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Umweltministerium schreibt 78 Stellen für Assistenzexperten aus: Wo und wie kann man sich bewerben und was sind die Voraussetzungen?

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat das Bewerbungsverfahren für 78 Stellen als Assistenzexperten gestartet. Bewerbungen werden bis zum 16. März 2025 entgegengenommen.

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Umweltministerium schreibt 78 Stellen für Assistenzexperten aus: Wo und wie kann man sich bewerben und was sind die Voraussetzungen?

In einer über das Karriereportal der Präsidentschaft veröffentlichten Bekanntmachung wurde mitgeteilt, dass Beamte für die Position als Assistenzexperten für Umwelt und Urbanisierung eingestellt werden sollen. Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel wird 78 Assistenzexperten einstellen. Die Voraussetzungen für die Auswahl, die durch schriftliche und mündliche Prüfungen erfolgt, wurden ebenfalls bekannt gegeben.

WIE UND WO ERFOLGT DIE BEWERBUNG?

Kandidaten können ihre Bewerbungen ab Mittwoch, dem 05.03.2025, bis Sonntag, den 16.03.2025, um 23:59:59 Uhr über das E-Government-Portal (e-Devlet) einreichen. Hierfür müssen sie sich auf der Plattform „Kariyer Kapısı Kamu İşe Alım“ (Karriereportal für öffentliche Einstellungen) des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel anmelden und das im genannten Zeitraum aktive Bewerbungsformular nutzen.

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WAS SIND DIE BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN?

Vorausgesetzt wird ein Abschluss in einem der folgenden Studiengänge an Universitäten mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit oder ein von der Hochschulbehörde (YÖK) anerkannter gleichwertiger Abschluss an in- oder ausländischen Bildungseinrichtungen:

Umweltingenieurwesen

Wirtschaftsingenieurwesen

Elektrotechnik-Elektronik

Chemieingenieurwesen

Stadt- und Regionalplanung

Vermessungswesen

Bauingenieurwesen

Maschinenbau

Forstwirtschaft

Finanzwesen

Volkswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftslehre

Öffentliche Verwaltung

Arbeitsökonomie und industrielle Beziehungen

Internationale Beziehungen

Rechtswissenschaften

ALTERSVORAUSSETZUNG

Zum ersten Januar des Jahres, in dem die Prüfung stattfindet, darf das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. (Bewerben können sich Personen, die am oder nach dem 01.01.1990 geboren sind.)


Nachrichtenquelle: 12punto

Ministerium für Umwelt und Urbanisierung