Presseerklärungen und Demonstrationen in Adıyaman verboten
Das Gouverneursamt von Adıyaman hat bekannt gegeben, dass Aktionen und Veranstaltungen wie Presseerklärungen und Demonstrationen bis zum 19. Mai verboten sind.
In einer schriftlichen Erklärung des Gouverneursamts von Adıyaman heißt es: „Da bekannt ist, dass die Gerichtsverhandlung zu den Ereignissen, die als ‚Ereignisse vom 6.-8. Oktober‘ im Jahr 2014 bekannt sind und bei denen es auch zu Angriffen auf die Sicherheit von Leib und Leben unserer Bürger und Sicherheitskräfte kam, am 16. Mai 2024 vor dem 22. Schwurgericht in Ankara stattfinden wird, wird davon ausgegangen, dass Sympathisanten von Terrororganisationen sowie marginale und radikale Gruppen, die den Wunsch hegen, die schwerwiegenden Ereignisse, die sich zuvor in unserem Land ereignet haben, zu wiederholen, versuchen könnten, im gesamten Stadtgebiet illegale Aktionen/Veranstaltungen durchzuführen, um diese Ereignisse – angeblich – zu protestieren. Es wird bewertet, dass durch diese Aktionen/Veranstaltungen die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet werden könnten und versucht werden könnte, soziale Konflikte zu schüren.
In Anbetracht der Tatsache, dass die genannten Aktionen und Veranstaltungen auch in unserer Provinz stattfinden könnten und dadurch die öffentliche Ordnung und Sicherheit gestört werden könnten, sowie die Gewährleistung von Sicherheit für Leib und Leben, die Unverletzlichkeit der Person, die Sicherheit in Bezug auf Eigentum und das öffentliche Wohl erschwert werden könnte, sind jegliche Aktionen in offenen Bereichen, die sich auf die genannten Ereignisse und den Prozess beziehen – wie Versammlungen, Demonstrationen, Presseerklärungen, Hungerstreiks, Sitzstreiks, Kundgebungen, das Aufstellen von Ständen, das Errichten von Zelten, das Verteilen von Flugblättern/Broschüren, das Aufhängen von Plakaten/Transparenten –, sowie die Einreise von Personen und Fahrzeugen, die erkennbar an diesen Aktionen teilnehmen wollen, aus anderen Provinzen in unser Provinzgebiet, und für unsere äußeren Bezirke die Ausreise zur Teilnahme an diesen Aktionen und/oder die Einreise in unser Stadtzentrum gemäß den Artikeln 17 und 19 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationen Nr. 2911 sowie den Artikeln 11/A, B und C des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 innerhalb unserer Provinz- und Bezirksgrenzen bis zum 19. Mai 2024 verboten.“
Nachrichtenquelle: İHA
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