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Werden Alkoholkonsumenten registriert?

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In den vergangenen Tagen wurde für Betriebe in Istanbul, die Alkohol und Zigaretten verkaufen, eine neue Verpflichtung eingeführt. Gemäß der neuen Regelung müssen diese Unternehmen bis zum 1. Januar Überwachungskameras installieren.

Nach der neuen Vorschrift müssen die Kameras so positioniert werden, dass sie den Verkaufsbereich, die Ein- und Ausgänge sowie den Parkplatz erfassen, und sie müssen mit Gesichtserkennungstechnologie kompatibel sein.

Das System soll rund um die Uhr eine lückenlose Aufzeichnung gewährleisten und sicherstellen, dass die Bilder für mindestens 30 Tage gespeichert werden. Unternehmen, die keine Kameras installieren, müssen mit Strafen rechnen.

Die Maßnahme soll dazu dienen, Kinder vor schädlichen Gewohnheiten wie Alkohol- und Zigarettenkonsum zu schützen. Bis hierhin ist alles normal. Natürlich hat der Schutz von Kindern oberste Priorität, doch die Umsetzung hat bei Unternehmen und, wie man so schön sagt, bei den „Abendgenießern“ für einige Fragezeichen und Besorgnis gesorgt.

Es ist zwingend erforderlich, dass das installierte System mit Gesichtserkennungstechnologie kompatibel ist und entsprechend konfiguriert wird. Bürger hinterfragen hierbei, warum bei Alkoholkäufen eine Gesichtserkennung erforderlich ist. Sie fragen sich, warum eine solche Verpflichtung ausgerechnet für Orte eingeführt wurde, an denen Alkohol verkauft wird, anstatt an Flughäfen, in wichtigen Behörden oder an potenziellen Zielen für Terroranschläge, wie es in Ankara der Fall ist.

Ein weiterer Vorwurf ist, dass damit die Kontrolle über die geltenden Verkaufszeiten für Alkohol verschärft werden soll. Wie bekannt ist, ist der Verkauf von Alkohol nach 22:00 Uhr verboten.

Betriebe mit einer entsprechenden Lizenz dürfen zwar länger geöffnet bleiben, jedoch keinen Alkohol verkaufen. Die Kontrollen sind hier jedoch zeitweise unzureichend, und es ist bekannt, dass Verkäufe unter der Hand stattfinden. Es wird gemunkelt, dass dieses Kamerasystem dazu dienen soll, diese Verkäufe zu unterbinden oder die Aufnahmen als Beweismittel für Strafen zu nutzen.

Wenn das Ziel wirklich darin besteht, Kinder und Jugendliche von schädlichen Gewohnheiten fernzuhalten, sind diese Maßnahmen nicht ausreichend. In der Türkei wird darüber gesprochen, dass das Einstiegsalter für Drogenkonsum auf 13 Jahre gesunken ist. Auch wenn offizielle Quellen diese Information nicht bestätigen, ist allein die Tatsache, dass darüber gesprochen wird, erschreckend.

Doch das Vertrauen ist mittlerweile so weit geschwunden, dass neben den beiden oben genannten Vermutungen eine weitere Frage im Raum steht, der man eigentlich nachgehen müsste: Wer profitiert finanziell von dieser Kamera-Pflicht? Besteht das Risiko, dass dies, wie bei manchen Ausschreibungen üblich, an eine bestimmte Firma vergeben wird? Welche Firmen produzieren oder importieren diese Kameras?

Zudem gibt es eine rechtliche Dimension. So gibt es beispielsweise eine Entscheidung des Staatsrats (Danıştay) bezüglich der Kontrolle von Arbeitszeiten in Betrieben mittels Gesichtserkennung. Laut den Entscheidungen des Staatsrats kann die Arbeitszeiterfassung durch Gesichtserkennung als Verstoß gegen das Prinzip der Privatsphäre gewertet werden.

Artikel 20 der Verfassung garantiert das Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Daher kann die Arbeitszeiterfassung mittels Gesichtserkennung in diesem Kontext nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der Arbeitnehmer angewendet werden.

Wie sollen diese Kameras, die selbst am Arbeitsplatz nicht ohne Zustimmung der Mitarbeiter eingesetzt werden dürfen, nun in Betrieben installiert werden, die Tabakwaren verkaufen? Wie werden die biometrischen Daten geschützt?

Wäre doch nur die einzige Sorge der Menschen die Frage der „Abendgenießer“: „Werden wir hier etwa registriert, Bruder?“