Finden Sie Nachrichten im folgenden Datumsbereich
und und
und und
und und
Löschen
Euro
Arrow
54,0107
Dollar
Arrow
44,7763
Pfund Sterling
Arrow
62,7678
Gold
Arrow
6144,3456
BIST 100
Arrow
10.729

CHP reicht Klage beim Verfassungsgericht gegen das 8. Justizpaket ein!

Die CHP hat beim Verfassungsgericht (AYM) einen Antrag auf Aufhebung und Aussetzung der Vollziehung der Bestimmungen des 8. Justizpakets gestellt, die sich auf "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ohne Mitglied zu sein", die "Entschädigungskommission", die "Aussetzung der Urteilsverkündung" sowie den "Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten" beziehen.

Überlass die Wahl deiner Nachrichten nicht dem Algorithmus - entscheide selbst, was du liest. Füge 12punto zu deinen bevorzugten Quellen hinzu!
CHP reicht Klage beim Verfassungsgericht gegen das 8. Justizpaket ein!

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CHP, Gökhan Günaydın, hat beim Verfassungsgericht (AYM) einen Antrag auf Aufhebung und Aussetzung der Vollziehung des sogenannten 8. Justizpakets, offiziell bekannt als „Gesetz Nr. 7499 über Änderungen des Strafprozessrechts und einiger anderer Gesetze“, eingereicht.

Nach der Einreichung des Antrags äußerte sich Günaydın gegenüber Journalisten im Gebäude des Verfassungsgerichts und erinnerte daran, dass das „Gesetz über Änderungen des Strafprozessrechts und einiger anderer Gesetze“ am 12. März 2024 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Günaydın erklärte, dass sie dem Verfassungsgericht den Antrag eingereicht hätten, der die Aufhebung und Aussetzung der Vollziehung bestimmter Bestimmungen des betreffenden Gesetzes fordert.

Günaydın kündigte an, dass sie die Regelungen, deren Aufhebung sie fordern, auch über die Social-Media-Kanäle der Partei teilen werden. Er gab an, dass es sich bei den angefochtenen Punkten um die „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ohne Mitglied zu sein“, die „Entschädigungskommission“, die „Aussetzung der Urteilsverkündung“ sowie den „Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten“ handele.

Günaydın äußerte sich in seiner Erklärung wie folgt:

„Dies könnte beispielsweise dazu führen, dass Personen und Gruppen, die für ihre verfassungsmäßigen Rechte protestieren, aufgrund einer willkürlichen Formulierung, die mit ‚ohne Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein‘ beginnt, festgenommen und inhaftiert werden. Daher fordern wir die Aufhebung dieser Regelung. Das Verfassungsgericht hatte diese Regelung bereits zuvor aufgehoben, doch leider hat die Mehrheit der Volksallianz in der Großen Nationalversammlung der Türkei eine neue Regelung unterzeichnet, die nicht mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts im Einklang steht. Deshalb fordern wir deren Aufhebung. Darüber hinaus entzieht die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingerichtete Entschädigungskommission den Bürgern ihr Recht auf ein faires und wirksames Verfahren. Wir sind der Meinung, dass es richtig wäre, den Prozess über Fachkommissionen und Fachgerichte abzuwickeln. Daher fordern wir auch hierfür die Aufhebung und Aussetzung der Vollziehung. Die Regelung zur Aussetzung der Urteilsverkündung ist äußerst willkürlich. Sie bringt unsere Anwaltskollegen, ihre Mandanten, die Angeklagten und sogar die Richter in eine schwierige Lage. Um eine korrektere Regelung zu ermöglichen, fordern wir daher auch deren Aufhebung. Daneben gibt es äußerst bedenkliche Bestimmungen zum Schutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Gesundheitsdaten, Parteimitgliedschaften und Vereinsmitgliedschaften können ohne die Zustimmung der Person und ohne gesetzlichen Schutz verarbeitet werden. Dafür gibt es absolut keine erklärbare Situation. Wir sind zum Verfassungsgericht gekommen, um gegen diese Haltung vorzugehen, die die Sicherheit der Bürger vollständig verletzt.“


Nachrichtenquelle: İHA

8. Justizpaket Verfassungsgericht AYM Gökhan Günaydın Justizpaket