Entscheidung im Fall eines Mannes, der einer Anwältin sexuell anzügliche Nachrichten schickte
Im Bezirk Akyazı in Sakarya wurde ein Mann festgenommen, der eine Anwältin über soziale Medien mit Drohungen, Beleidigungen und sexuell anzüglichen Nachrichten belästigt hatte.
Eine im Bezirk Akyazı wohnhafte Anwältin namens M.A. erstattete am Freitag, dem 8. November, Anzeige, nachdem sie erklärt hatte, dass ein Mann namens M.K. ihr über soziale Medien Drohungen, Beleidigungen und sexuell anzügliche Nachrichten geschickt habe.
Nachdem der Mann am Samstag, dem 9. November, bei der Gendarmerie des Bezirks Akyazı vernommen worden war, wurde er vom zuständigen Friedensgericht in Akyazı unter Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt.
M.A. machte ihrem Unmut über die Situation Luft und erklärte über ihr Social-Media-Konto, dass gegen den besagten Mann keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen worden seien; zudem veröffentlichte sie die Nachrichten, die er ihr geschickt hatte.
In dieser Angelegenheit erließ die Generalstaatsanwaltschaft Akyazı heute einen Haftbefehl gegen M.K. Der Mann wurde von Gendarmerieeinheiten festgenommen, erneut dem Gericht vorgeführt und anschließend inhaftiert.
"ICH HATTE WEDER KONTAKT NOCH EIN GESPRÄCH MIT IHM"
In einem Beitrag auf ihrem Social-Media-Konto schilderte die Anwältin M.A. die Vorfälle wie folgt: „Ich bin M.A., eine bei der Anwaltskammer Sakarya eingetragene Anwältin, und lebe in einem Dorf im Bezirk Akyazı in Sakarya. Im vergangenen Sommer schickte mir M.K., der im selben Dorf lebt, über Facebook und Instagram sexuell anzügliche Nachrichten.“
Ich hatte weder eine vergangene Auseinandersetzung mit ihm, noch gab es jemals ein Gespräch oder auch nur eine Begrüßung. Die besagten Nachrichten enthielten nicht nur seine Absichten mir gegenüber, sondern auch obszöne Inhalte über andere männliche und weibliche Nachbarn aus derselben Nachbarschaft.
Zunächst hatte ich von einer Anzeige abgesehen, um in unserer Wohngegend kein Aufsehen zu erregen und zu verhindern, dass unter diesem Druck jemand eine Straftat begeht. Die Familie des Mannes wurde über die Situation informiert, und wir haben einige besonnene Ältere gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, und entsprechend gehandelt“, so M.A.
„ER HAT MIR EINE WAFFE GEZEIGT“
M.A. fuhr in ihrem Beitrag fort: „Die Person hat ihre beharrliche Verfolgung meiner Person nicht aufgegeben, hat begonnen, mich physisch zu verfolgen, und mir eine Waffe gezeigt. Daraufhin hat sie vorgestern mein Foto auf ihrem Facebook-Konto geteilt und dazu geschrieben: ‚Am Sonntag gehen wir, Sakarya ist vorbei.
Du bist mein Ein und Alles, mein Schatz‘. Dieser Beitrag wurde von Dorfbewohnern gesehen und mir gemeldet, woraufhin ich am Freitag, dem 8. November, bei der Generalstaatsanwaltschaft Akyazı Anzeige erstattet habe. Zusätzlich zu meiner Aussage wurden der Staatsanwaltschaft bei dieser Anzeige auch die Nachrichteninhalte zur Prüfung vorgelegt, die ich auch hier teilen werde.“
„Außerdem wurden am selben Abend Zeugen zu dem Vorfall beim Gendarmeriekommando des Bezirks Akyazı vernommen. Die Person wurde am selben Tag vom Gendarmeriekommando in Gewahrsam genommen und am Samstag, dem 9. November, der Generalstaatsanwaltschaft Akyazı vorgeführt. Es liegen auch geständige Aussagen der Person gegenüber der Staatsanwaltschaft und den Strafverfolgungsbehörden vor. Aufgrund aller Beweise und Aussagen im Rahmen der Akte wurde die Person von der Generalstaatsanwaltschaft Akyazı dem Haftrichter vorgeführt.“
„Die Person wurde am Samstagnachmittag, dem 9. November, vom Friedensgericht Akyazı unter Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt; die einzige angeordnete Maßnahme war, dass sie sich mir nicht nähern darf (was unmöglich ist, da unsere Häuser sehr nah beieinander liegen). Im Rahmen der Akte liegen alle Beweise für eine Inhaftierung der Person vor. Zudem bin ich der Ansicht, dass die Entscheidung nicht unparteiisch war, da offensichtlich ist, welch ein Aufruhr ein solcher Vorfall in unserer kleinen Region auslösen kann und wie schwerwiegend die Provokation ist.“
„Darüber hinaus ist offensichtlich, dass diese Entscheidung dazu führen wird, dass die Person aufgrund eines Gefühls der Straflosigkeit weiter handelt und ermutigt wird. Die Person hat in ihrem Social-Media-Beitrag öffentlich und für jeden sichtbar geschrieben, dass wir am Sonntag ‚gehen werden‘; allein dieser Beitrag ist ein klarer Beweis dafür, dass meine Sicherheit für Leib und Leben nicht gewährleistet ist“, erklärte sie.
Nachrichtenquelle: İHA
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