Neue Sonderverbrauchssteuer auf Tabakprodukte eingeführt
Die Sonderverbrauchssteuer auf Tabakwaren wurde nun auch auf Makaron (Filterhülsen) ausgeweitet. Die entsprechende Änderung der Steuerverordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Das Ministerium für Schatz und Finanzen hat über die Steuerbehörde eine Mitteilung zur Änderung der allgemeinen Durchführungsverordnung zur Sonderverbrauchssteuer (Nr. 3) veröffentlicht.
NEUE STEUERENTSCHEIDUNG IM AMTSBLATT VERÖFFENTLICHT
In der im Amtsblatt unter der Nummer 29439 veröffentlichten allgemeinen Durchführungsverordnung zur Sonderverbrauchssteuer (Liste III) wurde im ersten Absatz des Abschnitts (III/C/1) nach dem Begriff „Tabakwaren“ der Begriff „Makaron“ (Filterhülsen) hinzugefügt, um die Steuersicherheit zu gewährleisten. Im zweiten Absatz desselben Artikels wurde der Begriff „Makaron“ nach dem Ausdruck „Zigaretten, die ausschließlich aus tabakersetzenden Stoffen hergestellt wurden“ ergänzt.
Die Mitteilung, die mit dem heutigen Tag in Kraft getreten ist, wird rückwirkend ab dem 1. Januar angewendet.

Nachrichtenquelle: 12punto
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