Steuerprüfung durch das Finanzministerium: 2 Millionen Wohnungen werden einzeln kontrolliert
Das Finanzministerium hat 2 Millionen Wohnungen identifiziert, bei denen der Verdacht besteht, dass Mieteinnahmen nicht versteuert werden. Um die Steuerhinterziehung bei Mieteinnahmen zu verhindern, wird das Finanzministerium jede dieser 2 Millionen Wohnungen einzeln aufsuchen, um festzustellen, wer dort wohnt.
Das Finanzministerium hat eine Untersuchung eingeleitet, die Hausbesitzer unmittelbar betrifft. Das Ministerium hat eine strenge Prüfung der Mieteinnahmen für das Jahr 2023 gestartet, die im März 2024 deklariert werden müssen.
Durch den Abgleich von Daten der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster sowie der Generaldirektion für Bevölkerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten wurden rund 4,5 Millionen Wohnungen, die das Potenzial für Mieteinnahmen aufweisen, hinsichtlich Mietern und Eigentumsverhältnissen analysiert.
2 MILLIONEN WOHNUNGEN WERDEN GEPRÜFT
Durch den Abgleich der Bewohner mit den Eigentümern der Wohnungen sowie unter Abzug von Wohnungen, in denen Eltern, Kinder oder Geschwister der Eigentümer leben, sowie von Wohnungen, für die bereits eine jährliche Einkommensteuererklärung aufgrund von Mieteinnahmen abgegeben wurde, wurde festgestellt, dass etwa 2 Millionen Wohnungen das Potenzial für Mieteinnahmen haben.
Das Finanzministerium hat eine strenge Untersuchung eingeleitet, um zu verhindern, dass Mieteinnahmen für das Jahr 2023 unversteuert bleiben, und hat beschlossen, die Wohnungen einzeln aufzusuchen. Das Finanzministerium wird die von den Institutionen erhaltenen Informationen analysieren und auf diesem Weg Steuerzahler erreichen, die Mieteinnahmen erzielen, aber keine Einkommensteuererklärung abgeben.
Das Finanzministerium wird 2 Millionen Wohnungen einzeln aufsuchen, um festzustellen, welche vermietet sind und wer dort wohnt, und dies registrieren.
Die ersten Schreiben an die Bewohner dieser Wohnungen sind bereits eingetroffen. Darin werden die Mieter aufgefordert, Informationen über den Mietvertrag, das Datum des Mietbeginns, die Miethöhe und die Art der Zahlung bereitzustellen.
MUSS MAN STEUERN ZAHLEN, WENN DIE WOHNUNG UNENTGELTLICH AN VERWANDTE ÜBERLASSEN WIRD?
Ein Eigentümer kann seine Wohnung unentgeltlich einem Verwandten zur Nutzung überlassen. Doch auch wenn keine Miete erhoben wird, ist für Wohnungen, die einem Verwandten zur Nutzung überlassen werden, Einkommensteuer zu entrichten. Das bedeutet, selbst wenn Sie keine Miete erhalten, müssen Sie Steuern zahlen. Um Steuerhinterziehung auf diesem Weg zu verhindern, wurde im Einkommensteuergesetz eine Regelung zur „fiktiven Miete“ (emsal kira bedeli) eingeführt.
Gemäß Artikel 73 des Einkommensteuergesetzes mit dem Titel „Fiktive Miete“ gilt die fiktive Miete für Immobilien, die anderen zur Nutzung ohne Mietzahlung überlassen werden, als Mieteinnahme. Die fiktive Miete für Wohnungen wird auf 5 Prozent des Grundsteuerwerts der Wohnung festgesetzt. Nach dieser Regelung gilt beispielsweise die fiktive Miete einer unentgeltlich überlassenen Wohnung als deren Mieteinnahme. Auf diese fiktive Miete muss ebenfalls Steuer gezahlt werden.
Gemäß dieser Regelung muss jedoch für Wohnungen, die unentgeltlich nahen Verwandten wie Eltern, Großeltern, Kindern, Enkeln oder Geschwistern der Eigentümer zur Wohnsitznahme überlassen werden, keine fiktive Miete deklariert und keine Einkommensteuer gezahlt werden. Laut Gesetz ist jedoch eine „fiktive Miete“ zu zahlen, wenn Onkel, Tanten, Neffen oder Schwiegereltern in der Wohnung wohnen.
DIE FIKTIVE MIETE IST ALS „SCHWIEGERMUTTER-STEUER“ BEKANNT
In der Bevölkerung wird die Steuer auf Wohnungen, die an nicht nahe Verwandte überlassen werden, als „Schwiegermutter-Steuer“ bezeichnet.
Wenn eine Person ihre Mutter unentgeltlich in ihrer Wohnung wohnen lässt, zahlt sie keine Steuern, lässt sie jedoch ihre Schwiegermutter dort wohnen, muss sie Steuern zahlen. Dasselbe gilt auch für den Ehepartner.
Nachrichtenquelle: 12punto
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