Grundsatzurteil des Kassationsgerichtshofs: Ständiges Nachrichten-Senden als Straftat eingestuft!
In Adana wurde eine Person wegen „Störung des Friedens und der Ruhe“ zu einer Geldstrafe von 1500 TL verurteilt, weil sie eine andere Person gegen deren Willen beharrlich mit Nachrichten belästigt hatte.
In einem Vorfall in Adana gab eine Person an, gegen ihren Willen durch den ständigen Erhalt von Nachrichten belästigt worden zu sein. Das Opfer reichte bei der Generalstaatsanwaltschaft Adana Strafanzeige ein. Nach den durchgeführten Untersuchungen wurde ein Verfahren eröffnet und der Angeklagte vor dem 19. Strafgericht erster Instanz in Adana wegen des Vorwurfs der „Störung des Friedens und der Ruhe“ angeklagt.
ZU 1500 TL GELDSTRAFE VERURTEILT
Ständiges Nachrichten-Senden als Straftat eingestuft. Das Gericht entschied, dass die Handlungen des Angeklagten einen kontinuierlichen Charakter hatten und das Opfer sich dadurch belästigt fühlte. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 1500 Lira verurteilt. Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück und legte gegen das Urteil Revision ein.
KASSATIONSGERICHTSHOF SETZT SCHLUSSPUNKT: KEIN RECHTSVERSTOSS
Die Akte wurde vom 12. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs (Yargıtay) geprüft. Der Kassationsgerichtshof stellte fest, dass das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts verfahrens- und gesetzeskonform sei, und kam zu dem Schluss, dass die Verurteilung des Angeklagten keinen Rechtsverstoß darstelle. In der Entscheidung wurde ausgeführt, dass die Handlungen des Angeklagten geeignet seien, das Opfer zu belästigen, und durch Beweise gestützt würden.
VON GRUNDSÄTZLICHER BEDEUTUNG
Die Bestätigungsentscheidung des Kassationsgerichtshofs stellt einen Präzedenzfall für ähnliche Verfahren dar, da sie verdeutlicht, dass das ständige Senden von Nachrichten an eine Person, die dies nicht wünscht, rechtliche Konsequenzen haben kann.
Nachrichtenquelle: 12punto
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