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TGC: Regelung zur „Einflussagentur“ wird das Konzept des Feindstrafrechts befeuern

Der Vorstand des Türkischen Journalistenverbandes (TGC) hat eine Erklärung zur Annahme des Gesetzesentwurfs durch den Justizausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) abgegeben, der Änderungen im Justizwesen enthält, darunter auch die Regelung zur „Einflussagentur“.

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TGC: Regelung zur „Einflussagentur“ wird das Konzept des Feindstrafrechts befeuern

In der vom TGC veröffentlichten Erklärung wurden folgende Ansichten geäußert:

„Der Gesetzesentwurf, der die Regelung zur ‚Einflussagentur‘ enthält – welche letztes Jahr aufgrund der Reaktionen des TGC, von Presseberufsverbänden und NGOs aus dem Justizpaket gestrichen wurde –, wurde im Justizausschuss der TBMM angenommen. Mit Artikel 16 des Entwurfs wird festgelegt, dass Personen, die im Einklang mit den strategischen Interessen oder Anweisungen eines ausländischen Staates oder einer Organisation Straftaten gegen die Sicherheit des Staates sowie dessen innere oder äußere politische Interessen begehen, mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sieben Jahren bestraft werden sollen.

Diese Regelung, die mit schwammigen Begriffen wie ‚Sicherheit des Staates‘, ‚innere und äußere politische Interessen‘, die im Strafgesetzbuch nicht definiert sind, sowie ‚Organisation‘ und ‚strategische Ziele der Organisation‘ arbeitet – Begriffe, die rechtlich nicht fundiert sind und von politischen Machthabern jederzeit und unter allen Umständen beliebig ausgelegt werden können –, wird das Konzept des Feindstrafrechts befeuern und muss zurückgenommen werden.

Mit diesem Artikel wird niemals feststellbar sein, was und wer bestraft werden soll. Auf diese Weise wird es möglich sein, Informationen und Gedanken zum Schweigen zu bringen, die in der Gesellschaft Empörung auslösen, schockieren oder stören. Es ist nicht klar, was die Regelung ist und was sie bestraft. Sie ist weder klar noch verständlich. Die Unbestimmtheit der Regelung verstößt zudem gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit von Straftaten und Strafen, der in Artikel 38 der Verfassung verankert ist. Obwohl in der Begründung behauptet wird, dass auf rechtliche Bestimmtheit Wert gelegt wurde, widerspricht die Regelung dem Bestimmtheitsgrundsatz, einem Grundpfeiler des Rechtsstaates.

Die Regelung wird die Presse- und Meinungsfreiheit beeinträchtigen. Man muss von der Idee ablassen, durch Strafgesetze eine gleichgeschaltete Gesellschaft zu schaffen. Mit dieser Regelung werden wir erleben, dass die Sendungen von Internetseiten, Vereinen, Radio- und Fernsehsendern gestoppt oder diese sogar geschlossen werden.

Die Regelung wird für Journalisten als neuer Knüppel verwendet werden können. Die Regelung zur ‚Einflussagentur‘, die einen Eingriff in Grundrechte und Freiheiten darstellt, ist verfassungswidrig und muss aus dem Gesetzesentwurf gestrichen werden.“


Nachrichtenquelle: 12punto

Justiz Verfassung Strafsache Regelung Einflussagentur Journalisten