CHP beantragt beim Verfassungsgericht die Aufhebung des Klimagesetzes
Die CHP hat beim Verfassungsgericht offiziell die Aufhebung des Klimagesetzes beantragt.
Die Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) hat beim Verfassungsgericht (AYM) die Aufhebung des Klimagesetzes beantragt.
CHP-Fraktionsvizevorsitzender Gökhan Günaydın stellte beim AYM einen Antrag zu den Gesetzen mit den Nummern 7548, 7549, 7551 (das Gesetz, das dem Staatspräsidenten die Befugnis zur Ernennung von Rektoren einräumt und den Gemeinden die Befugnis zur Eröffnung von Wohnheimen entzieht), 7550 (10. Justizpaket), 7552 (Klimagesetz) sowie zum Präsidialdekret Nr. 186.
„WIR SIND HIER FÜR DIE AUFHEBUNG ALLER ARTIKEL"
Günaydın reichte die Petition ein, mit der die Aussetzung des Vollzugs und die Aufhebung bestimmter Regelungen in den genannten Gesetzen beantragt werden, und gab anschließend vor dem AYM eine Erklärung ab. Günaydın sagte: „Wir stehen einer Mehrheit des Cumhur-Bündnisses gegenüber, die alle 774 Gesetzesanträge der Cumhuriyet Halk Partisi abgelehnt und keinen einzigen unserer 1.250 Untersuchungsanträge auf die Tagesordnung gesetzt hat. Heute haben wir drei separate Pakete zum Dekret mit der Nummer 774 hierher gebracht. Daneben wurde das 10. Justizpaket als vierte Regelung dem Verfassungsgericht vorgelegt. Wir sind hier für die Aufhebung aller Artikel des Klimagesetzes, und schließlich haben wir dem Gericht unsere Petitionen übergeben, in denen wir für insgesamt 5 Gesetze und ein Präsidialdekret – darunter auch die Aufhebung eines Präsidialdekretes – vorrangig die Aussetzung des Vollzugs und in jedem Fall die Aufhebung beantragen."
„WIR BLEIBEN AUF DER SEITE DES RECHTS"
Günaydın wies darauf hin, dass das AYM dem Staatspräsidenten die Befugnis zur Ernennung von Rektoren bereits zuvor entzogen hatte, und erklärte: „Doch diese Befugnis haben sie erneut durch eine Regelung im Parlament verabschiedet. Es läuft gewissermaßen ein Kräftemessen zwischen dem Cumhur-Bündnis und dem AYM. Als Opposition bleiben wir weiterhin auf der Seite des Rechts. Jedes Mal, wenn das AYM sagt: ‚Der Staatspräsident kann Rektoren nicht allein ernennen', ernennt der Staatspräsident Rektoren weiterhin allein – und wir stehen erneut vor dem Verfassungsgericht, um dies abermals aufheben zu lassen. Ein weiteres Thema: Gemeinden dürfen angeblich keine Wohnheime errichten. Auch das haben sie leider als gesetzliche Regelung durch das Parlament gebracht und im Amtsblatt veröffentlicht. Auch dessen Aufhebung haben wir heute selbstverständlich hierher gebracht."
Nachrichtenquelle: 12punto
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