Neues Arbeitszeit- und Schichtsystem bei der Polizei: Stündliche Vergütung kommt
Eine bedeutende Änderung der Arbeitszeiten und Überstundenvergütungen bei der Polizei steht kurz vor der Einführung. Mit der neuen Regelung werden Überstunden nicht mehr pauschal vergütet, sondern basierend auf der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit berechnet.
Das vom Innenministerium und der Generaldirektion für Sicherheit ausgearbeitete Reformpaket zur Neuregelung der finanziellen und rechtlichen Ansprüche des Polizeipersonals steht kurz vor dem Abschluss.
Wie die Türkiye Gazetesi berichtet, ist der bemerkenswerteste Schritt in diesem Rahmen die Abkehr von der aktuellen Pauschalvergütung für Überstunden hin zu einer Berechnung, die sich für jeden Mitarbeiter nach den tatsächlich geleisteten Überstunden richtet.
Nach dem neuen Modell wurde die standardmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden und die monatliche auf 160 Stunden festgelegt. Für Einsätze, die diese Zeit überschreiten, erhalten die Beamten eine zusätzliche Vergütung pro Stunde. Die festgelegte Obergrenze für Überstunden liegt bei 17.000 TL. Derzeit erhalten Polizisten unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit eine feste Überstundenpauschale in Höhe von 6.686 TL pro Monat. In diesem System gab es jedoch keinen Gehaltsunterschied zwischen Personal mit hoher Arbeitsbelastung und solchem mit weniger Überstunden. Mit der neuen Regelung werden nur noch Einsätze vergütet, die über die Standardarbeitszeit hinausgehen; Personal, das keine Überstunden leistet, erhält keine zusätzliche Vergütung.
Für das neue Schichtsystem der Polizei ist das Modell „12 Stunden Dienst, 36 Stunden Ruhezeit (12/36)“ geplant. Damit soll sowohl das Recht der Mitarbeiter auf Erholung gewahrt als auch die wöchentliche Gesamtarbeitszeit zwischen 42 und 45 Stunden gehalten werden. Mit diesem Schritt wird angestrebt, unregelmäßige Arbeitszeiten zu minimieren und die Work-Life-Balance zu berücksichtigen.
Um die öffentlichen Ausgaben zu kontrollieren und Einsparungen im Haushalt zu erzielen, ist keine direkte Gehaltserhöhung vorgesehen, jedoch sollen die persönlichen Rechte und der berufliche Status der Polizisten durch einen gesetzlichen Rahmen weiter gestärkt werden. Mit dem neuen Polizeiberufsgesetz werden nicht nur Gehälter und Bezüge, sondern auch die Aufgabenbeschreibung, Schichtzeiten und allgemeinen Arbeitsbedingungen des Personals auf nachhaltigere und transparentere Grundlagen gestellt.
Nach Abschluss der Entwurfsarbeiten wird das notwendige Verfahren zur gesetzlichen Verankerung des neuen Systems eingeleitet.
Nachrichtenquelle: 12punto
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