Nachdem er bei den Kommunalwahlen am 31. März 55,48 Prozent der Stimmen erhalten hatte, wurde der DEM-Partei-Kandidat Abdullah Zeydan zum Bürgermeister der Stadtverwaltung Van gewählt. Gegen ihn erließ das 5. Schwurgericht von Diyarbakır mit Beschluss vom 7. Januar 2022 zwei separate Verurteilungen wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie wegen Propaganda für eine terroristische Vereinigung.
Die Überprüfung dieser Verurteilungen im Revisionsverfahren erfolgte durch den 3. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs (Yargıtay), der mit Beschluss vom 20. Dezember 2022 die Verurteilung wegen Propaganda für eine terroristische Vereinigung bestätigte, womit dieses Urteil rechtskräftig wurde. Der Senat entschied jedoch, das Urteil gegen Abdullah Zeydan wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung aufzuheben.
Das 5. Schwurgericht von Diyarbakır kam im Zuge des Verfahrens zu dem Ergebnis, dass Abdullah Zeydan Am 26. Juli 2015 im Stadtzentrum von Yüksekova seien die Äußerungen in seiner Rede vor der versammelten Menge als eine „Propaganda, die die Methoden der Terrororganisation, welche Gewalt, Zwang oder Drohungen beinhalten, legitimiert oder verherrlicht“ eingestuft worden.
Das Gericht hat unter Berücksichtigung des Umstands, dass Abdullah Zeydan Abgeordneter war, seiner Fähigkeit, die Massen zu beeinflussen, des Gewichts seiner Worte, der Gefährlichkeit der Organisation, für die er Propaganda betrieb, sowie des Ausmaßes des Schadens, den diese der unteilbaren Einheit von Staat und Nation bisher zugefügt hat, gegen ihn eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren, 1 Monat und 15 Tagen verhängt.
Bezüglich des Antrags von Abdullah Zeydan auf Wiederherstellung der verbotenen Rechte erließ das 5. Schwurgericht von Diyarbakır am 04.04.2023 einen Zusatzbeschluss. Gemäß diesem Zusatzbeschluss wurde die Wiederherstellung der verbotenen Rechte für Abdullah Zeydan angeordnet. Für einen Antrag auf Wiederherstellung verbotener Rechte muss jedoch eine Frist von drei Jahren ab dem Datum der vollständigen Vollstreckung der verhängten Strafe verstrichen sein. In diesem Fall Der Zusatzbeschluss des 5. Schwurgerichts von Diyarbakır zur Wiederherstellung der verbotenen Rechte ist eigentlich fehlerhaft und ein nichtig entstandener Beschluss. Denn die für die Wiederherstellung der verbotenen Rechte erforderliche Dreijahresfrist ist nicht abgelaufen. Zudem hat der Beschluss den Charakter eines rechtskräftigen Urteils erlangt.
Abdullah Zeydan, dem die Wiederherstellung seiner verbotenen Rechte zugesprochen wurde, reichte bei seiner Bewerbung als Kandidat für das Amt des Bürgermeisters der Stadt Van zusammen mit den erforderlichen Unterlagen auch den Beschluss über die Wiederherstellung der Rechte und das rechtskräftige Urteil bei der YSK ein. Die YSK prüfte die Unterlagen und Dokumente von Zeydan und akzeptierte seine Bewerbung mit der im Februar veröffentlichten endgültigen Kandidatenliste.
Doch am Freitag, den 29.03.2024, fünf Minuten vor Dienstschluss und zwei Tage vor der Wahl, legte das Justizministerium durch eine Verwaltungsentscheidung und ein Schreiben Einspruch gegen die verbotenen Rechte von Zeydan ein, der diese bereits 2022 erhalten hatte und alle rechtlichen Prüfungen durchlaufen hatte. Das 5. Schwurgericht von Diyarbakır folgte diesem Einspruch und am 29.03.2024 hob es nur zwei Tage vor den Wahlen vom 31. März den Beschluss zur Wiederherstellung der verbotenen Rechte auf. In diesem Fall ist auch der zweite Beschluss, den das 5. Schwurgericht von Diyarbakır zur Korrektur des Fehlers im ersten rechtskräftigen Urteil gefasst hat, fehlerhaft.
Das 5. Schwurgericht von Diyarbakır hat nicht die Befugnis, seinen eigenen rechtskräftigen Beschluss aufzuheben und eine neue Entscheidung zu treffen. Denn das 5. Schwurgericht von Diyarbakır, das die erste Entscheidung getroffen hat, kann nicht einfach sagen, dass seine eigene rechtskräftige Entscheidung fehlerhaft war, diese aufheben und eine neue Entscheidung treffen. Eine Entscheidung, die von einem Gericht getroffen wurde, das für die Überprüfung seiner eigenen rechtskräftigen Urteile weder zuständig noch befugt ist, entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung und ist als nichtig zu betrachten.
Gegen ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichts kann nur ein außerordentlicher Rechtsbehelf eingelegt werden. In diesem Fall wäre der korrekte Weg eine Nichtigkeitsbeschwerde zugunsten des Gesetzes gegen die Entscheidung des 5. Schwurgerichts von Diyarbakır, die beim Justizministerium einzureichen ist. Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Entscheidung des 5. Schwurgerichts von Diyarbakır vom 29.03.2024 besitzt keinerlei rechtliche Gültigkeit.
Das eigentliche Problem liegt hier: Seit der Entscheidung über die Wiederherstellung der verbotenen Rechte von Abdullah Zeydan ist bereits eineinhalb Jahre vergangen. Stattdessen wurde bis zum letzten Freitag vor den Kommunalwahlen kurz vor Dienstschluss gewartet, um dann durch Inspektoren des Justizministeriums Einspruch einzulegen. All dies ist im Grunde eine Falle. Wäre dieser Einspruch erst nach der Aushändigung des Mandats erfolgt, hätten in der Gemeinde Neuwahlen stattfinden müssen. In diesem Fall wäre jedoch erneut der Kandidat der DEM-Partei gewählt worden. Doch da der Einspruch vor der Aushändigung des Mandats erfolgte, hätte das Mandat an den nächsten Kandidaten übergeben werden müssen.
Tatsächlich ist sogar Folgendes umstritten: Laut Verfassung heißt es: „Wer wegen der Teilnahme an terroristischen Handlungen oder wegen der Anstiftung oder Förderung solcher Handlungen verurteilt wurde, kann auch dann nicht zum Abgeordneten gewählt werden, wenn er begnadigt wurde.“ Darüber hinaus können Personen, die wegen terroristischer Handlungen verurteilt wurden, gemäß Artikel 11 des Abgeordnetenwahlgesetzes nicht zum Abgeordneten gewählt werden. Dennoch Artikel 9 des Gesetzes Nr. 2972 schließt diese Bestimmung auch das Amt des Bürgermeisters ein. In diesem Fall hätte Abdullah Zeydan eigentlich gar nicht erst als Bürgermeisterkandidat antreten dürfen. Dieses Thema ist jedoch in den Entscheidungen des Hohen Wahlrats (YSK) umstritten.
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