallentsorgungssystem, Notbeleuchtung sowie eine spezielle Isolierbeschichtung zur Übertragung von Mobilfunksignalen zwingend vorgeschrieben.

Die Verordnung über Kantinen, Mensen und andere Betriebe in KYK-Wohnheimen wurde geändert. Demnach müssen die Preise für Speisen, die in KYK-Mensen und -Kantinen angeboten werden, mindestens 35 % günstiger als auf dem freien Markt sein. Die Verwendung von Zusatzstoffen wie Fertigsuppen, Maissirup oder künstlichen Süßungsmitteln in den Mensen wurde verboten. Fleischprodukte müssen unter tierärztlicher Aufsicht geschlachtet worden sein und über Herkunftsnachweise verfügen; in Wohnheimen mit einer Kapazität von mehr als fünfhundert Personen ist die Beschäftigung eines Lebensmitteltechnikers oder Diätassistenten nun verpflichtend. Es ist den Betriebsinhabern, sofern es sich um natürliche Personen handelt, untersagt, den Betrieb zu übertragen, Partner aufzunehmen oder ihre Unternehmen in juristische Personen umzuwandeln. Zudem wurden in der Verordnung Preisvorgaben für alle anderen Betriebe in den Wohnheimen wie Friseure, Schneider, Kopier- und Schreibwarenläden festgelegt.

Die Verordnung über die Ernährung der in KYK-Wohnheimen untergebrachten Studierenden wurde geändert. Die für Frühstück und Abendessen gewährten Verpflegungszuschüsse werden nicht mehr in bar ausgezahlt, sondern können ausschließlich über ein elektronisches System in den Mensen oder Kantinen genutzt werden. Die Zahlungen erfolgen einmal monatlich; an Tagen, an denen die Studierenden beurlaubt sind, können sie den Zuschuss nicht in Anspruch nehmen, und die Regelung gilt nicht für Studierende, die während der Semesterferien in Bereitschaftswohnheimen untergebracht sind.

Die Straßenverkehrsordnung wurde dahingehend geändert, dass Motorradfahrer und deren Beifahrer nun verpflichtet sind, normgerechte Schutzhandschuhe zu tragen. Diese Pflicht gilt nicht für Fahrräder und Kleinkrafträder (Mopeds). Zudem ist für ATV-Fahrer das Tragen eines Schutzhelms und einer Schutzbrille sowie für deren Beifahrer das Tragen eines Schutzhelms nun obligatorisch.

Das Justizministerium hat mit einer Änderung der Notarverordnung die Arbeitsweise von Notaren an Feiertagen festgelegt. Außer an offiziellen Feiertagen werden Notare an Samstagen und Sonntagen als Notdienst von 9 bis 17 Uhr geöffnet sein; es werden jedoch nur Testamente und unaufschiebbare dringende Angelegenheiten bearbeitet.

Die TCMB hat die Betriebserlaubnisse von Payfix, Ininal und Aypara widerrufen. Die Aktivitäten dieser Unternehmen waren bereits im März 2025 nach MASAK-Berichten im Rahmen von Ermittlungen zu illegalen Wetten eingestellt worden.

Die Verordnung über Baustoff- und Bodenlabore wurde geändert, wodurch es Laboren untersagt wurde, Untersuchungen an Subunternehmer-Labore in anderen Provinzen auszulagern, und die Kontrollfrequenz wurde erhöht.

Die Bekleidungsverordnung des Jandarma-Generalkommandos wurde geändert, wodurch Tätowierungen im Gesicht, am Kopf, am Hals, unterhalb der Ellbogen und unterhalb der Knie verboten wurden.