Stellungnahme des Muftiamtes zum verspäteten Abendgebet
In Nevşehir wurde das Abendgebet (Ezan) mit 20 Minuten Verspätung ausgerufen. In einer Erklärung des örtlichen Muftiamtes hieß es: „Dass der Gebetsruf aufgrund eines technischen Problems nicht zu hören war, hat das Fasten nicht beeinträchtigt.“
In Nevşehir wurde das Abendgebet, das um 19.06 Uhr hätte stattfinden sollen, aufgrund einer technischen Störung mit 20 Minuten Verspätung ausgerufen.
In einer Erklärung des Muftiamtes wurde mitgeteilt, dass der Gebetsruf aufgrund eines Systemfehlers nicht zu hören war und dass das Fasten derjenigen, die ihr Fasten um 19.06 Uhr brachen, nicht ungültig geworden sei.
In der Erklärung, in der betont wurde, dass die Zeit für das Fastenbrechen um 19.06 Uhr begann und der Umstand, dass der Gebetsruf aufgrund eines technischen Problems nicht zu hören war, das Fasten nicht beeinträchtigt habe, wurden folgende Ausführungen gemacht:
„Wie der Öffentlichkeit bekannt ist, werden unsere Gebetsrufe in Nevşehir seit vielen Jahren über ein ‚zentrales Gebetsrufsystem‘ übertragen. Das zentrale Gebetsrufsystem befindet sich in der Alibey-Moschee.
Unser Mitarbeiter Halil Arı wollte heute Abend zur Zeit des Fastenbrechens das Abendgebet über das zentrale System ausrufen. Obwohl das aufgetretene technische Problem kurzfristig behoben wurde, konnte der Gebetsruf erst einige Minuten später von unseren Minaretten gehört werden.
Da das Fasten nicht vor der Zeit gebrochen wurde, ist das Fasten unserer Bürger nicht ungültig geworden. Folglich besteht kein Grund für ein Nachholen des Fastens oder eine Sühneleistung (Keffâret). Wir wünschen, dass unser Fasten angenommen wird, und teilen dies der Öffentlichkeit respektvoll mit.“
Nachrichtenquelle: İHA
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