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Änderungen an der Verordnung für Privatkrankenhäuser im Amtsblatt veröffentlicht

Die Änderungen an der Verordnung für Privatkrankenhäuser wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

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Änderungen an der Verordnung für Privatkrankenhäuser im Amtsblatt veröffentlicht

An der Verordnung für Privatkrankenhäuser wurden Änderungen vorgenommen.

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung werden die Änderungen an der Verordnung für Privatkrankenhäuser wie folgt zusammengefasst:

Die Änderungen sind:

  • Es wurde die Verpflichtung eingeführt, dass mindestens ein Drittel der Investoren von Privatkrankenhäusern Angehörige eines Gesundheitsberufs sein müssen.
  • Privatkrankenhäuser können für die von ihnen behandelten Patienten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Rezepte, die Nutzung medizinischer Geräte und Materialien sowie ärztliche Atteste für Fahrerlaubnisse ausstellen. Außer in den vom Ministerium genehmigten Fällen dürfen sie jedoch keine allgemeinen Gesundheitszeugnisse ausstellen.
  • Für die Erteilung der Genehmigung zur Ausstellung von allgemeinen Gesundheitszeugnissen müssen Privatkrankenhäuser Fachärzte in bestimmten Fachbereichen vorhalten und diese in Vollzeit beschäftigen.
  • Die für die Lizenzierung von Privatkrankenhäusern festgelegte Frist wurde bis zum 31.12.2024 verlängert.

Nachrichtenquelle: 12punto

Regelung Krankenhaus Amtsblatt