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Beim Fliehen vor Hund Bein gebrochen: 677.000 Lira Entschädigung zugesprochen

In Samsun erschrak eine Ärztin vor einem Golden Retriever, der sie anbellte, stürzte und brach sich dabei das Bein. Auf die Klage der Ärztin hin verurteilte das Gericht den Besitzer des Hundes zu einer Entschädigungszahlung von rund 677.000 Lira.

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Beim Fliehen vor Hund Bein gebrochen: 677.000 Lira Entschädigung zugesprochen

Der 61-jährige Geschäftsmann Bülent Petek aus Samsun hatte vor 10 Jahren einen Golden-Retriever-Welpen aufgenommen und gesund gepflegt, nachdem dieser vor seinem Laden von einem Pitbull angegriffen worden war. Der Hund, den er 'Kont' nannte und der ihn sowohl im Laden als auch zu Hause stets begleitete, brachte ihm Jahre später große Probleme ein.

Dem Vorwurf zufolge bellte der Hund am 29. August 2017 die Ärztin Dr. Ferda Turutoğlu an, die zu Besuch bei Nachbarn in deren Sommerhaus war. Die Ärztin erschrak, versuchte zu fliehen, stürzte und brach sich das Bein. Die Medizinerin reichte daraufhin Klage gegen die Besitzer des Hundes, Bülent Petek und seine Ehefrau Nuran Petek, ein.

Das 1. Zivilgericht erster Instanz in Samsun entschied im Rahmen der eingereichten Klage auf materiellen und immateriellen Schadensersatz zugunsten von Dr. Ferda Turutoğlu.

URTEIL GING IN DIE BERUFUNG

Das Gericht gab der Klägerin recht und verurteilte das Ehepaar Petek zur Zahlung von insgesamt 465.976 TL, bestehend aus 285.441 TL materiellem Schadensersatz, 30.000 TL immateriellem Schadensersatz, 21.000 TL Gerichtsgebühren, 1.668 TL Verfahrenskosten, 6.515 TL Prozesskosten sowie Anwaltsgebühren in Höhe von 44.816 TL und 17.900 TL, zuzüglich gesetzlicher Zinsen.

Das Ehepaar Petek legte Berufung gegen das Urteil ein. Der Antrag der Familie Petek wurde jedoch vom 5. Zivilsenat des Regionalgerichts abgewiesen.

In der Berufungsentscheidung wurde der Antrag der Beklagtenseite als 'unbegründet' zurückgewiesen. In dem am 29. Februar 2024 gefällten Urteil des Regionalgerichts hieß es: "Nach Prüfung der Akten wurde gemäß Artikel 362/1 des Gesetzes Nr. 6100 (HMK) einstimmig und endgültig entschieden."

Nach Rechtskraft des Urteils leitete die Klägerin eine Zwangsvollstreckung gegen die Beklagten über insgesamt 549.310 TL ein.

'WIR HATTEN DIE BEKLAGTEN WEGEN IHRER HUNDE GEWARNT'

Metin T., der Ehemann von Ferda T., erklärte: “Fünf Minuten nachdem meine Frau den Garten des Hauses verlassen hatte, hörte ich Schreie und ging nach draußen. Meine Frau hatte schon früher einige Male aus Angst vor Hunden solche Schreie ausgestoßen. Deshalb hatten wir die Beklagten, die Hunde besitzen, gewarnt. Als ich am Ort des Geschehens ankam, sah ich, dass meine Frau weinte. Ich habe den Hund zwar nicht gesehen, aber meine Frau sagte, es sei Kont gewesen. Meine Frau wurde deshalb in einem Privatkrankenhaus behandelt.”

Der Zeuge Niyazi K., ein Nachbar der Klägerin und der Beklagten, sagte aus: „Als Frau Ferda schrie, gingen wir zu ihr. Wir sahen, dass der Hund, der sie angriff, auf sie zulief. Wir wussten, dass der Hund ihnen gehörte. Ich habe den Hund gesehen, der auf sie zulief, und es war der Hund namens Kont von Bülent Petek.“

'ICH HABE KEINE MÖGLICHKEIT, DIESE STRAFE ZU BEZAHLEN'

Der Beklagte Bülent Petek erklärte, er sei inklusive Zinsen zu einer Strafe von rund 700.000 TL verurteilt worden, und kritisierte in einer Presseerklärung die Gerichtsentscheidungen.

Bülent Petek betonte, dass ihn an dem Vorfall keine Schuld oder Fahrlässigkeit treffe, und bat die Behörden um Hilfe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens:

"Ein Gast, der bei den Nachbarn zu Besuch war, hat sich aus Angst vor meinem Hund über eine Mauer geworfen und das Bein gebrochen. Als wir ein Geräusch hörten, gingen wir mit einer Taschenlampe durch die Nachbarschaft. Wir fanden Ferda Turutoğlu, die mit gebrochenem Bein unter einem Baum lag. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war mein Hund im Garten angebunden. Ich habe sowohl Gäste als auch Zeugen dafür. Erst ein Jahr nach dem Vorfall, im Jahr 2018, wurde Klage eingereicht.

Die Gegenseite reichte Klage mit der Behauptung ein, der 'Hund habe gebissen'. Es ist unmöglich, dass dieser Hund jemanden beißt oder jagt. Die Richter haben uns am Ende des Prozesses zu einer Strafe von etwa 700.000 TL verurteilt. Ich habe keine Möglichkeit, diese Strafe zu bezahlen. Alle meine Konten wurden gepfändet. Ich bin in jeder Hinsicht blockiert. Möge Gott uns im weiteren Prozess beistehen. Ich hatte bisher keinen Kontakt zur Klägerseite, weil der Vorfall nichts mit mir zu tun hat.

Es ist eine Sommerhaussiedlung, jeder hat einen Hund vor der Tür. Wie konnte sie an einem Winterabend um 21.00 Uhr sehen, welches Tier das war? Alle Golden Retriever sehen sich ähnlich. Ich fühle mich verleumdet. Was haben wir falsch gemacht?

Wegen eines Hundeprozesses, der nichts mit mir zu tun hat, ist mir alles Mögliche widerfahren. Ich bin schwerer Herzpatient. Ich kümmere mich immer noch um meinen Hund und bin auch dafür verantwortlich. Ich bin sehr tierlieb. Ich bringe sogar Straßenhunde zum Tierarzt. Ich habe keine Chance, diese Strafe zu bezahlen. Ich möchte, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird und der Fall neu aufgerollt wird."


Nachrichtenquelle: İHA

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