Anfrage der İYİ Parti zum Namen „Şeyh-Sait-Boulevard“
Der Sprecher der İYİ Parti, Prof. Dr. Kürşad Zorlu, äußerte sich auf seinem persönlichen Social-Media-Konto zur Entscheidung der Stadtverwaltung Diyarbakır, einen Boulevard, der die Silvan-Straße mit der Elazığ-Straße verbinden soll, „Şeyh-Sait-Boulevard“ zu nennen. Zorlu teilte zudem die parlamentarische Anfrage, die er an Innenminister Ali Yerlikaya gerichtet hat.
Der Sprecher der İYİ Parti, Prof. Dr. Kürşad Zorlu, hat sich auf seinem persönlichen X-Konto zur Entscheidung der Stadtverwaltung Diyarbakır geäußert, einen Boulevard, der die Silvan-Straße mit der Elazığ-Straße verbinden soll, „Şeyh-Sait-Boulevard“ zu nennen.
In seiner Stellungnahme zu dem Thema erklärte Zorlu: „Dass der Name von Şeyh Sait, der im kollektiven Gedächtnis der Gesellschaft durch seine tiefe Feindseligkeit gegenüber dem Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk und den von ihm gegen das republikanische Regime angezettelten Aufstand verankert ist, einem Boulevard verliehen wird, hat in der Öffentlichkeit tiefe Trauer ausgelöst und zu Reaktionen geführt.“
„WIDERSPRICHT DEN RECHTSVORSCHRIFTEN“
Zorlu betonte, dass diese Entscheidung gegen die geltenden Rechtsvorschriften verstoße und erklärte: „Das Ziel dieses Vorgangs ist nicht nur inakzeptabel, sondern der besagte Vorgang widerspricht auch den gesetzlichen Bestimmungen.“
In der schriftlichen parlamentarischen Anfrage von Prof. Dr. Kürşad Zorlu an Innenminister Ali Yerlikaya heißt es:
AN DAS PRÄSIDIUM DER GROSSEN NATIONALVERSAMMLUNG DER TÜRKEI
Ich bitte darum, dass die folgenden Fragen durch den Innenminister, Herrn Ali YERLİKAYA, schriftlich beantwortet werden; dies gemäß Artikel 98 der Verfassung und Artikel 96 der Geschäftsordnung.
Über das offizielle X-Konto (Twitter) der Stadtverwaltung Diyarbakır wurde am 6.12.2023 bekannt gegeben, dass einem 12 Kilometer langen und 50 Meter breiten Boulevard in Diyarbakır, der die Silvan-Straße mit der Elazığ-Straße verbinden soll, der Name „Şeyh-Sait-Boulevard“ verliehen wurde. Dass der Name von Şeyh Sait, der im kollektiven Gedächtnis der Gesellschaft durch seine tiefe Feindseligkeit gegenüber dem Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk und den von ihm gegen das republikanische Regime angezettelten Aufstand verankert ist, einem Boulevard verliehen wird, hat in der Öffentlichkeit tiefe Trauer ausgelöst und zu Reaktionen geführt. Das Ziel dieses Vorgangs ist nicht nur inakzeptabel, sondern der besagte Vorgang widerspricht auch den gesetzlichen Bestimmungen. In Artikel 24 der Verordnung über Adressen und Nummerierungen, veröffentlicht im Amtsblatt vom 31.07.2016 mit der Nummer 26245, heißt es: „(1) Die Gemeinden unterteilen das Gebiet innerhalb ihrer Grenzen gemäß dem Gemeindegesetz Nr. 5393 in eine angemessene Anzahl von Stadtvierteln oder Gebieten, die aus Plätzen, Boulevards, Straßen, Gassen und Häusergruppen bestehen. Die Namen von Stadtvierteln, Gassen, Straßen, Boulevards, Plätzen und ähnlichen Orten dürfen nicht den Grundprinzipien der Verfassung, den geltenden Rechtsvorschriften oder der allgemeinen Moral widersprechen und nicht zu Diskriminierung oder Spaltung führen. Es dürfen keine Wörter oder Ausdrücke verwendet werden, die nach den Regeln einer Fremdsprache gebildet wurden, noch dürfen hässliche, obszöne oder lächerliche Namen vergeben werden. Bevor Namen von Angehörigen fremder Staaten vergeben werden, ist die Zustimmung des Außenministeriums einzuholen.“
Davon ausgehend:
1. Wann wurde dem oben genannten Projekt der Name Şeyh-Sait-Boulevard verliehen?
2. Welcher Nutzen soll mit dieser Entscheidung erzielt werden, während die historischen Aufzeichnungen und Fakten offensichtlich sind?
3. Werden rechtliche oder administrative Schritte eingeleitet, um den Namen des besagten Boulevards im Einklang mit den Wünschen und Erwartungen unserer Bürger zu ändern?
Nachrichtenquelle: 12punto
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