Neue Ära bei Lebensmittelkennzeichnungen! Diese Begriffe werden verschwinden
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat Maßnahmen gegen irreführende Lebensmittelkennzeichnungen ergriffen. Es werden Standards für Etiketten im Einzelhandel eingeführt; Produkte dürfen künftig nicht mehr mit Begriffen wie „… nach Art von“, „… Geschmack“ oder „… Genuss“ beworben werden.
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat Lebensmittelkennzeichnungen, die Verbraucher irreführen und verwirren, unter die Lupe genommen. Es werden Schritte unternommen, um Standards für Etiketten im Einzelhandel einzuführen. Produkte dürfen künftig nicht mehr mit Begriffen wie „… nach Art von“, „… Geschmack“ oder „… Genuss“ verkauft werden. Irreführende Etiketten werden nicht mehr zulässig sein.
Der Minister für Land- und Forstwirtschaft İbrahim Yumaklı erklärte, dass neue Regelungen für Lebensmittelkennzeichnungen eingeführt werden, um den Schutz der Verbraucher auf ein hohes Niveau zu heben. Yumaklı betonte, dass im Lebensmittelkodex zahlreiche Anpassungen für gesunde und sichere Lebensmittel vorgenommen wurden und diese fortgesetzt werden: „Der Name des Lebensmittels wird künftig an der Stelle stehen, die der Verbraucher im Regal auf den ersten Blick sieht, und zwar in derselben Schriftgröße, demselben Stil und derselben Schriftart. Wir werden die Verwendung irreführender Bilder auf Lebensmittelverpackungen nicht zulassen“, sagte er.
Laut einem Bericht von Cevdet Fırat Aydoğmuş von der Türkiye Gazetesi äußerte sich Yumaklı wie folgt zu der neuen Regelung:
„Wir werden nicht zulassen, dass bei einem Produkt, das statt echter Erdbeeren nur Erdbeeraroma enthält, ein Bild von Erdbeeren verwendet wird. Zum Beispiel wird bei einer Milch, die Bananenaroma enthält, statt ‚Bananenmilch‘ künftig ‚Milch mit Bananengeschmack‘ stehen. Bei Lebensmitteln, die von Verbrauchern leicht verwechselt werden können oder sich ähneln, werden wir Begriffe wie ‚… nach Art von‘, ‚… Geschmack‘ oder ‚… Genuss‘ nicht mehr erlauben. Bei Pflanzenmargarine werden wir Begriffe wie ‚Buttergenuss‘ oder ‚Buttergeschmack‘ nicht gestatten. Produkte auf Basis von Pflanzenfett und Milchspeiseeis, die nicht die Eigenschaften von Speiseeis erfüllen, dürfen nicht mit Begriffen beworben werden, die an Speiseeis erinnern, wie etwa ‚Eisgenuss‘ oder ‚Eisgeschmack‘.“
Yumaklı betonte, dass eine der wichtigsten Aufgaben des Ministeriums darin bestehe, sicherzustellen, dass die Bürger vom Feld bis zum Tisch mit sicheren Lebensmitteln versorgt werden: „Wir haben unsere ALO 174 Lebensmittel-Hotline eingerichtet. Auf Anzeigen und Beschwerden wird innerhalb von spätestens 15 Tagen reagiert. Es ist für die öffentliche Gesundheit von großer Bedeutung, dass unsere Bevölkerung verdächtige Lebensmittelprodukte und Verkaufsstellen über die Nummer ALO 174 oder unsere WhatsApp-Meldehotline (0 501 174 0 174) meldet“, sagte er.
Yumaklı unterstrich, dass in Produktionsstätten, Gemeinschaftsverpflegungen und Verkaufsstellen kontinuierlich Kontrollen durch mehr als 7.500 Lebensmittelkontrolleure durchgeführt werden: „Unsere Lebensmittelkontrolleure, die in allen 81 Provinzen im Einsatz sind, zeigen keine Gnade gegenüber denjenigen, die mit der Gesundheit unserer Bevölkerung spielen. Wir werden den Betrügern keinen Spielraum lassen“, erklärte er.
Nachrichtenquelle: 12punto
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