Wann erfolgt die Personaleinstellung beim Katasteramt? Was sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung bei der Generaldirektion für Grundbuch- und Katasterwesen?
Die Generaldirektion für Grundbuch- und Katasterwesen hat die Einstellung von 900 Vertragsbediensteten angekündigt. Laut der Bekanntmachung können Bewerber ihre Anträge online über das E-Government-Portal unter „Tapu ve Kadastro Genel Müdürlüğü - Kariyer Kapısı - Kamu İşe Alım“ oder direkt über das Karriereportal (https://isealimkariyerkapisi.cbiko.gov.tr) einreichen. Hier finden Sie die Bewerbungsfristen und Voraussetzungen für die Einstellung der 900 Mitarbeiter.
Die Generaldirektion für Grundbuch- und Katasterwesen wird 900 Vertragsbedienstete einstellen. Die Verteilung der Stellen für die entsprechenden Positionen wurde bekannt gegeben. Bewerber können ihre Anträge nicht persönlich, per Fracht oder per Post einreichen; die Bewerbungen erfolgen ausschließlich über das E-Government-Portal. Wann beginnt das Einstellungsverfahren der Generaldirektion für Grundbuch- und Katasterwesen (TKGM) und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

BEWERBUNGSFRISTEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON 900 MITARBEITERN BEI DER GENERALDIREKTION FÜR GRUNDBUCH- UND KATASTERWESEN
Die Bewerbungen können vom 19.03.2025 bis zum 28.03.2025 um 23.59 Uhr über das E-Government-Portal unter „Tapu ve Kadastro Genel Müdürlüğü - Kariyer Kapısı - Kamu İşe Alım“ oder über die Adresse (https://isealimkariyerkapisi.cbiko.gov.tr) eingereicht werden. Bewerbungen, die persönlich, per Fracht oder per Post eingehen, werden nicht akzeptiert.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON 900 MITARBEITERN BEI DER GENERALDIREKTION FÜR GRUNDBUCH- UND KATASTERWESEN
1) Erfüllung der in Artikel 48, Absatz 1, Unterabsatz (A), Punkte (1), (4), (5), (6) und (7) des Beamtengesetzes Nr. 657 genannten Bedingungen.
2) Zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht bereits in einer öffentlichen Einrichtung oder Organisation in derselben Funktion als Vertragsbediensteter tätig zu sein.
3) Einhaltung der Bestimmung gemäß Artikel 4/B des Beamtengesetzes Nr. 657: „Personen, die auf diese Weise beschäftigt sind, können nach einer Kündigung ihres Vertrages durch die Institution aufgrund von Verstößen gegen die Grundsätze des Dienstvertrages oder bei einseitiger Kündigung des Vertrages durch den Beschäftigten (außer in den durch Präsidialbeschluss festgelegten Ausnahmefällen) für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Kündigung oder bei Nichtverlängerung des Vertrages ab Ende der Vertragslaufzeit nicht erneut in Vertragsbedienstetenpositionen öffentlicher Einrichtungen beschäftigt werden.“
4) Bewerber können sich nur für eine einzige Stellenbezeichnung bewerben. Bewerbungen für mehrere Positionen sowie Bewerbungen, die nicht ordnungsgemäß oder nicht innerhalb der angegebenen Frist eingereicht wurden, werden nicht akzeptiert. Die Bewerber sind selbst dafür verantwortlich, dass die Bewerbung fehlerfrei, vollständig und gemäß den in dieser Anzeige genannten Bedingungen erfolgt und die erforderlichen Dokumente in das System hochgeladen werden.
5) Bewerbungen von Personal, das bereits fest oder vertraglich in der Zentrale oder den Außenstellen der Generaldirektion für Grundbuch- und Katasterwesen tätig ist und sich auf dieselben oder gleichwertige Positionen bewirbt, werden nicht akzeptiert; selbst im Falle einer Platzierung erfolgt keine Ernennung.
6) Erfolgreiche Bewerber können gemäß der Bestimmung in Artikel 4/B, Absatz (B) des Beamtengesetzes Nr. 657, wonach „Vertragsbedienstete, die in derselben Einrichtung drei Jahre beschäftigt waren, auf Antrag innerhalb von dreißig Tagen nach Ablauf dieser Frist in Beamtenstellen mit derselben Bezeichnung am aktuellen Dienstort ernannt werden“, für einen Zeitraum von 4 Jahren keine Versetzung an einen anderen Ort beantragen. Sollte keine Beamtenstelle mit derselben Bezeichnung vorhanden sein, wird die zu besetzende Stelle vom Präsidenten festgelegt. Dieses Personal kann, abgesehen von Ausnahmen wie Gesundheit oder Lebensgefahr, für einen Zeitraum von drei Jahren nicht an einen anderen Ort versetzt werden. Wer in Beamtenstellen ernannt wird, muss mindestens ein weiteres Jahr am selben Ort tätig sein.
WIE IST DIE STELLENVERTEILUNG FÜR DIE 900 MITARBEITER?
- Rechtsanwalt
- Informatikingenieur
- Maschinenbauingenieur
- Bauingenieur
- Elektrotechniker
- Techniker
- Büropersonal
Nachrichtenquelle: 12punto
Meistgelesen
Das Schreiben nimmt kein Ende: Noch eine FETÖ-Erinnerung
Der Geist, der an der Leggings hängen blieb...
Berühmter Regisseur Ezel Akay und sein Bruder festgenommen
Abgeordneter, dem ein Wechsel zur AKP nachgesagt wird, beginnt Überzeugungstour
Die internen Debatten der CHP interessieren mich überhaupt nicht
Ümit Özdağ kommentiert neue Parteigründung
Strenge Kontrollen für Fahranfänger
Warnung vor dem Risiko von Haarausfall bei GLP-1-Medikamenten
Die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters, die die CHP gewonnen hatte, wird ab der dritten Runde wiederholt
Enver-Altaylı-Vorwurf in der Akte Yazıcıoğlu