Entscheidung des Lokalgerichts zu Can Atalay: 'Das Urteil des Verfassungsgerichts bindet nicht uns, sondern die TBMM'
Das 13. Schwurgericht in Istanbul hat über den Antrag auf Freilassung von Can Atalay entschieden. Das Gericht verwies dabei auf die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM).
Das 13. Schwurgericht in Istanbul hat über den Antrag auf Freilassung von Can Atalay entschieden, der für die Arbeiterpartei der Türkei (TİP) als Abgeordneter für Hatay gewählt wurde, aber nicht aus dem Gefängnis entlassen wurde. Das Gericht erklärte, die Verantwortung liege bei der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) und entschied, dass 'keine Entscheidung zu treffen sei'.
Dem Bericht von Can Bursalı von Duvar zufolge reichten Atalays Anwälte nach der Veröffentlichung der schriftlichen Begründung des Verfassungsgerichts (AYM) einen Antrag beim 13. Schwurgericht in Istanbul ein. In dem Antrag, der sich auf das Urteil des AYM stützte, wurde die sofortige Freilassung von Atalay gefordert. Die Entscheidung über den am 2. August eingereichten Antrag erging am 5. August. Das 13. Schwurgericht in Istanbul wies darauf hin, dass das Urteil des AYM keine Bindungswirkung für das Gericht habe. In der Entscheidung des Gerichts wurde darauf hingewiesen, dass sich das Urteil des AYM auf die Aberkennung des Abgeordnetenstatus von Can Atalay in der Generalversammlung der TBMM beziehe, und es wurde entschieden, dass 'keine Entscheidung zu treffen sei'.
'DA DAS URTEIL DES AYM AUF DEN VORGANG DER TBMM ABZIELT...'
In der Entscheidung des 13. Schwurgerichts in Istanbul heißt es:
"Gegenstand des Urteils des Verfassungsgerichts vom 22.02.2024 ist der Vorgang, bei dem das Schreiben der 3. Strafkammer des Kassationshofs vom 03.01.2024 mit dem Aktenzeichen E.2023/12611 in der 54. Sitzung der Generalversammlung der TBMM am 30.01.2024 durch das Präsidium verlesen und der Generalversammlung mitgeteilt wurde. Wenn man all diese Punkte zusammen bewertet, ist festzustellen, dass ähnliche Anträge der Verteidiger des Verurteilten bereits zuvor geprüft und beschieden wurden und sich das gegenständliche Urteil des Verfassungsgerichts auf den Vorgang der Generalversammlung der TBMM bezieht..."
WAS WAR GESCHEHEN?
Nachdem Atalay für die TİP zum Abgeordneten gewählt worden war, aber aufgrund des Gezi-Prozesses, in dem er inhaftiert war, nicht aus dem Gefängnis entlassen wurde, wandte er sich an das Verfassungsgericht (AYM). Der nach dem Urteil des AYM über eine Grundrechtsverletzung gestellte Antrag auf Freilassung wurde vom 13. Schwurgericht in Istanbul an die 3. Strafkammer des Kassationshofs weitergeleitet. Der Kassationshof erkannte das Urteil des AYM nicht an, erklärte die Urteile im Gezi-Prozess für bestätigt und lehnte den Antrag auf Freilassung ab.
Die Entscheidung der 3. Strafkammer des Kassationshofs wurde erneut vor das AYM gebracht. Das zweite Urteil des AYM über eine Grundrechtsverletzung wurde zunächst an das 13. Schwurgericht in Istanbul und von dort an die 3. Strafkammer des Kassationshofs gesendet. Der Kassationshof erkannte auch das zweite Urteil über eine Grundrechtsverletzung nicht an. Nach dieser Krise in der höchsten Justiz sandte die 3. Strafkammer des Kassationshofs ein Schreiben an die TBMM, um den Abgeordnetenstatus von Atalay aberkennen zu lassen.
Mit der am 30. Januar vom stellvertretenden Parlamentspräsidenten Bekir Bozdağ verlesenen Entscheidung wurde Atalay der Abgeordnetenstatus entzogen. Daraufhin reichten der TİP-Vorsitzende Erkan Baş sowie die DEM-Parteien-Abgeordneten Gülüstan Kılıç Koçyiğit, Sezai Temelli und Mehmet Rüştü Tiryaki beim AYM Beschwerde gegen die Aberkennung des Abgeordnetenstatus von Atalay ein. Das AYM, das im Februar bekannt gab, dass 'keine Entscheidung zu treffen sei', veröffentlichte die Begründung für diese Entscheidung erst am 1. August.
Nach 160 Tagen legte das höchste Gericht die Begründung dar und betonte, dass die von ihm getroffenen Urteile über die Grundrechtsverletzung im Fall Atalay weiterhin gültig seien und es keiner erneuten Urteilsfindung bedürfe. Das AYM erklärte zudem, dass der Vorgang der Aberkennung des Abgeordnetenstatus von Atalay 'als nichtig' zu betrachten sei.
Nachrichtenquelle: 12punto
Meistgelesen
Huthis greifen saudischen Tanker an
Das Schreiben nimmt kein Ende: Noch eine FETÖ-Erinnerung
Der Geist, der an der Leggings hängen blieb...
Berühmter Regisseur Ezel Akay und sein Bruder festgenommen
Er nannte die Kommunen, die zur 'Neuen Partei' wechseln werden, und ein Detail zu Istanbul erregte Aufmerksamkeit
Abgeordneter, dem ein Wechsel zur AKP nachgesagt wird, beginnt Überzeugungstour
Die internen Debatten der CHP interessieren mich überhaupt nicht
Kritische Unterscheidung bei der Behauptung zum auswärtigen Essen
Strenge Kontrollen für Fahranfänger
Ümit Özdağ kommentiert neue Parteigründung