Migrationsbehörde stellt Personal ein
Das Innenministerium, Migrationsbehörde, hat eine Stellenausschreibung für insgesamt 76 Assistenzstellen für Migrationsfachkräfte auf Provinzebene in der 8. und 9. Gehaltsstufe des allgemeinen Verwaltungsdienstes veröffentlicht.
Das Innenministerium, Migrationsbehörde, wird für Bewerber, die als Assistenz-Migrationsfachkraft auf Provinzebene tätig werden möchten, ein zweistufiges Auswahlverfahren bestehend aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung durchführen.
Die Bewerbungen für die Aufnahmeprüfung können vom 19. Dezember 2023 bis zum 28. Dezember 2023 online über das E-Government-Portal der Migrationsbehörde (Kariyer Kapısı Kamu İşe Alım) oder über das Karriereportal (https://isealimkariyer kapisi.cbiko.gov.tr) eingereicht werden.
Die schriftliche Prüfung wird im Auftrag der Migrationsbehörde von der Universität für Sozialwissenschaften Ankara durchgeführt. Die mündliche Prüfung erfolgt direkt durch die Migrationsbehörde.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER PRÜFUNG
1- Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen gemäß Artikel 48 des Beamtengesetzes Nr. 657,
2- Abschluss eines mindestens vierjährigen Studiums in den Bereichen Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften oder eines von der Hochschulbehörde (YÖK) anerkannten gleichwertigen in- oder ausländischen Hochschulabschlusses,
3- Nachweis eines Ergebnisses von mindestens 70 (siebzig) Punkten in einer der vom Auswahlzentrum für öffentliche Personalprüfungen (ÖSYM) in den Jahren 2022 oder 2023 durchgeführten Prüfungen (KPSS) in den Punktkategorien KPSSP6, KPSSP7, KPSSP16, KPSSP21, KPSSP26, KPSSP29, KPSSP30, KPSSP31, KPSSP32, KPSSP36 oder KPSSP41; infolge der Rangliste der Bewerber beginnend mit der höchsten Punktzahl werden die Kandidaten bis zum Zwanzigfachen der zu besetzenden Stellen zur schriftlichen Prüfung eingeladen (Kandidaten mit der gleichen Punktzahl wie der letzte qualifizierte Kandidat werden ebenfalls zur schriftlichen Prüfung eingeladen),
4- Zum Stichtag 01. Januar 2024 das 35. (fünfunddreißigste) Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

BEWERBUNG ZUR PRÜFUNG
- Die Bewerbungen für die Aufnahmeprüfung sind vom 19. Dezember 2023 bis zum 28. Dezember 2023 online über das E-Government-Portal der Migrationsbehörde (Kariyer Kapısı Kamu İşe Alım) oder das Karriereportal (https://isealimkariyer kapisi.cbiko.gov.tr) einzureichen. Bewerbungen, die nicht den in der Anzeige genannten Bedingungen entsprechen oder nicht fristgerecht eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Post oder persönlich werden nicht akzeptiert.
2- Während der Bewerbung werden Abschlussdaten, KPSS-Punktzahlen und Wohnsitzinformationen über das E-Government-Portal abgerufen; Informationen, die dort nicht abrufbar sind, müssen vom Bewerber erklärt und hochgeladen werden.
3- Ob die Kandidaten zur schriftlichen Prüfung zugelassen sind, wird auf der Website der Behörde (www.goc.gov.tr) bekannt gegeben, wo jeder Kandidat sein eigenes Ergebnis einsehen kann. Zudem können die Kandidaten Informationen zu ihrer Prüfung über das Karriereportal abrufen. Eine weitere Benachrichtigung der Kandidaten erfolgt nicht.
4- Kandidaten, die zur Prüfung zugelassen sind, müssen im Zeitraum vom 8. Januar 2024 bis zum 14. Januar 2024 eine Prüfungsgebühr in Höhe von 100,00 TL (einhundert Türkische Lira) als Beitrag zur Deckung der Prüfungskosten auf das Konto der Universität für Sozialwissenschaften Ankara (Halkbankası, Filiale Ankara Anıt, IBAN: TR83 0001 2009 4110 0044 0000 26) einzahlen. Im Verwendungszweck sind der Vor- und Nachname des Kandidaten, die türkische Identitätsnummer (TC) und der Name der Prüfung (İl Göç Uzman Yardımcılığı Sınavı) anzugeben.
5- Kandidaten, die zur Prüfung zugelassen sind, aber die Prüfungsgebühr nicht entrichten, können nicht an der Prüfung teilnehmen. Die gezahlten Gebühren werden nicht erstattet, wenn Kandidaten nicht zur Prüfung erscheinen, nicht teilnehmen können, von der Prüfung ausgeschlossen werden, die Prüfung nicht bestehen oder die Prüfung für ungültig erklärt wird. 6- Die Verantwortung für die in der Bewerbung gemachten Angaben liegt bei den Kandidaten selbst. Der Kandidat ist für alle Folgen verantwortlich, die sich aus unvollständigen, falschen oder fehlerhaften Angaben ergeben. Sollte festgestellt werden, dass die Angaben eines Kandidaten nicht der Wahrheit entsprechen, verliert dieser Kandidat unabhängig vom verstrichenen Zeitraum alle aus dieser Prüfung erworbenen Rechte.
Nachrichtenquelle: 12punto
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