Änderung bei der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung
Im Amtsblatt wurde die Entscheidung zur „Änderung der Verordnung über die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung“ veröffentlicht.
In der im Amtsblatt Nr. 26582 veröffentlichten Verordnung über die Grundsätze der Tarifanwendung für die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung wurde im zweiten Absatz des vorläufigen Artikels 11 nach dem Ausdruck „ab Mai 2023 monatlich 2 % (basierend auf den maximalen Prämienbeträgen des Vormonats)“ der Ausdruck „, für die Monate Januar, Februar, März und April 2024 monatlich 5 % (jeweils basierend auf den maximalen Prämienbeträgen des Vormonats) und ab Mai 2024 monatlich basierend auf dem Schadenskostenindex und den maximalen Prämienbeträgen des Vormonats“ hinzugefügt, nach dem zweiten Satz desselben Absatzes der folgende Satz eingefügt und der letzte Satz desselben Absatzes wie folgt geändert.
„Bei der Berechnung des Schadenskostenindex werden berücksichtigt: zu 45 % die vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit bekannt gegebene Mindestlohnerhöhungsrate, zu 30 % der vom Türkischen Statistischen Institut (TÜİK) bekannt gegebene Ausgabenindex – Preissteigerungsrate für Ersatzteile und Zubehör für private Verkehrsmittel, zu 15 % der vom TÜİK bekannt gegebene Ausgabenindex – Preissteigerungsrate für Kraftfahrzeuge und zu 10 % der vom TÜİK bekannt gegebene Ausgabenindex – Preissteigerungsrate für Wartung und Reparatur privater Verkehrsmittel.“

KOSTENINDEX FESTGELEGT
„Das Gremium ist befugt, einen Überwachungs- und Korrekturfaktor für den Schadenskostenindex festzulegen und unter Berücksichtigung der Schadenshäufigkeit, der Schadenskosten und anderer Faktoren die für die Monate Januar, Februar, März und April 2024 festgelegte Erhöhungsrate sowie die ab Mai 2024 durch den Index festgelegte Rate bis auf null zu senken oder bis auf das Doppelte zu erhöhen und anzuwenden.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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