Die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen beruht auf dem Vorhandensein kontinuierlicher und stabiler öffentlicher Einnahmen. Öffentliche Dienstleistungen müssen dauerhaft fortbestehen. Aus diesem Grund müssen öffentliche Einnahmen wie Steuern, Abgaben und Gebühren innerhalb bestimmter Zeiträume zeitnah erhoben werden. Bei der Steuererhebung werden zwei Kriterien angewandt: Einerseits die Nutzen-Theorie und andererseits die Autoritäts- bzw. Leistungsfähigkeitstheorie. In unserem Land werden Steuern sowohl laut Verfassung als auch nach Steuergesetzen theoretisch gemäß der Leistungsfähigkeitstheorie erhoben. Das bedeutet: Wer viel verdient, zahlt viel; wer wenig verdient, zahlt wenig. Betrachtet man jedoch die Praxis, so stellen wir fest, dass bei denjenigen, die viel verdienen, weniger Steuern erhoben werden, während bei denjenigen, die wenig verdienen, die Steuerlast höher ausfällt. Damit die Leistungsfähigkeitstheorie korrekt funktionieren kann, müssen Steuervergünstigungen und Ausnahmen minimiert werden, die Steuermoral und die Steuerehrlichkeit müssen hoch sein und es darf keine Steueramnestien geben.
Heute stammen etwa 75 % der Steuereinnahmen aus Ausgabensteuern und 25 % aus Einkommenssteuern. Von diesen 25 % der Einkommenssteuer werden 60 % von Lohnempfängern getragen. Während bei Lohnempfängern die Steuern durch das Quellenabzugsverfahren bereits vor Erhalt des Lohns einbehalten werden, zahlen einkommensteuerpflichtige Unternehmen ihre Einkommensteuer erst 15 Monate später. Es ist jedoch eine Tatsache, dass auch diese Steuern nicht vollständig und korrekt gezahlt werden. In einem Land, in dem die Steuerverluste und Steuerhinterziehungen 85 % betragen, stellt sich die Frage, wie gerecht es ist, Steuern erst 15 Monate später zu zahlen. Zudem wirken die jährlich erlassenen Amnestien wie eine Belohnung für dieses Verhalten.
Während für Handelsgesellschaften hinsichtlich der Körperschaftsteuer ein fester, also linearer Steuersatz von 25 % gilt, unterliegen Lohnempfänger einem progressiven Steuersatz. Der niedrigste Steuersatz beginnt bei 15 % und steigt über 20 %, 27 %, 35 % bis hin zu 40 %. Dies stellt für Lohnempfänger eine grausame steuerliche Ungerechtigkeit dar. Nach dem dritten oder vierten Monat kommt es bei Lohnempfängern monatlich zu Einbußen zwischen 2000 TL und 5000 TL bei ihrem Gehalt.
Das bedeutet, dass Lohnempfänger in dieser Situation nicht 12 Monate lang Gehalt beziehen, sondern faktisch nur 11 oder 10 Monate. Für das Jahr 2024 wurden die Steuerklassen neu geregelt. Die Bemessungsgrundlage für die 15-prozentige Steuerklasse wurde von 70.000 TL auf 110.000 TL für 2024 angehoben. In diesem Fall wird es für Lohnempfänger nach den ersten drei oder vier Monaten des Jahres 2024 zu einem Rückgang ihres Gehalts zwischen 2000 und 5000 TL kommen. Für Lohnempfänger sollte anstelle der progressiven Besteuerung eine lineare Besteuerung eingeführt werden, wobei der Betrag bis zur Höhe des Mindestlohns steuerfrei sein sollte und der Betrag über dem Mindestlohn für ein Jahr mit einem linearen Satz von 10 % besteuert werden sollte. Um diese steuerliche Ungerechtigkeit für Arbeitnehmer zu verhindern, muss die politische Führung diese umgehend von einem progressiven auf einen linearen Steuersatz umstellen.
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