Verschiebung des Inkrafttretens der Kfz-Sicherheitsverordnung
Das Ministerium für Industrie und Technologie hat das Inkrafttreten der Allgemeinen Sicherheitsverordnung, die ursprünglich am 7. Juli in Kraft treten sollte, verschoben. Damit können Fahrzeuge, die sich derzeit auf Lager befinden oder in den kommenden zwei Monaten importiert werden, noch nach der bisherigen Verordnung verkauft werden.
Die Allgemeine Sicherheitsverordnung des Ministeriums für Industrie und Technologie wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit der Verordnung wurde das Anwendungsdatum der Allgemeinen Sicherheitsverordnung vom 7. Juli 2024 auf den 31. August 2024 verschoben.
Dadurch wurde eine zusätzliche Frist für den Verkauf von Fahrzeugen geschaffen, die sich derzeit auf Lager befinden oder in den nächsten zwei Monaten importiert werden, damit diese noch unter der geltenden Sicherheitsverordnung verkauft werden können.

Nachrichtenquelle: 12punto
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