Lebenslange Haftstrafe für Mutter und Stiefbruder
Im Prozess um den Tod der 17-jährigen Fatma Koçak, die 2014 im Landkreis Besni in der Provinz Adıyaman mit einer Schusswunde aufgefunden wurde und deren Tod zunächst als Suizid eingestuft worden war, wurden die Mutter und der Stiefbruder zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten das Opfer in den Suizid getrieben hatten.
Das Urteil wurde am zweiten Verhandlungstag vor dem 1. Schwurgericht von Adıyaman verkündet. Vor der Urteilsverkündung hörte das Gericht die Angeklagten an.
Die angeklagte Mutter Ayşe G. erklärte unter Tränen in ihrer Verteidigung: „Ich bin keine Mörderin meines eigenen Kindes. Wie können Sie mich einer solchen Tat beschuldigen? Diejenigen, die uns verleumden, tun dies nur wegen des Vermögens. Ich bin keine Mutter, die ihr Kind getötet hat, beschuldigen Sie mich nicht mit so etwas.“
Der angeklagte Stiefbruder Kadir K. sagte in seiner Verteidigung: „Ich bin unschuldig. Meine Schwester hatte psychische Probleme. Vor ihrer Heirat ist sie mehrmals von zu Hause weggelaufen. Ich wurde bereits zweimal freigesprochen. Nach der Aufhebung des Urteils durch den Kassationshof befand ich mich in Dubai. Ich bin sofort in mein Land zurückgekehrt. Wäre ich ein Mörder, wäre ich nicht zurückgekommen. Ich bin unschuldig. Ich wünschte, ich wäre auch nur im Geringsten schuldig, damit meine Mutter nicht so weinen müsste. Wenn ich gewusst hätte, dass meine Schwester so etwas tun würde, hätte ich mich schützend vor sie geworfen. Man tut uns Unrecht.“
Die Anwälte der Angeklagten argumentierten, dass das Verfahren nicht fair gewesen sei und die Aussagen der anonymen Zeugen nicht der Wahrheit entsprächen. Sie forderten die Anhörung neuer Zeugen. Nachdem die Angeklagten ihre letzten Worte gesprochen hatten, unterbrach das Gericht die Sitzung für 15 Minuten zur Urteilsfindung.
Nach der Unterbrechung verkündete das Gericht sein Urteil. Darin heißt es, dass die Angeklagten Ayşe G. und Kadir K. aufgrund der „Anwendung von Gewalt und Drohungen gegen das Opfer sowie der Nötigung zum Suizid gemäß Artikel 82/1-d des türkischen Strafgesetzbuches (TCK), wegen vorsätzlicher Tötung eines nahen Verwandten (Verwandte in auf- oder absteigender Linie, Ehepartner, geschiedene Ehepartner oder Geschwister)“ jeweils zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurden.
Nachrichtenquelle: İHA
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