Wurde die Altersrente ab 65 und das Behindertengeld erhöht? Wie hoch werden sie sein?
Nach der Festlegung des Mindestlohns rückten die Erhöhungsraten für weitere soziale Unterstützungszahlungen in den Fokus. Tausende Bedürftige fragen sich, wie hoch die Behinderten- und Altersrenten für das Jahr 2025 ausfallen werden. Auf welches Niveau werden die Altersrente ab 65 und das Behindertengeld steigen?
Nach der Bekanntgabe des Mindestlohns sind die Altersrente ab 65 und das Behindertengeld erneut zu wichtigen Themen auf der Tagesordnung geworden. Es wird intensiv darüber diskutiert, auf welchem Niveau die Unterstützungszahlungen für Bedürftige liegen werden.
Nach Informationen des Habertürk-Kolumnisten Ahmet Kıvanç werden die Altersrente ab 65 und das Behindertengeld auf Basis des Gehaltskoeffizienten für Beamte festgelegt. Bei Personen, die diese Zahlungen beantragen, wird jedoch auch die Bedürftigkeit geprüft. Das Kriterium für die Bedürftigkeit ist definiert als ein Pro-Kopf-Einkommen im Haushalt, das weniger als ein Drittel des Netto-Mindestlohns beträgt.
Die auf Basis des aktuellen Mindestlohns berechnete Bedürftigkeitsgrenze von 5.667 TL wird mit dem neuen Mindestlohn auf 7.368 TL steigen. Personen, die im Jahr 2024 die Bedürftigkeitskriterien nicht erfüllten, könnten durch die neue Mindestlohnregelung nun in diesen Kreis fallen.

WANN WIRD DIE ERHÖHUNG DER ALTERSRENTE BEKANNT GEGEBEN?
In der ersten Januarwoche 2025 werden die Erhöhungsraten für Beamtengehälter und Beamtenpensionen festgelegt.
Mit der Veröffentlichung der Inflationsdaten für Dezember durch das TÜİK wird auch die Erhöhungsrate für Beamtengehälter und Beamtenpensionen endgültig feststehen.
In diesem Rahmen wird erwartet, dass sich der Anstieg des Gehaltskoeffizienten für Beamte auch auf die Erhöhung der Altersrente ab 65 auswirken wird.
Nachrichtenquelle: 12punto
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