Ich teile die zusammenfassenden Entwicklungen, die in den letzten zwei Wochen zwischen dem 17. Februar und dem 2. März 2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurden.
Das Ministerium für Industrie und Technologie hat die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bau, die Änderung und die Montage von Fahrzeugen veröffentlicht. Demnach können in Personenkraftwagen der Klassen M1, M2 und M3 Fahrzeugverfolgungssysteme, Kamerasysteme mit festgelegten technischen Spezifikationen sowie Bildaufzeichnungsgeräte installiert werden.
Das Gesetz Nr. 7540 über die Türkische Justizakademie wurde von der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) verabschiedet. Dem Gesetz zufolge wird die Akademie die Ausbildung für Richter- und Staatsanwaltsanwärter sowie für Richter und Staatsanwälte planen; Richter und Staatsanwälte, die 8 Berufsjahre vollendet haben, können als Lehrkräfte tätig werden.
Das Ministerium für Schatz und Finanzen (Präsidium der Steuerverwaltung) hat das Kommuniqué zur Änderung des Allgemeinen Anwendungskommuniqués zur Mehrwertsteuer (Serie Nr. 54) in Kraft gesetzt. Tätigkeiten wie individuelle Kurse, Schulungen, Datenverarbeitung und -entwicklung sowie Produktwerbung, die über das Internet und ähnliche elektronische Medien erbracht werden, wurden von der Mehrwertsteuer befreit.
Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat das Kommuniqué zum Standard TS 825 für Wärmedämmregeln in Gebäuden (Kommuniqué Nr. Mhgm-2025/1) veröffentlicht. Demnach wird die Türkei nun nicht mehr in 4, sondern in 6 Wärmezonen bewertet, und die Dämmstärken werden entsprechend den Zonen angewendet.
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat das Kommuniqué über die Unterstützung von landwirtschaftsbasierten Investitionen im Rahmen der ländlichen Entwicklungsförderung (Kommuniqué Nr. 2024/43) veröffentlicht. Die Obergrenzen für zuschussfähige Projektbeträge in den betreffenden Bereichen wurden angehoben, und die Geflügelfleischproduktion wurde ebenfalls in den Förderumfang aufgenommen. Die Anzahl der vorrangigen landwirtschaftsbasierten spezialisierten organisierten Industriezonen wurde erhöht.
Die vom Ministerium für Schatz und Finanzen am 25. Dezember 2024 an der MASAK-Gesetzgebung vorgenommenen Änderungen sind zum 25. Februar 2025 in Kraft getreten. In diesem Rahmen wurde die Verpflichtung eingeführt, bei Krypto-Asset-Transfers über 15.000 TL Informationen bereitzustellen, die zur Identifizierung des Absenders dienen.
Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat die monetären Beträge für die allgemeine Laufzeitbeschränkung bei Verbraucherkrediten geändert. Für Kredite bis einschließlich 125.000 TL wurde eine Laufzeit von 36 Monaten, für Kredite zwischen 125.000 TL und 250.000 TL von 24 Monaten und für Kredite über 250.000 TL von 12 Monaten festgelegt.
Das Präsidium der Steuerverwaltung hat den Steuerleitfaden für die Besteuerung von Mieteinnahmen im Jahr 2024 veröffentlicht. Wer innerhalb eines Kalenderjahres den Freibetrag von 33.000 TL für das Kalenderjahr 2024 (47.000 TL für das Kalenderjahr 2025) überschreitet, wer Bruttobeträge aus steuerpflichtigen gewerblichen Mieteinnahmen erzielt, die die Erklärungsgrenze von 230.000 TL für das Kalenderjahr 2024 (330.000 TL für das Kalenderjahr 2025) überschreiten, sowie wer Einkünfte erzielt, die nicht dem Quellensteuerabzug oder Freistellungen unterliegen und die Erklärungsgrenze von 13.000 TL für das Kalenderjahr 2024 (18.000 TL für das Kalenderjahr 2025) überschreiten, ist zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung verpflichtet. Bei Mieteinnahmen aus mehreren Wohnungen wird der Freibetrag nur einmal auf die Summe der Mieteinnahmen angewendet. Wenn mehrere Personen Miteigentümer einer Wohnung sind, wird der Freibetrag für jeden Miteigentümer separat angewendet. Die erste Rate der Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2024 ist am 02.04.2025 und die zweite Rate am 31.07.2025 fällig.
Das Präsidium der Steuerverwaltung hat die vom Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage abziehbaren Lebens- und Personenversicherungsprämien veröffentlicht. Demnach können die Hälfte der für Lebensversicherungen des Steuerpflichtigen selbst, seines Ehepartners und seiner nicht volljährigen Nachkommen gezahlten Prämien sowie die gesamten Prämien für Personenversicherungen wie Todesfall-, Unfall-, Krankheits-, Gesundheits- und Invaliditätsversicherungen von der Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
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