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Mieter schnitt Vermieter nach Streit die Genitalien ab: Aussage veröffentlicht

In Yalova eskalierte ein Streit zwischen Mieter und Vermieter auf schockierende Weise. Während der Auseinandersetzung schnitt der Mieter seinem Vermieter die Genitalien ab. Der Mieter, dessen Aussage für Entsetzen sorgte, wurde nach der polizeilichen Vernehmung einem Haftrichter vorgeführt und inhaftiert.

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Mieter schnitt Vermieter nach Streit die Genitalien ab: Aussage veröffentlicht

Den vorliegenden Informationen zufolge begann Adnan S. (50), der im Stadtteil Dere wohnt, einen Streit mit seinem Vermieter K.A. (69), der im selben Gebäude lebt, weil dieser Gerichtsvollzieher zur Zwangsräumung seiner Wohnung geschickt hatte.

Als der Streit in eine körperliche Auseinandersetzung überging, schlug der Mieter Adnan S. zunächst auf den Vermieter K.A. ein und schnitt ihm anschließend mit einem Messer, das er bei sich trug, die Genitalien ab.

Der außer sich geratene Mieter begnügte sich nicht damit, sondern versuchte zudem, das abgetrennte Körperteil in den Mund des älteren Mannes zu stecken.

Nachdem K.A. zu Boden gefallen war, verließ Adnan S. den Tatort und stellte sich später bei der Polizei. Der Vermieter K.A., dem die Genitalien von seinem Mieter abgeschnitten wurden, wurde von den eintreffenden Rettungskräften des 112-Notdienstes in das Yalova Ausbildungs- und Forschungskrankenhaus gebracht und operiert. Der Tatverdächtige wurde nach seiner polizeilichen Vernehmung der Justiz überstellt, einem Haftrichter vorgeführt und in ein Gefängnis eingewiesen.

"ALS ER MICH BELEIDIGTE, PASSIERTE ES PLÖTZLICH"

Nachdem er sich nach der Tat gestellt hatte, gab Adnan S. gegenüber der Polizei folgende Aussage zu Protokoll:

„K.A. ist mein Vermieter. Ich wohne im Erdgeschoss, K.A. wohnt zwei Stockwerke über mir. K.A. hatte zuvor den Rechtsweg beschritten, um meine Räumung zu erwirken, und die Räumung war rechtskräftig geworden. Nach der Rechtskraft sprachen wir über das Mietverhältnis; er sagte, er werde die Zwangsvollstreckung nicht durchführen und aufheben. Ich wohne seit über einem Jahr problemlos dort. Heute rief mich meine Frau an und sagte: ‚Die Gerichtsvollzieher sind gekommen. Sie wollen uns aus der Wohnung werfen.‘ Als ich nach Hause kam, waren die Beamten bereits weg.

Während ich zu Hause war, hatte meine Frau das Kabel des Fernsehers beschädigt. Ich reparierte das Kabel mit einem Messer mit rot-schwarzem Griff, das ich für Reparaturarbeiten benutzte. Da meine Wohnung im Erdgeschoss liegt und zum Garten hinausgeht, sah ich meinen Vermieter K.A., der im Garten arbeitete. Ich trat vor die Tür meiner Wohnung, und er kam zu mir. Ich sagte zu K.: ‚Wir hatten uns doch geeinigt, woher kommt jetzt diese Zwangsvollstreckung?‘ K. sagte zu mir: ‚Ich f... die Mutter eines Mannes genau so.‘

Auf diese Beleidigung hin schlug ich K. plötzlich einmal mit der Faust. K.A. packte mich am Kragen. Ich stieß ihn mit der Hand weg und zog mit der freien Hand seine weite Hose etwas nach unten und nach vorne. Mit dem Messer in der anderen Hand schnitt ich seine Kleidung unterhalb des Gürtelbereichs auf. Dann ergriff ich mit der freien Hand seine Genitalien. Mit dem rot-schwarzen Messer, das ich in der Hand hielt, schnitt ich die Genitalien ab. Ich bin nicht mit der Absicht zu K. gegangen, ihn mit diesem Messer zu verletzen.

„ICH WEISS, DASS ICH ES IHM IN DEN MUND STECKEN WOLLTE“

Da ich gerade arbeitete, hatte ich es noch in der Hand. Ich habe diese Tat nicht geplant; als er mich beleidigte, geschah es plötzlich. Ich erinnere mich nicht genau, was ich mit dem abgetrennten Teil gemacht habe. Aber ich weiß, dass ich es ihm in den Mund stecken wollte. Da sein Mund geschlossen war, war es mir nicht möglich, so etwas zu tun.

Als K.A. zu Boden fiel, sagte ich: ‚Das Teil eines Mannes gehört nicht in den Mund, sondern an seinen Platz.‘ Sobald der Vorfall vorbei war, ließ ich K.A. dort liegen und begab mich sofort mit dem Messer in der Hand zur Polizeistation, um mich zu stellen. Der Vorfall hat sich so zugetragen, weitere Anschuldigungen weise ich zurück.“


Nachrichtenquelle: İHA

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