Wurde das Pflegegeld für zu Hause am 15. November ausgezahlt, gibt es eine Liste der Provinzen? Wann wird das Pflegegeld für November ausgezahlt?
Bedürftige Bürger fragen sich, wann das Pflegegeld für zu Hause ausgezahlt wird. Das Thema, wann das vom Ministerium für Familie und soziale Dienste monatlich auf die Konten bedürftiger Familien überwiesene Pflegegeld im November ausgezahlt wird, steht auf der Tagesordnung. Wurde die Auszahlung des Pflegegeldes für November bereits begonnen? Wann werden die Zahlungen erfolgen?
Bürger, die auf die Überweisung des Pflegegeldes auf ihr Bankkonto warten, erwarten mit Spannung die Liste der Provinzen, in denen das Geld für November bereits eingegangen ist. Wie Sie wissen, können Abfragen zum Pflegegeld für November über e-Devlet durchgeführt werden.
WURDE DAS PFLEGEGELD FÜR NOVEMBER BEREITS AUSGEZAHLT?
Das Pflegegeld wird jeden Monat ab dem 15. ausgezahlt. Daher wird erwartet, dass die Auszahlungen des Pflegegeldes für November ab dem 15. November beginnen.
WIE HOCH IST DAS PFLEGEGELD?
Die Pflegeunterstützung wurde ebenfalls von den Änderungen bei Gehältern und Löhnen infolge der Erhöhung der Beamtengehälter beeinflusst. Derzeit ist das Pflegegeld von 7.608 Lira auf 9.077 Lira gestiegen.
ZUGANG ZUR E-DEVLET-MASKE ZUR ABFRAGE DES PFLEGEGELDES
Sie können überprüfen, ob Ihr Pflegegeld bereits ausgezahlt wurde, indem Sie sich über den unten angegebenen Link anmelden.
https://www.turkiye.gov.tr/ashb-engelli-evde-bakim-odeme-sorgu
WIE KANN DAS PFLEGEGELD PER SMS ABGEFRAGT WERDEN?
Bürger, die auf das Pflegegeld warten, können auch die SMS-Funktion ihres Telefons für eine Abfrage nutzen. Wer die Leistungen über die Ziraat Katılım Bankası bezieht, kann den Kontostand abfragen, indem er das Wort BAKIYE in einer SMS an die Nummer 4747 sendet.
WIE KANN MAN DIE PFLEGEUNTERSTÜTZUNG IN ANSPRUCH NEHMEN?
Damit behinderte Menschen die Pflegeunterstützung in Anspruch nehmen können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
-
Das durchschnittliche monatliche Pro-Kopf-Einkommen im Haushalt muss nachweislich weniger als 2/3 des monatlichen Netto-Mindestlohns betragen.
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Im ärztlichen Gutachten für behinderte Menschen über 18 Jahren muss der Vermerk „schwerbehindert“ oder „vollständig abhängig“ enthalten sein; bei Gutachten für Personen unter 18 Jahren muss einer der Vermerke „schwerbehindert“, „sehr hoher spezieller Unterstützungsbedarf“, „deutlicher spezieller Unterstützungsbedarf“ oder „spezieller Unterstützungsbedarf“ aufgeführt sein.
WO MUSS DER ANTRAG AUF PFLEGEUNTERSTÜTZUNG GESTELLT WERDEN?
Um die Pflegeunterstützung in Anspruch nehmen zu können, müssen behinderte Menschen oder ihre Angehörigen einen Antrag bei der Provinzdirektion für Familie und Sozialdienste oder bei den Zentren für soziale Dienste an ihrem Wohnort stellen.
Nachrichtenquelle : 12punto
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