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Gouverneursamt kündigt an: 5-tägiges Verbot erlassen

Das Gouverneursamt von Diyarbakır gab in einer Erklärung bekannt, dass jegliche Aktivitäten wie Kundgebungen, Demonstrationen und Veranstaltungen für einen Zeitraum von 5 Tagen untersagt wurden.

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Gouverneursamt kündigt an: 5-tägiges Verbot erlassen

In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde mitgeteilt, dass nach einer Bewertung der geplanten Kundgebung, die am Sonntag, den 13. Oktober 2024, zwischen 13.00 und 18.00 Uhr auf dem İstasyon-Platz im Bezirk Yenişehir stattfinden sollte, folgende Einschätzung getroffen wurde: Unter dem Vorwand des 9. Oktobers und im Einklang mit den Aufrufen der Terrororganisation PKK/KCK sei zu befürchten, dass terrornahe Strukturen in unserer Provinz ab diesem Datum weitverbreitete illegale Aktionen durchführen, provokative Handlungen vornehmen könnten, die unsere nationale Einheit und Zusammengehörigkeit untergraben, sowie bedauerliche Vorfälle, die auf die grundlegenden Eigenschaften der Republik und die unteilbare Integrität des Staates mit seinem Land und Volk abzielen, zunehmen könnten. Zudem wurde beurteilt, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit während der Kundgebung ernsthaft gefährdet sein könnten.

In der Erklärung hieß es: „Um den Frieden unserer Bevölkerung zu gewährleisten und die oben genannten Bedrohungen und Risiken zu beseitigen, wurde es von unserem Gouverneursamt für angemessen erachtet, gemäß den Artikeln 17 und 19 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes Nr. 2911 sowie den Artikeln 11/A, B und C des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Provinz Diyarbakır die folgenden Maßnahmen zu ergreifen.

Unter Einbeziehung weiterer Aktionen, die unter dem Vorwand des 9. Oktobers im Rahmen der Aufrufe der Terrororganisation PKK/KCK als solche bewertet werden, sind jegliche Aktivitäten in offenen Bereichen (Versammlungen, Märsche, Presseerklärungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kundgebungen, das Aufstellen von Ständen, das Errichten von Zelten, das Verteilen von Flugblättern/Broschüren, das Aufhängen von Plakaten/Transparenten usw.) sowie die Einreise/Durchreise/Ausreise von Personen und Fahrzeugen, die aus anderen Provinzen zur Teilnahme an diesen Aktionen anreisen oder die Grenzen unserer Provinz zur Durchreise in andere Provinzen nutzen, sowie für unsere Außenbezirke die Ausreise und/oder Einreise in unser Stadtzentrum von Personen und Fahrzeugen, die als Teilnehmer dieser Aktionen eingestuft werden, für einen Zeitraum von 5 Tagen, vom 9. Oktober 2024, 00.01 Uhr, bis zum 13. Oktober 2024, 23.59 Uhr, untersagt.“


Nachrichtenquelle: 12punto