Amtsblatt veröffentlicht: B-Führerscheininhaber dürfen A1-Motorräder fahren
Die Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach wurde bestätigt, dass Inhaber eines B-Führerscheins A1-Motorräder führen dürfen.
Der im Amtsblatt vom 18.07.1997 mit der Nummer 23053 (Sonderausgabe) veröffentlichte Absatz, der dem Artikel 85 der Straßenverkehrsordnung hinzugefügt wurde, legt die notwendigen Bedingungen und Verfahren fest, damit Inhaber eines B-Führerscheins A1-Motorräder fahren dürfen. Demnach müssen Personen, die mit einem B-Führerschein ein A1-Motorrad fahren möchten, folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines B-Führerscheins sein,
- Sie müssen die gesundheitlichen Anforderungen für das Führen von zweirädrigen Fahrzeugen erfüllen,
- Sie dürfen in den letzten fünf Jahren keinem Entzug der Fahrerlaubnis unterlegen haben.
Darüber hinaus wurde für Personen, die diese Bedingungen erfüllen, ein spezieller Fahrunterricht sowie eine praktische Prüfung eingeführt. Wer diese Ausbildung und Prüfung erfolgreich absolviert, erhält vom Bildungsministerium ein A1-Zertifikat.
WIE WIRD DIE REGELUNG AUSSEHEN?
Dieses Zertifikat berechtigt zum Führen von A1-Motorrädern im Inland, mit Ausnahme von Motorrädern, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Diese Berechtigung wird als Code in das Fahrerlaubnisregister eingetragen, jedoch nicht auf dem Führerschein selbst vermerkt. Zertifikatsinhaber können ihr Zertifikat auf Wunsch innerhalb von 2 Jahren in ihren Führerschein eintragen lassen. Bei Personen, die diese Berechtigung verlieren oder deren Führerschein eingezogen wird, werden die entsprechenden Codes automatisch gelöscht.
Diese Verordnung ist mit dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten und wird gemeinsam vom Innenministerium, dem Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel sowie dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur umgesetzt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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