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Immobilienbesitzer aufgepasst! Millionen Menschen haben zu viel Steuern gezahlt

Es hat sich herausgestellt, dass Millionen von Immobilienbesitzern versehentlich zu viel Steuern gezahlt haben. Da die betroffenen Bürger nicht wissen, dass sie Anspruch auf eine rückwirkende Erstattung dieser Beträge haben, unternehmen sie bisher keine Schritte.

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Immobilienbesitzer aufgepasst! Millionen Menschen haben zu viel Steuern gezahlt

Die Bürgerbeauftragtenstelle (Kamu Denetçiliği Kurumu) hat aufgedeckt, dass Millionen von Immobilienbesitzern zu Unrecht gezahlte Steuern zurückfordern können. Zudem besteht das Recht, bereits gezahlte Beträge für bis zu fünf Jahre rückwirkend zurückzufordern. Die zu viel gezahlten Steuern werden auf Grundlage einer Entscheidung der Bürgerbeauftragtenstelle gesammelt auf Ihr Konto zurückerstattet.

Es gibt gute Nachrichten für Millionen von Hausbesitzern. Wenn Sie trotz des Besitzes nur einer einzigen Immobilie aufgrund mangelnder Kenntnis der Gesetze jedes Jahr Steuern gezahlt haben, können Sie diese Zahlungen rückwirkend zurückfordern. Diese Sammelerstattung betrifft insbesondere pensionierte Hausbesitzer, da diese Gruppe am häufigsten von diesem Fehler betroffen ist.

VIELE ZAHLEN WOHNUNGSSTEUER, OBWOHL SIE BEFREIT SIND

Es wurde bekannt, dass Millionen von Immobilienbesitzern, die über die Steuerbefreiung nicht informiert waren, Steuern gezahlt haben. Wenn auch Sie zu den Steuerzahlern gehören, haben Sie das Recht, die in den letzten 5 Jahren gezahlten Steuern auf einmal zurückzufordern. Die einzige Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass Ihre Immobilie auf der Liste der befreiten Immobilien steht.

Bürger, die eine Eigentumswohnung oder ein Haus besitzen, müssen jährlich regelmäßig Grundsteuer zahlen. Wie bei vielen anderen Steuerarten gibt es jedoch auch bei der Wohnungssteuer Befreiungen, die von der Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) des Ministeriums für Finanzen und Schatzwesen gewährt werden.

Wenn von Steuerbefreiung die Rede ist, denken viele sofort an behinderte Bürger, die von zahlreichen Steuern befreit sind. Doch neben behinderten Bürgern gibt es noch viele andere Personen, die keine Grundsteuer zahlen müssen. Da viele jedoch nicht wissen, dass sie von der Grundsteuer befreit sind, zahlen sie weiterhin.

MILLIONEN MENSCHEN AUF DER BEFREITUNGSLISTE

Auch Sie könnten zu denjenigen gehören, die Wohnungssteuer zahlen, obwohl sie eigentlich nicht steuerpflichtig sind. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, machen Sie sich keine Sorgen; ein Blick auf die Präzedenzentscheidung der Bürgerbeauftragtenstelle (KDK) reicht aus, um Ihr Geld zurückzufordern.

Die KDK hat in solchen Fällen entschieden, dass das Geld der Bürger zurückgezahlt werden muss. Diese Entscheidung betrifft nahezu alle pensionierten Hausbesitzer direkt.

Gemäß dem Steuergesetz sind Rentner, Hausfrauen, arbeitslose Immobilienbesitzer, Ehepartner und Waisen von Gefallenen, Veteranen und behinderte Menschen von der Wohnungssteuer befreit. Das bedeutet: Wenn Sie nur ein einziges Haus besitzen und jahrelang Wohnungssteuer gezahlt haben, obwohl Sie beispielsweise bereits im Ruhestand sind, sollten Sie sofort einen Antrag stellen und Ihr Geld zurückfordern. Personen, die nur eine einzige Immobilie besitzen, müssen nach Eintritt in den Ruhestand keine Wohnungssteuer mehr zahlen.

WAS BEDEUTET DIE BEDINGUNG DER EINZIGEN IMMOBILIE? WEN BETRIFFT SIE?

Dass Sie Rentner, arbeitslos, verwitwet, Waise oder Veteran sind, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie von der Wohnungssteuer befreit sind. Sie müssen gleichzeitig auch nur eine einzige Immobilie besitzen. Dies wird als „Ein-Haus-Regel“ bezeichnet. Wenn Sie nur ein Haus besitzen und außer der staatlichen Rente kein weiteres Einkommen haben oder gar kein Einkommen beziehen, sind Sie von der Steuer befreit.

Eine weitere wichtige Bedingung ist, dass die einzige Immobilie, die Sie besitzen, eine Größe von 200 Quadratmetern nicht überschreiten darf. Wenn Ihr Haus größer als 200 Quadratmeter ist, müssen Sie trotz der Erfüllung der anderen Bedingungen und trotz des Besitzes nur eines Hauses weiterhin Wohnungssteuer zahlen, da dies als Luxusgut eingestuft wird.


Nachrichtenquelle: 12punto

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