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Amtsblatt / 5.-11. Januar 2026

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Mit einer Änderung des Zollgesetzes wurde die 30-Euro-Freigrenze für per Post oder Kurier aus dem Ausland eingehende Waren mit Wirkung zum 6. Februar 2026 aufgehoben. Künftig muss für jedes Produkt, das aus dem Ausland per Post oder Kurier eintrifft, eine detaillierte Zollerklärung erstellt sowie Zoll- und Abfertigungsgebühren entrichtet werden. Zudem wurde für die Besteuerung von Medikamenten unter 1500 Euro die Bedingung eingeführt, dass diese durch ein ärztliches Attest belegt werden müssen. Nahrungsergänzungsmittel wurden ebenfalls in diesen Geltungsbereich aufgenommen.

Es wurde eine Änderung der Verordnung über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen vorgenommen. Durch einen neu hinzugefügten Artikel wurden die Aktivitäten von Unternehmen eingeschränkt, die zwar eine Brandschutzbescheinigung benötigen, diese jedoch nicht vorweisen können oder bei denen Mängel im Bericht vorliegen. Die Verordnung, die insbesondere Beherbergungsbetriebe ins Visier nimmt, sieht vor, dass die Betriebe in den ersten Monaten des Jahres 2026 zügig geprüft werden. Sollten Mängel festgestellt werden, müssen diese bis zum 31. Mai 2026 behoben werden; andernfalls droht die Betriebsuntersagung. Werden die Mängel bis zu diesem Datum nicht beseitigt, wird die Betriebserlaubnis vollständig entzogen.

Mit einem vor zwei Wochen verabschiedeten Omnibusgesetz wurde dem Präsidenten die Befugnis erteilt, den staatlichen Beitrag zum System der privaten Altersvorsorge (BES) zwischen 0 % und 50 % festzulegen. Durch den Präsidialbeschluss Nr. 10811 wurde der staatliche Beitragssatz im System der privaten Altersvorsorge von 30 % auf 20 % gesenkt.

Mit dem Präsidialbeschluss Nr. 10812 wurde das Recht von Personen mit Schulden bei der Bağ-Kur-Allgemeinen Krankenversicherung, kostenlose Gesundheitsleistungen in staatlichen Krankenhäusern und Universitätskliniken in Anspruch zu nehmen, bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Ab dem 01.01.2026 wurde der jährliche Höchstbetrag für die Abfindung auf 64.948,77 TL festgelegt.

Das Bildungsministerium (MEB) hat die Verordnung über die Ernennung und Versetzung von Lehrern geändert. Lehrer können nun maximal 12 Jahre an derselben Schule arbeiten.

Mit dem Präsidialbeschluss Nr. 10851 wurden zahlreiche weitere chemische Substanzen als Betäubungsmittel eingestuft.

Das Verfassungsgericht hat ein wegweisendes Urteil veröffentlicht, wonach die Übertragung der Zinsen auf als Sicherheit bei der Zwangsvollstreckung hinterlegte Gelder an die Staatskasse eine Verletzung des Eigentumsrechts darstellt.