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Botschaft des Çağdaş Gazeteciler Derneği zum 10. Januar: 'Kein Feiertag zum Feiern...'

Der Çağdaş Gazeteciler Derneği (ÇGD) erklärte in einer Botschaft zum 10. Januar, dem Tag der arbeitenden Journalisten: "Der 10. Januar, der Tag der arbeitenden Journalisten, ist für Journalisten kein Feiertag zum Feiern, sondern ein Tag, an dem die Kraft der Solidarität und des Kampfes erneut in Erinnerung gerufen wird."

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Botschaft des Çağdaş Gazeteciler Derneği zum 10. Januar: 'Kein Feiertag zum Feiern...'

Der Çağdaş Gazeteciler Derneği (ÇGD) hat anlässlich des 10. Januar, dem Tag der arbeitenden Journalisten, eine schriftliche Erklärung veröffentlicht.

In der Erklärung heißt es:

"Die Bestimmung der Verfassung, dass 'die Presse frei ist und nicht zensiert werden darf', existiert nur noch auf dem Papier. Nach dem Zensurgesetz sind Journalisten nicht mehr in der Lage, ihre berufliche Freiheit vollumfänglich auszuüben. In einem journalistischen Umfeld, das von Politikern und Kapital in die Zange genommen wird, sind die Wörter, die wir in Bezug auf unseren Beruf am häufigsten verwenden: 'Zensur', 'Selbstzensur', 'Druck', 'Ermittlung', 'Drohung', 'Verhaftung'. Neben all diesen Schwierigkeiten sind Journalisten heute dazu verdammt, in Armut zu leben.

Viele unserer Kollegen, die zu Hungerlöhnen und Elend verdammt sind, arbeiten zudem ohne soziale Absicherung. Die Aufgabe der zuständigen Institutionen ist es jedoch nicht, diese Prozesse des Elends zu bekämpfen, sondern unter dem Deckmantel der Desinformation gegen die Berichterstattung vorzugehen."

'TROTZ DES DÜSTEREN BILDES...'

Der Çağdaş Gazeteciler Derneği erklärte zudem: "Trotz dieses düsteren Bildes und trotz aller Angriffe steht der Journalismus immer noch aufrecht. Kein anderer Beruf in der Türkei konnte sich angesichts solch schwerer Angriffe mit dieser Kraft und Entschlossenheit behaupten. Dies wurde durch den Kampf unserer Kollegen ermöglicht, die das Recht der Öffentlichkeit auf Information verteidigen und auf dem Journalismus beharren."

WIE ENTSTAND DER 10. JANUAR, TAG DER ARBEITENDEN JOURNALISTEN?

Der Grundstein für den Tag der arbeitenden Journalisten wurde mit dem am 4. Januar 1961 verabschiedeten "Gesetz Nr. 212" gelegt, das den Presseangestellten bestimmte Rechte und gesetzliche Garantien einräumte. Diese Regelung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und machte den 10. Januar zu einem besonderen Gedenktag.

Der "Vorfall der neun Verleger", der einen wichtigen Wendepunkt bei der Verteidigung der Journalistenrechte markiert, hat die Pressegeschichte geprägt.

Journalisten beschlossen in dieser Zeit, eine Zeitung namens "Basın" (Presse) herauszugeben, und führten einen dreitägigen Boykott durch.

Die Zeitung "Basın" erschien am 11. Januar und setzte ihre Veröffentlichung während des gesamten Boykotts regelmäßig fort. Der Tag der arbeitenden Journalisten entstand als Ergebnis dieses Ereignisses, und der 10. Januar wurde als "Feiertag der arbeitenden Journalisten" gefeiert.

Heute wird er seit 1971 als "Tag der arbeitenden Journalisten" begangen.

WAS IST DER VORFALL DER NEUN VERLEGER?

Die Besitzer von 9 Zeitungen, die die ihnen durch das Gesetz Nr. 212 auferlegten Verantwortlichkeiten nicht akzeptieren wollten, unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung, in der sie behaupteten, dass das Gesetz Nr. 212 und das Gesetz Nr. 195 zur Gründung der Presseanzeigen-Agentur berufliche Nachteile mit sich bringen würden, und kündigten an, ihre Zeitungen für 3 Tage zu schließen.

Nach dieser Entwicklung, die als "Vorfall der neun Verleger" in die Pressegeschichte einging, führten Journalisten verschiedene Protestaktionen durch und gaben während des Boykotts eine Zeitung namens "Basın" heraus, um die Öffentlichkeit nicht ohne Nachrichten zu lassen.

Die Zeitung "Basın" erschien am 11. Januar mit der Schlagzeile "Wir stehen immer im Dienste des Volkes" und setzte ihre Veröffentlichung während des dreitägigen Boykotts regelmäßig fort. Im Leitartikel der ersten Ausgabe der Zeitung hieß es:

"Selbst an Tagen, an denen unsere Grundrechte und Freiheiten tatsächlich eingeschränkt wurden und nicht nur die Presse, sondern das ganze Land in eine beispiellose Gefahr gebracht wurde, haben Zeitungsbesitzer, die ihre Zeitungen nicht schlossen und nicht zum Protest griffen, nun diese Aktion für eine Anzeigenagentur durchgeführt; dies wird in unserer Pressegeschichte sicherlich keinen ehrenvollen Platz einnehmen.

Eine Zeitung herauszugeben ist nicht dasselbe wie eine Sockenfabrik zu betreiben. Die Presse ist ein öffentlicher Dienst."


Nachrichtenquelle: 12punto

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