12 Jahre Haft für den Präsidenten der Anwaltskammer Istanbul, Kaboğlu, gefordert
Nach einem Social-Media-Beitrag der Anwaltskammer Istanbul wurde eine Anklageschrift gegen den Kammerpräsidenten İbrahim Kaboğlu und 10 Vorstandsmitglieder erstellt. Ihnen wird „Propaganda für eine terroristische Vereinigung über die Presse“ sowie „öffentliche Verbreitung irreführender Informationen“ vorgeworfen; gefordert werden bis zu 12 Jahre Haft sowie ein politisches Betätigungsverbot. Die Akte wurde zur Genehmigung des Verfahrens an das Schwurgericht übermittelt.
Gegen den Präsidenten der Anwaltskammer Istanbul, İbrahim Kaboğlu, und 10 Vorstandsmitglieder wurde eine Anklageschrift erstellt, in der Haftstrafen von bis zu 12 Jahren sowie ein politisches Betätigungsverbot wegen „Propaganda für eine terroristische Vereinigung über die Presse“ und „öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen über die Presse“ gefordert werden.
Der Prozess nahm seinen Lauf nach einem Beitrag, der am 21. Dezember 2024 über den offiziellen X-Account (Twitter) der Anwaltskammer Istanbul veröffentlicht wurde. Der Beitrag enthielt Äußerungen zur Tötung von Nazım Daştan und Cihan Bilgin, gegen die Haftbefehle wegen Mitgliedschaft in einer Organisation vorlagen und die als Mitglieder der Terrororganisation PKK bezeichnet wurden.
Nach diesem Beitrag leitete die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul ein Ermittlungsverfahren gegen den Kammerpräsidenten und die Vorstandsmitglieder wegen des Vorwurfs der „Propaganda für eine terroristische Vereinigung“ ein.
KLAGE AUF AMTSENTHEBUNG EINGEREICHT
Im Zuge der Ermittlungen leitete die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul zudem Schritte ein, um den Kammerpräsidenten Kaboğlu und den Vorstand ihres Amtes zu entheben. Vor dem Zivilgericht erster Instanz wurde Klage eingereicht mit dem Ziel, die amtierende Führung abzusetzen und eine neue Kammerverwaltung zu wählen.
Nachdem die Genehmigung des Justizministeriums für die Ermittlungen vorlag, wurden die Mitglieder des Vorstands der Anwaltskammer als Beschuldigte zur Aussage vorgeladen.
GENERALSTAATSANWALTSCHAFT HAT ANKLAGESCHRIFT ERSTELLT
Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul schloss die Ermittlungen ab und übermittelte den Abschlussbericht an die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy. Die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy prüfte den Bericht und erstellte eine Anklageschrift gegen Kaboğlu und 10 weitere Funktionäre der Anwaltskammer.
In der Anklageschrift wird den Angeklagten vorgeworfen, über die Presse Terrorpropaganda betrieben und irreführende Informationen in der Öffentlichkeit verbreitet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die Angeklagten Haftstrafen zwischen 3 und 12 Jahren sowie ein politisches Betätigungsverbot.
SCHWURGERICHT ENTSCHEIDET ÜBER PROZESSGENEHMIGUNG
Die Generalstaatsanwaltschaft leitete die Akte an das 13. Schwurgericht Bakırköy weiter, um die Genehmigung für das Verfahren einzuholen. Das Gericht stellte die Anklageschrift dem Präsidenten der Anwaltskammer Istanbul, İbrahim Kaboğlu, und den 10 Vorstandsmitgliedern zu.
Den Angeklagten wurde eine Frist eingeräumt, um ihre Verteidigung vorzubereiten und gegebenenfalls Beweismittel vorzulegen. Das Gericht erklärte zudem, dass die Ermittlungen bei Bedarf vertieft werden könnten.
WENN DAS GERICHT ZUSTIMMT, WIRD EIN „TERROR“-PROZESS ERÖFFNET
Sollte das 13. Schwurgericht Bakırköy die Genehmigung für das Verfahren erteilen, wird die Akte erneut an die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul zurückgesandt.
Die Generalstaatsanwaltschaft wird die Akte daraufhin an das zuständige Schwurgericht überweisen und ein „Terror“-Verfahren gegen die Anwaltskammer Istanbul eröffnen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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