Änderung der Verordnung über Tarifverträge
Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat Änderungen an der Zusammensetzung des Auswahlgremiums in der Verordnung über die Inanspruchnahme von Mediatoren und Schiedsrichtern bei Tarifverträgen vorgenommen.
In der zweiten Absatzziffer des Artikels 5 der Verordnung über die Inanspruchnahme von Mediatoren und Schiedsrichtern bei Tarifverträgen, die im Amtsblatt vom 7.12.2013 mit der Nummer 28844 veröffentlicht wurde, wurde der Ausdruck „Unterstaatssekretär oder stellvertretender Unterstaatssekretär“ durch „stellvertretender Minister“ ersetzt.

ARTIKEL 5 DEFINIERTE DIE MITGLIEDER DES AUSWAHLGREMIUMS
Das Auswahlgremium unter dem Vorsitz des Ministers für Arbeit und soziale Sicherheit, das die Personen bestimmt, die als Mediatoren tätig werden können, setzte sich aus einem Mitglied der Gewerkschaften, einem Mitglied der Arbeitgeberverbände, einem Mitglied der Universitäten, dem Generaldirektor für Arbeit sowie dem Unterstaatssekretär und dem stellvertretenden Unterstaatssekretär zusammen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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